Gültig am:
Publiziert am: 07.09.2023

Die folgenden Kapitel sind angepasst worden:
Spezifische regionale Risiken: Abschnitt über Grenzzonen zu Tadschikistan und Kirgisistan
Nützliche Adressen: Telefonnummer für Call Center «Safe Tourism»


Reisehinweise für Usbekistan

Diese Reisehinweise entsprechen der aktuellen Lagebeurteilung des EDA. Sie werden laufend überprüft und bei Bedarf angepasst.

Beachten Sie auch die nachstehenden länderunabhängigen Reiseinformationen und die Fokus-Themen; sie sind Bestandteil dieser Reisehinweise.

Grundsätzliche Einschätzung

Die Lage ist vordergründig ruhig, doch können gewisse politische Spannungen bestehen. Auch die Instabilität im Nachbarland Afghanistan muss in Betracht gezogen werden.

Anfangs Juli 2022 kam es in der Hauptstadt der autonomen Region Karakalpakstan zu gewaltsamen Demonstrationen mit Zusammenstössen zwischen Demonstrierenden und den Sicherheitskräften. Zahlreiche Personen sind getötet oder verletzt worden. Die Lage hat sich seither beruhigt.

Terroranschläge können im ganzen Land nicht ausgeschlossen werden. Die Rubrik Terrorismus und Entführungen macht auf die Risiken des Terrorismus aufmerksam.
Terrorismus und Entführungen

Informieren Sie sich vor und während der Reise in den Medien und bei Ihrem Reiseveranstalter über die aktuelle Lage. Meiden Sie Demonstrationen jeder Art und befolgen Sie die Anweisungen der lokalen Behörden.

Spezifische regionale Risiken

Bei der Beschreibung von Gefahrenzonen handelt es sich um ungefähre Angaben; Risiken lassen sich nicht auf exakt umrissene Gebiete einschränken.

Meiden Sie die Grenzzonen zu Afghanistan wegen der dort herrschenden Unsicherheit.

Teile der Grenzzonen zu Tadschikistan und Kirgisistan sind vermint, vor allem im südlichen Fergana-Tal. Halten Sie sich ausserhalb der Ortschaften strikt an die häufig benutzten Strassen und informieren Sie sich im Zweifelsfall bei den lokalen Behörden und/oder der Bevölkerung.

Es kommt vor, dass die Grenzübergänge kurzfristig und vorübergehend geschlossen werden. Informieren Sie sich bei den lokalen Behörden oder direkt bei den Grenzposten.

Kriminalität

Kleinkriminalität und vereinzelte Überfälle kommen vor. In den grösseren Touristenzentren steht den Reisenden eine spezielle Touristenpolizei (Safe Tourism Units) bei.

Beachten Sie unter anderem folgende Vorsichtsmassnahmen:

  • Tragen Sie keine Wertgegenstände (Uhren, Schmuck usw.) und nur wenig Geld auf sich.
  • Nehmen Sie nur Taxis, die als solche gekennzeichnet sind oder die Sie im Voraus bestellt haben.
  • Verzichten Sie auf nächtliche Spaziergänge, besonders in unbeleuchteten Quartieren / Gebieten.

Verkehr und Infrastruktur

Zahlreiche Strassen sind in schlechtem Zustand. Das unberechenbare Verhalten vieler Verkehrsteilnehmenden bildet ein zusätzliches Unfallrisiko. Für Reisen mit einem Personenauto ist es deshalb empfehlenswert, nicht selbst zu fahren, sondern einen Wagen mit Chauffeurin oder Chauffeur zu mieten. Von nächtlichen Überlandfahrten wird generell abgeraten.

Während der Wintermonate muss mit Engpässen bei der Versorgung mit Erdgas und Treibstoffen gerechnet werden, besonders in ländlichen Gebieten.

Es kommt vor, dass in einzelnen Gebieten die Mobiltelefonverbindungen und der Zugang zum Internet zeitweise unterbrochen werden.

Besondere rechtliche Bestimmungen

Strafbar sind unter anderem:

  • Gleichgeschlechtliche Handlungen
  • Öffentliche Kritik an der Regierung und am politischen System
  • Fotografieren von uniformierten Personen sowie militärische Zonen und Einrichtungen. Beachten Sie die Hinweistafeln und verzichten Sie im Zweifelsfall auf die Aufnahme.

Vergehen gegen das Betäubungsmittelgesetz werden hart bestraft.

Die Haftbedingungen sind prekär: überfüllte Zellen, mangelhafte Ernährung, Tuberkulose-Ansteckungsgefahr, etc.

Geschäftsleuten und potentiellen Investorinnen und Investoren wird empfohlen, vor der Aufnahme von Geschäftsbeziehungen die Schweizer Botschaft in Taschkent zu kontaktieren.

Kulturelle Besonderheiten

Passen Sie Verhalten und Kleidung den lokalen Gepflogenheiten an. Informieren Sie sich in Reiseführern, bei Ihrem Reisebüro oder vor Ort über die Verhaltensregeln und die genauen Bestimmungen. Denken Sie daran, dass während des Ramadans besondere Regeln und Vorschriften zu beachten sind.

Naturbedingte Risiken

Das Land ist geprägt von verschiedenen Zonen mit sehr unterschiedlichen geologischen und klimatischen Bedingungen: Wüste, Steppe, Gebirge. Der Boden des weitgehend ausgetrockneten Aralsees ist stark durch Salze und Chemikalien belastet, die durch Winde verteilt werden.

Die Witterungsverhältnisse können rasch ändern; die Distanzen zwischen den einzelnen Ortschaften sind oft sehr gross. Wanderwege sind nicht ausgeschildert. Outdoor-Aktivitäten erfordern deshalb eine gute Vorbereitung und Ausrüstung. Lassen Sie sich von einer ortskundigen, qualifizierten Führerin oder einem ortskundigen, qualifizierten Führer begleiten. Stellen Sie sicher, dass diese Person mit einem Navigationsgerät und Satellitentelefon ausgerüstet ist, um in einem Notfall die Rettungskräfte alarmieren zu können.
Centre of hydrometeorological service

Das Land liegt in einer Erdbebenzone.

Sollte sich während Ihres Aufenthalts eine Naturkatastrophe ereignen, melden Sie sich möglichst rasch bei Ihren Angehörigen und befolgen Sie die Anweisungen der Behörden. Sind die Verbindungen ins Ausland unterbrochen, kontaktieren Sie die Schweizer Botschaft in Taschkent.

Medizinische Versorgung

Die medizinische Versorgung ist nicht in jedem Fall gewährleistet. Eigenes Verbandmaterial und Wegwerfspritzen können sich als nützlich erweisen. Bei ernsthaften Verletzungen und Erkrankungen empfiehlt sich die Rückkehr in die Schweiz.

Die Einfuhr von Medikamenten wird in Usbekistan strikt reguliert.

Wenn Sie auf bestimmte Medikamente angewiesen sind, sollte Ihre Reiseapotheke einen ausreichenden Vorrat enthalten. Bedenken Sie jedoch: In vielen Ländern gelten besondere Vorschriften für die Mitnahme von betäubungsmittelhaltigen Medikamenten (z.B. Methadon) und Substanzen, mit denen psychische Erkrankungen behandelt werden. Erkundigen Sie sich gegebenenfalls vor der Abreise direkt bei der zuständigen ausländischen Vertretung (Botschaft oder Konsulat) und konsultieren Sie die Rubrik Reiselinks, wo Sie unter anderem weitere Informationen zu diesem Thema sowie generell zur Reisemedizin finden.
Über die Verbreitung von Krankheiten und mögliche Schutzmassnahmen informieren medizinische Fachpersonen und Impfzentren.
Reiselinks

Besondere Hinweise

Die Ein- und Ausreise auf dem Landweg ist nicht immer und nicht überall möglich.

Ausserhalb der touristischen Städte und Routen gibt es für ausländische Staatsangehörige gesperrte oder nur mit Sonderbewilligung bereisbare Gebiete.

Reisende müssen sich innerhalb von drei Tagen nach Ankunft beim lokalen Meldeamt OVIR registrieren lassen. Die Registrierung wird in der Regel durchs Hotel oder die Reiseleitung erledigt. Wer nicht in Hotels übernachtet, muss die Registrierung selbst vornehmen: bei einem OVIR-Amt, bei einem Touristeninformationszentrum oder direkt auf der Internetseite
Guest registration

Vergewissern Sie sich, dass Ihre OVIR-Registrierung für die gesamte Aufenthaltsdauer vorgenommen wird. Der OVIR-Registrierungsbeleg muss bei der Ausreise vorgelegt werden. Die Einhaltung der melderechtlichen Vorschriften wird von den zuständigen usbekischen Behörden genau überprüft. Verfehlungen können hohe Geldbussen bei der Ausreise zur Folge haben.

Die usbekischen Botschaften in Berlin und Paris erteilen nähere Auskunft über die nicht zugänglichen Gebiete und die Meldevorschriften.
Usbekische Botschaft in Berlin
Ambassade d’Ouzbékistan à Paris

Tragen Sie immer den Pass (Originaldokument) auf sich, um sich bei den häufigen Polizeikontrollen ausweisen zu können.

Nützliche Adressen

Zollvorschriften: State Customs Committee of the Republic of Uzbekistan
Helpline für Touristen (Uzbektourism): +998 71 200 00 88
Unified Call Center for Safe Tourism: 1173

Schweizer Vertretungen im Ausland: Wenn Sie im Ausland in eine Notlage geraten, können Sie sich an die nächste Schweizer Vertretung oder an die Helpline EDA wenden.
Regionales Konsularcenter Moskau

Schweizer Botschaft in Taschkent

Helpline EDA

Ausländische Vertretungen in der Schweiz: Auskunft über die Einreisevorschriften (zugelassene Ausweise, Visum etc.) erteilen die zuständigen ausländischen Botschaften und Konsulate. Sie informieren auch über die Zollbestimmungen für die Ein- und Ausfuhr von Tieren und Waren: elektronische Geräte, Souvenirs, Medikamente etc.
Ausländische Vertretungen in der Schweiz

Uzbekistan e-visa


Ausschluss der Haftung
Die Reisehinweise des Eidgenössischen Departements für auswärtige Angelegenheiten (EDA) stützen sich auf eigene, als vertrauenswürdig eingeschätzte Informationsquellen. Sie verstehen sich als nützliche Hinweise zur Planung einer Reise. Das EDA kann Reisenden aber den Entscheid und die Verantwortung für die Vorbereitung und Durchführung der Reise nicht abnehmen.
Gefahrensituationen sind oft nicht vorhersehbar, unübersichtlich und können sich rasch ändern. Das EDA übernimmt keine Gewähr für die Vollständigkeit der Reisehinweise und für die Richtigkeit des Inhalts von verlinkten externen Internetseiten. Es lehnt jede Haftung für allfällige Schäden im Zusammenhang mit einer Reise ab. Forderungen im Zusammenhang mit der Annullierung einer Reise sind direkt beim Reisebüro oder der Reiseversicherung geltend zu machen.