Rückholaktion des EDA
Die Weltgesundheitsorganisation WHO erklärte die Ausbreitung des Coronavirus (COVID-19) als Pandemie. In allen Regionen der Welt besteht das Risiko einer Ansteckung. Der Bundesrat empfiehlt deshalb seit dem 16. März 2020 den Schweizer Reisenden im Ausland, an ihren Wohnsitz zurückzukehren.
Da vielen Reisenden eine Rückkehr mit eigenen Mitteln aufgrund lokaler Reiserestriktionen nicht mehr möglich ist, hat das EDA zusammen mit Fluggesellschaften eine Rückholaktion gestartet. Flüge werden dann bekannt gegeben, wenn die flugtechnischen Abklärungen abgeschlossen sind. Eine Garantie, dass alle Schweizer Bürgerinnen und Bürger repatriiert werden können, besteht nicht.
Das EDA bittet weiterhin alle Reisenden im Ausland, ihre Reise und ihren Aufenthaltsort rasch auf der Travel Admin App zu registrieren damit sichergestellt werden kann, dass die Vertretung mit Ihnen in Kontakt treten kann.
Situation im Senegal, Mauretanien, Mali, Gambia, Guinea-Bissau und Kapverden
Gegenwärtig sind für diese Destinationen keine Charterflüge zurück in die Schweiz vorgesehen. Falls sich die Lage ändert, würde die Vertretung an dieser Stelle informieren. Bitte konsultieren Sie regelmässig diese Website.