Spezifische regionale Risiken
Bei der Beschreibung von Gefahrenzonen handelt es sich um ungefähre Angaben; Risiken lassen sich nicht auf exakt umrissene Gebiete einschränken.
Grenzgebiet zu Kirgisistan
Zwischen Tadschikistan und Kirgisistan bestehen Unstimmigkeiten über den genauen Grenzverlauf. In den Grenzgebieten der Provinz Sughd kommt es deshalb immer wieder zu Demonstrationen, zu gewaltsamen Zusammenstössen zwischen der tadschikischen und kirgisischen Bevölkerung sowie zu Schusswechseln zwischen tadschikischen und kirgisischen Sicherheitskräften. Solche Ereignisse haben wiederholt zahlreiche Todesopfer und Verletzte gefordert. Die Grenzübergänge zwischen Tadschikistan und Kirgisistan sind geschlossen.
Im September 2022 kam es in den Grenzgebieten zu Kirgisistan zu Kampfhandlungen. Trotz des Waffenstillstands vom 16. September 2022 kam es in Grenzgebieten der Provinz Sughd und des Lakhsh District zu weiteren Kampfhandlungen zwischen tadschikischen und kirgisischen Sicherheitskräften. Die Lage bleibt in den Grenzgebieten angespannt. Eine geografische Ausweitung des Konflikts kann nicht ausgeschlossen werden
Es wird abgeraten: In der Provinz Sughd von Reisen ins Grenzgebiet zu Kirgisistan und in den Districts of Republican Subordination von Reisen in den Distrikt Lakhsh.
Informieren Sie sich vor Reisen in die übrigen Gebiete der Provinz Sughd bei Ihrem Reiseveranstalter oder den lokalen Sicherheitskräften über die aktuelle Lage und lassen Sie erhöhte Vorsicht walten.
Grenzgebiet zu Afghanistan
Die prekäre Sicherheitslage in Afghanistan hat im Juli 2021 die Spannungen im tadschikischen Grenzgebiet zu Afghanistan erhöht. Es landen immer wieder Blindgänger aus Gefechten in Afghanistan auf der tadschikischen Seite der Grenze. Die Infiltration durch terroristische Gruppierungen oder Schusswechsel über die Grenze hinweg können nicht ausgeschlossen werden. Es kann auch jederzeit zu bewaffneten Auseinandersetzungen zwischen Schmugglerbanden und den Sicherheitskräften kommen. Ausserdem hat es vereinzelte Entführungen gegeben. Die tadschikischen Truppen haben ihre Präsenz erhöht. Es kommt vor, dass die tadschikischen Behörden aus diesem Grund die Strassen im Grenzgebiet sperren.
Von Reisen ins Grenzgebiet zu Afghanistan wird abgeraten.
Autonome Provinz Kuhistoni Badakhshon (GBAO)
Trotz vordergründiger Beruhigung der Lage gibt es latente Spannungen zwischen den Behörden in Dushanbe und einem Teil der Bevölkerung von Badakhshon. Die Zentralregierung kann ausländischen Staatsangehörigen vorübergehend den Zugang in die ganze Provinz verbieten.
Gelegentlich kann es zu Demonstrationen und Strassenblockaden kommen. Dabei kann es zu gewaltsamen Zusammenstössen zwischen Demonstrierenden und den Sicherheitskräften kommen. Zum Beispiel forderten Unruhen im Mai 2022 mehrere Todesopfer und Verletzte.
Vereinzelt kann es auch zu bewaffneten Zusammenstössen kommen zwischen den Sicherheitskräften und Personen, die in illegalen Handel involviert sind. Solche Ereignisse könnten auch nicht beteiligte Personen in Mitleidenschaft ziehen.
Im Falle von Strassenblockaden bleibt den Reisenden nichts anderes übrig, als sich lokal über alternative Reisemöglichkeiten zu erkundigen und gegebenenfalls die Normalisierung der Lage abzuwarten. Die schweizerische Botschaft in Astana und die Konsularagentur in Dushanbe haben bei Verkehrsbehinderungen nur eng begrenzte - je nach Situation gar keine - Möglichkeiten zur Unterstützung bei der Aus- oder Weiterreise.
Informieren Sie sich vor und während der Reise in den Medien und bei den Lokalbehörden über die aktuelle Lage. Befolgen Sie die Anweisungen der lokalen Sicherheitskräfte und verzichten Sie auf Reisen ins Grenzgebiet zu Afghanistan.
Minenfelder und Blindgänger
In den Distrikten Sangvor (vormals Tavildara genannt) und Rasht sowie im Westen der Provinz Kuhistoni Badakhshon (GBAO) gibt es stellenweise noch Minenfelder und Blindgänger aus dem Bürgerkrieg. Auch die Grenzgebiete zu Afghanistan, Kirgisistan und Usbekistan sind teilweise vermint.
Halten Sie sich in diesen Gebieten strikt an die Hauptstrassen und informieren Sie sich im Zweifelsfall bei den lokalen Behörden und/oder der Bevölkerung.