Gültig am:
Publiziert am: 09.05.2023

Die Sonderinformation «Coronavirus (Covid-19)» ist entfernt worden. Beachten Sie die Empfehlungen des Bundesamtes für Gesundheit BAG und den Fokus Coronavirus (Covid-19).
BAG
Fokus Coronavirus (Covid-19)


Reisehinweise für Tadschikistan

Diese Reisehinweise entsprechen der aktuellen Lagebeurteilung des EDA. Sie werden laufend überprüft und bei Bedarf angepasst.

Beachten Sie auch die nachstehenden länderunabhängigen Reiseinformationen und die Fokus-Themen; sie sind Bestandteil dieser Reisehinweise.

Grundsätzliche Einschätzung

Von 1992 bis 1997 herrschte im Land ein Bürgerkrieg. Nach einem umfassenden Friedensabkommen hat sich die innenpolitische Lage grundsätzlich positiv entwickelt. Dennoch ist eine kurzfristige Verschärfung der Sicherheitslage weiterhin jederzeit möglich, nicht zuletzt durch die angespannte Wirtschaftslage.

Am 6. November 2019 überfielen Terroristen einen tadschikischen Grenzposten im Distrikt Rudaki an der Grenze zu Usbekistan; mehrere Personen sind getötet worden. Am 29. Juli 2018 fuhr ein Personenwagen im Distrikt Danghara in eine Gruppe von Fahrradfahrern aus den USA, Frankreich, den Niederlanden und der Schweiz. Die Insassen des Fahrzeuges griffen anschliessend die Velofahrer mit Messern an. Vier Personen sind getötet und zwei verletzt worden.

Weitere terroristische Akte sind möglich und können sich auch gegen Orte und Einrichtungen richten, die von ausländischen Staatsangehörigen frequentiert werden (z.B. Restaurants). Die Rubrik Terrorismus und Entführungen macht auf die Risiken des Terrorismus aufmerksam.
Terrorismus und Entführungen

Es kommt vor, dass die tadschikischen Behörden touristische Reisen in einzelne Gebiete kurzfristig untersagen. Besprechen Sie Ihr Reiseprogramm mit Ihrem Reiseveranstalter und bleiben Sie in Kontakt mit ihm.

Informieren Sie sich vor und während der Reise in den Medien und bei Ihrem Reiseveranstalter über die aktuelle Lage. Meiden Sie Demonstrationen und grössere Menschenansammlungen jeder Art, da Ausschreitungen möglich sind. Befolgen Sie die Anweisungen der lokalen Behörden (Ausgangssperren etc.).

Spezifische regionale Risiken

Bei der Beschreibung von Gefahrenzonen handelt es sich um ungefähre Angaben; Risiken lassen sich nicht auf exakt umrissene Gebiete einschränken.

Grenzgebiet zu Kirgisistan
Zwischen Tadschikistan und Kirgisistan bestehen Unstimmigkeiten über den genauen Grenzverlauf. In den Grenzgebieten der Provinz Sughd kommt es deshalb immer wieder zu Demonstrationen, zu gewaltsamen Zusammenstössen zwischen der tadschikischen und kirgisischen Bevölkerung sowie zu Schusswechseln zwischen tadschikischen und kirgisischen Sicherheitskräften. Solche Ereignisse haben wiederholt zahlreiche Todesopfer und Verletzte gefordert. Die Grenzübergänge zwischen Tadschikistan und Kirgisistan sind geschlossen.

Im September 2022 kam es in den Grenzgebieten zu Kirgisistan zu Kampfhandlungen. Trotz des Waffenstillstands vom 16. September 2022 kam es in Grenzgebieten der Provinz Sughd und des Lakhsh District zu weiteren Kampfhandlungen zwischen tadschikischen und kirgisischen Sicherheitskräften. Die Lage bleibt in den Grenzgebieten angespannt. Eine geografische Ausweitung des Konflikts kann nicht ausgeschlossen werden
Es wird abgeraten: In der Provinz Sughd von Reisen ins Grenzgebiet zu Kirgisistan und in den Districts of Republican Subordination von Reisen in den Distrikt Lakhsh.
Informieren Sie sich vor Reisen in die übrigen Gebiete der Provinz Sughd bei Ihrem Reiseveranstalter oder den lokalen Sicherheitskräften über die aktuelle Lage und lassen Sie erhöhte Vorsicht walten.

Grenzgebiet zu Afghanistan
Die prekäre Sicherheitslage in Afghanistan hat im Juli 2021 die Spannungen im tadschikischen Grenzgebiet zu Afghanistan erhöht. Es landen immer wieder Blindgänger aus Gefechten in Afghanistan auf der tadschikischen Seite der Grenze. Die Infiltration durch terroristische Gruppierungen oder Schusswechsel über die Grenze hinweg können nicht ausgeschlossen werden. Es kann auch jederzeit zu bewaffneten Auseinandersetzungen zwischen Schmugglerbanden und den Sicherheitskräften kommen. Ausserdem hat es vereinzelte Entführungen gegeben. Die tadschikischen Truppen haben ihre Präsenz erhöht. Es kommt vor, dass die tadschikischen Behörden aus diesem Grund die Strassen im Grenzgebiet sperren.
Von Reisen ins Grenzgebiet zu Afghanistan wird abgeraten.

Autonome Provinz Kuhistoni Badakhshon (GBAO)
Trotz vordergründiger Beruhigung der Lage gibt es latente Spannungen zwischen den Behörden in Dushanbe und einem Teil der Bevölkerung von Badakhshon. Die Zentralregierung kann ausländischen Staatsangehörigen vorübergehend den Zugang in die ganze Provinz verbieten.
Gelegentlich kann es zu Demonstrationen und Strassenblockaden kommen. Dabei kann es zu gewaltsamen Zusammenstössen zwischen Demonstrierenden und den Sicherheitskräften kommen. Zum Beispiel forderten Unruhen im Mai 2022 mehrere Todesopfer und Verletzte.
Vereinzelt kann es auch zu bewaffneten Zusammenstössen kommen zwischen den Sicherheitskräften und Personen, die in illegalen Handel involviert sind. Solche Ereignisse könnten auch nicht beteiligte Personen in Mitleidenschaft ziehen.
Im Falle von Strassenblockaden bleibt den Reisenden nichts anderes übrig, als sich lokal über alternative Reisemöglichkeiten zu erkundigen und gegebenenfalls die Normalisierung der Lage abzuwarten. Die schweizerische Botschaft in Astana und die Konsularagentur in Dushanbe haben bei Verkehrsbehinderungen nur eng begrenzte - je nach Situation gar keine - Möglichkeiten zur Unterstützung bei der Aus- oder Weiterreise.
Informieren Sie sich vor und während der Reise in den Medien und bei den Lokalbehörden über die aktuelle Lage. Befolgen Sie die Anweisungen der lokalen Sicherheitskräfte und verzichten Sie auf Reisen ins Grenzgebiet zu Afghanistan.

Minenfelder und Blindgänger
In den Distrikten Sangvor (vormals Tavildara genannt) und Rasht sowie im Westen der Provinz Kuhistoni Badakhshon (GBAO) gibt es stellenweise noch Minenfelder und Blindgänger aus dem Bürgerkrieg. Auch die Grenzgebiete zu Afghanistan, Kirgisistan und Usbekistan sind teilweise vermint.
Halten Sie sich in diesen Gebieten strikt an die Hauptstrassen und informieren Sie sich im Zweifelsfall bei den lokalen Behörden und/oder der Bevölkerung.

Kriminalität

Die Kleinkriminalität nimmt zu. Es werden vereinzelt Diebstähle und Gewaltdelikte gemeldet. Es kommt vor, dass Diebstähle durch Personen in Polizeiuniform verübt werden. Sexuelle Belästigungen sind vor allem in Duschanbe relativ häufig und richten sich vor allem gegen junge Frauen. Beachten Sie unter anderem folgende Vorsichtsmassnahmen:

  • Seien Sie grundsätzlich nur tagsüber unterwegs und lassen Sie sich wenn möglich von einer ortskundigen Reiseführerin oder einem ortskundigen Reiseführer begleiten.
  • Bei Zufallsbekanntschaften in Bars und Restaurants ist Vorsicht geboten. Es kommt vor, dass mit Betäubungsmitteln versetzte Getränke angeboten werden, um das Opfer zu berauben.
  • Korruption und organisiertes Verbrechen sind verbreitet. Geschäftsreisenden wird empfohlen, ihre Kontakte durch eine Firma oder eine lokale Agentur organisieren zu lassen und bei der Wahl neuer Geschäftspartnerinnen und -partner besondere Sorgfalt walten zu lassen.

Verkehr und Infrastruktur

Ausserhalb der Städte ist der Strassenzustand oft schlecht. Es besteht ein hohes Unfallrisiko bedingt durch das unvorhersehbare Verhalten vieler Verkehrsteilnehmenden, überhöhte Geschwindigkeit, mangelhaft gewartete und nachts unbeleuchteten Fahrzeuge. Verzichten Sie deshalb auf nächtliche Überlandfahrten. Siehe auch Kapitel naturbedingte Risiken.

Die Wartung der Flugzeuge für Inlandflüge entspricht oft nicht europäischem resp. internationalem Standard.

Es kommt vor, dass die Mobiltelefon- und Internetverbindungen vorübergehend nicht gewährleistet sind.

Während der Wintermonate muss mit Unterbrüchen der Wasser- und Energieversorgung gerechnet werden.

Es kommt vor, dass die Grenzübergänge kurzfristig vorübergehend geschlossen werden, z.B. um die Ausbreitung von Krankheiten zu verhindern. Informieren Sie sich bei der Botschaft von Tadschikistan in Chambésy/GE.

Besondere rechtliche Bestimmungen

Es ist verboten, den Präsidenten sowie Behördenmitglieder zu verunglimpfen (auch in den sozialen Medien). Es ist ebenfalls verboten, militärischen Installationen, Flughäfen, Brücken, Bauten und Einrichtungen der Verwaltung und öffentlichen Gebäuden zu fotografieren.

Vergehen gegen das Betäubungsmittelgesetz werden schon bei geringsten Mengen und bei jeder Art von Drogen mit langjährigen Haftstrafen geahndet.

Die Haftbedingungen sind prekär: überfüllte Zellen, mangelhafte Ernährung, Tuberkulose-Ansteckungsgefahr, etc.

Kulturelle Besonderheiten

Die überwiegende Mehrheit der Bevölkerung bekennt sich zum Islam. Homosexualität ist nicht allgemein toleriert. Passen Sie Verhalten und Kleidung den lokalen Gepflogenheiten an. Informieren Sie sich in Reiseführern, bei Ihrem Reisebüro oder vor Ort über die Verhaltensregeln und die genauen Bestimmungen. Denken Sie daran, dass während des Ramadans besondere Regeln und Vorschriften zu beachten sind.

Naturbedingte Risiken

Das Land befindet sich in einem Erdbebengebiet.

Im Gebirge muss im Winter und Frühjahr mit heftigen Niederschlägen gerechnet werden, die einzelne Strecken unpassierbar machen. Vor allem während der schweren Regenfälle im Frühjahr, aber auch in den heissen Sommermonaten, kommen Schnee- und Schlammlawinen, Überschwemmungen, Steinschlag und Erdrutsche vor. Sie können Verkehrsbehinderungen und Infrastrukturschäden verursachen. Mitunter sind Ortschaften mehrere Tage von der Umwelt abgeschnitten.
National Agency for Hydrometeorology

Outdoor-Aktivitäten erfordern eine gute Vorbereitung und Ausrüstung. Unternehmen Sie Trekkingtouren nur mit einer ortskundigen, qualifizierten Reiseführerin oder einem ortskundigen, qualifizierten Reiseführer. Beachten Sie die Warnungen und Instruktionen der lokalen Behörden. Unterschätzen Sie im Hochgebirge die Symptome der Höhenkrankheit nicht.

Sollte sich während Ihres Aufenthalts eine Naturkatastrophe ereignen, melden Sie sich möglichst rasch bei Ihren Angehörigen und befolgen Sie die Anweisungen der Behörden. Sind die Verbindungen ins Ausland unterbrochen, kontaktieren Sie die Schweizer Konsularagentur in Dushanbe.

Medizinische Versorgung

Die medizinische Versorgung ist mangelhaft. Eigenes Verbandsmaterial und Wegwerfspritzen können sich als nützlich erweisen. Ernsthafte Verletzungen und Erkrankungen müssen ausserhalb Tadschikistans behandelt werden.

Wenn Sie auf bestimmte Medikamente angewiesen sind, sollte Ihre Reiseapotheke einen ausreichenden Vorrat enthalten. Bedenken Sie jedoch: In vielen Ländern gelten besondere Vorschriften für die Mitnahme von betäubungsmittelhaltigen Medikamenten (z.B. Methadon) und Substanzen, mit denen psychische Erkrankungen behandelt werden. Erkundigen Sie sich gegebenenfalls vor der Abreise direkt bei der zuständigen ausländischen Vertretung (Botschaft oder Konsulat) und konsultieren Sie die Rubrik Reiselinks, wo Sie unter anderem weitere Informationen zu diesem Thema sowie generell zur Reisemedizin finden. Über die Verbreitung von Krankheiten und mögliche Schutzmassnahmen informieren medizinische Fachpersonen und Impfzentren.

Besondere Hinweise

Polizeikontrollen sind häufig. Tragen Sie deshalb immer den Pass oder eine Fotokopie davon auf sich sowie ein Ausdruck des elektronischen Visums, um sich ausweisen zu können.

Der Zugang zu gewissen Gebieten ist nur beschränkt und mit einer Sonderbewilligung des Aussenministeriums in Dushanbe (Protokolldienst) möglich. Auch Reisen in die autonome Provinz Kuhistoni Badakhshon (GBAO) benötigen eine Spezialbewilligung.

Nähere Auskunft erteilt die tadschikische Botschaft in Genf. Erkundigen Sie sich dort ebenfalls über die Vorschriften bezüglich Registrierung beim lokalen Meldeamt OVIR.

Nützliche Adressen

Schweizer Vertretungen im Ausland: Wenn Sie im Ausland in eine Notlage geraten, können Sie sich an die nächste Schweizer Vertretung oder an die Helpline EDA wenden.
Schweizer Botschaft in Astana, Kasachstan

Schweizer Konsularagentur in Dushanbe, Tadschikistan

Helpline EDA

Ausländische Vertretungen in der Schweiz: Auskunft über die Einreisevorschriften (zugelassene Ausweise, Visum etc.) erteilen die zuständigen ausländischen Botschaften und Konsulate. Sie informieren auch über die Zollbestimmungen für die Ein- und Ausfuhr von Tieren und Waren: elektronische Geräte, Souvenirs, Medikamente etc.
Ausländische Vertretungen in der Schweiz

Tajikistan Visa Electronic Application Center

Ausschluss der Haftung
Die Reisehinweise des Eidgenössischen Departements für auswärtige Angelegenheiten (EDA) stützen sich auf eigene, als vertrauenswürdig eingeschätzte Informationsquellen. Sie verstehen sich als nützliche Hinweise zur Planung einer Reise. Das EDA kann Reisenden aber den Entscheid und die Verantwortung für die Vorbereitung und Durchführung der Reise nicht abnehmen.
Gefahrensituationen sind oft nicht vorhersehbar, unübersichtlich und können sich rasch ändern. Das EDA übernimmt keine Gewähr für die Vollständigkeit der Reisehinweise und für die Richtigkeit des Inhalts von verlinkten externen Internetseiten. Es lehnt jede Haftung für allfällige Schäden im Zusammenhang mit einer Reise ab. Forderungen im Zusammenhang mit der Annullierung einer Reise sind direkt beim Reisebüro oder der Reiseversicherung geltend zu machen.