Nach Artikel 11 Absatz 1 bzw. gemäss Anhang Ziffer 1 der Verordnung über die Gebühren der diplomatischen und konsularischen Vertretungen der Schweiz (SR 191.11) werden folgende Gebühren in der von der Schweizer Vertretung bestimmten Währung erhoben.
Gebühren und Spesen
Für Auskünfte über die Höhe der anfallenden Gebühren, wenden Sie sich bitte an die schweizerische Vertretung in Nairobi.
Die Schweizer Vertretung behält sich jederzeit Gebührenanpassungen aufgrund der Wechselkursentwicklung vor.