Gebühren für ein nationales Visum

Die Gebühren sind in der Verordnung über die Gebühren zum Bundesgesetz über die Ausländerinnen und Ausländer (Gebührenverordnung AIG, GebV-AIG, SR 142.209) sowie im Visakodex geregelt. Die Beträge werden in der von der Schweizer Vertretung festgelegten Währung erhoben.

Die Visumgebühr ist bei der Einreichung des Antrags zu entrichten. Wenn Sie Ihren Antrag zurückziehen oder dieser abgelehnt wird, wird Ihnen die Gebühr nicht zurückerstattet.

Die Schweizer Vertretung behält sich jederzeit Anpassungen aufgrund der Wechselkursentwicklung vor.

Kategorie Betrag in CFA
Erwachsene oder Kinder ab 12 Jahren 57'000 
Kinder von 6 bis 11 Jahren 28'500 
Kinder unter 6 Jahren gratis