Schengen-Visum für einen Aufenthalt bis maximal 90 Tage

Wichtige Information

Nach einem ordentlichen öffentlichen Beschaffungsverfahren des Eidgenössischen Departements für auswärtige Angelegenheiten wurde ein neuer Vertrag für den Betrieb der Visumantragstellen vergeben. Ab dem 1. Juli 2025 werden Visumanträge für die Schweiz vom neu beauftragten externen Dienstleister VFS Global bearbeitet.

Eine neue Webseite mit umfassenden Informationen zum Visumantragsverfahren, zu den erforderlichen Unterlagen, den Dienstleistungsgebühren und den verfügbaren Dienstleistungen wird am 26. Mai 2025 online gehen und kann über den folgenden Link aufgerufen werden.

Die Terminbuchung wird am 2. Juni 2025 eröffnet. Bitte beachten Sie, dass Termine erst ab diesem Datum vereinbart werden können.

Wir bitten alle Antragsteller, von Terminvereinbarungen abzusehen, bis das System offiziell in Betrieb genommen wurde.

Brauche ich ein Schengen-Visum?

Visumvorschriften für einen Aufenthalt bis maximal 90 Tage nach Staatsangehörigkeit

Wo soll ich mein Gesuch für ein Schengen Visum einreichen?

Liste der zuständigen Behörden oder Stellen für den Visumantrag nach Wohnsitz

Antrag auf Erteilung eines Schengen-Visums und Verfahren

Notwendige Unterlagen zur Unterbreitung eines Gesuchs für einen Aufenthalt bis maximal 90 Tage

Gebühren für ein Schengen-Visum

Informationen über die Gebühr eines Schengen Visums

Schengen und Ihre Personendaten

Informationen über das SIS, die Registrierung Ihrer Personendaten und die Behörden oder Personen, die darauf Zugriff haben

Beschleunigtes Verfahren aus dringenden medizinischen Gründen (Fast-Track)

Beschleunigte Terminvereinbarung und Prüfverfahren aus medizinischen oder humanitären Gründen (dringende medizinische Behandlung, schwerer Unfall, Todesfall eines Familienangehörigen, usw.)