Gültig am:
Publiziert am: 09.02.2024

Die Lagebeschreibung ist aktualisiert worden. Die Empfehlungen bleiben unverändert gültig: Von Reisen nach Russland und nicht dringlichen Aufenthalten wird abgeraten.


Reisehinweise für Russland

Diese Reisehinweise entsprechen der aktuellen Lagebeurteilung des EDA. Sie werden laufend überprüft und bei Bedarf angepasst.

Beachten Sie auch die nachstehenden länderunabhängigen Reiseinformationen und die Fokus-Themen; sie sind Bestandteil dieser Reisehinweise.

Grundsätzliche Einschätzung

Von Reisen nach Russland und nicht dringlichen Aufenthalten wird abgeraten.

Aufgrund der militärischen Aggression Russlands gegen die Ukraine ist die Lage in Russland zunehmend unberechenbar. Es kommt vermehrt zu Drohnenangriffen, insbesondere in den Grenzregionen zur Ukraine und in Moskau. Diese fordern auch Todesopfer und Verletzte. Die Lage ist angespannt und eine Verschlechterung kann nicht ausgeschlossen werden.

Russland stuft die Schweiz und andere Länder, die Sanktionen gegen Russland verhängt haben, als «unfreundliche Staaten» ein. Gegenmassnahmen Russlands gegen die Schweiz und Schweizer Staatsangehörige können nicht ausgeschlossen werden.

Viele Fluggesellschaften haben ihre Flüge nach Russland reduziert oder eingestellt. Direkte Flüge zwischen Russland und der Schweiz sind nicht mehr möglich. Auch Landesgrenzen nach Russland werden zeitweise geschlossen.

Bargeldbezüge sind zeitweise nicht mehr möglich. Die im Westen gängigen Kreditkarten (z.B. American Express, Mastercard, Visa) können im täglichen Zahlungsverkehr in Russland nicht eingesetzt werden.

Gewisse ausländische Internetseiten (auch Medien) und soziale Medien sind nicht mehr zugänglich.

Besonders in Moskau und St. Petersburg kann es bei sporadischen Demonstrationen zu gewaltsamen Auseinandersetzungen kommen. Die Sicherheitskräfte gehen hart gegen Demonstrierende vor. Es kommt zu zahlreichen Verhaftungen.

Es kann mit Haft bestraft werden, wer Informationen über die russische Armee verbreitet, welche die russische Regierung als falsch betrachtet, oder zu Sanktionen gegen Russland aufruft.

Die russischen Behörden betrachten russisch-schweizerische Doppelbürgerinnen und Doppelbürger ausschliesslich als russische Staatsangehörige und lassen die Gewährung von konsularischem Schutz durch die Schweiz nicht in jedem Fall zu.

Auf dem Gebiet der Russischen Föderation sind wiederholt Terrorakte verübt worden. Betroffen waren vor allem der Grossraum des nördlichen Kaukasus und die Grossstädte. Trotz verschärfter Sicherheitsmassnahmen kann das Risiko von Terrorakten nicht ausgeschlossen werden. Die russischen Sicherheitsbehörden weisen vor allem auf eine erhöhte Gefährdung durch Anschläge gegen öffentliche Einrichtungen und grössere Menschenansammlungen hin (Untergrundbahn, Bahnhöfe und Züge, Flughäfen, etc.). Beachten Sie auch die Rubrik Terrorismus und Entführungen.
Terrorismus und Entführungen

Für Schweizer Staatsangehörige, die sich in Russland aufhalten: Halten Sie sich über die Medien oder lokale Vertrauenspersonen auf dem Laufenden. Meiden Sie grosse Menschenansammlungen, Demonstrationen und die Umgebung von militärischen Einrichtungen. Halten Sie sich mit politischen Äusserungen zurück. Befolgen Sie die Anweisungen der lokalen Behörden. Tragen Sie immer Ihren Pass auf sich, um sich bei Personenkontrollen ausweisen zu können.

Bei Schwierigkeiten kontaktieren Sie die Helpline EDA oder die Schweizer Botschaft in Moskau.
Helpline EDA

Schweizer Botschaft in Russland 

Bei einer Verschlechterung der Lage oder einer Einschränkung der Bewegungsfreiheit hat die Schweizer Botschaft in Moskau nur eng begrenzte – je nach Situation gar keine – Möglichkeiten zur Erbringung von Dienst- oder Hilfeleistungen.

Nützliche Adressen

Notruf allgemein: 112 (ab Mobiltelefon), Russisch und Englisch
Notruf Polizei: 102 (ab Mobiltelefon) / 02 (mit Festnetz)
Notruf Ambulanz: 103 (ab Mobiltelefon) / 03 (mit Festnetz)

Russische Zollvorschriften: Federal Custom Service

Schweizer Vertretungen im Ausland: Wenn Sie im Ausland in eine Notlage geraten, können Sie sich an die nächste Schweizer Vertretung oder an die Helpline EDA wenden.
Schweizer Botschaft in Russland
Helpline EDA

Ausländische Vertretungen in der Schweiz: Auskunft über die Einreisevorschriften (zugelassene Ausweise, Visum etc.) erteilen die zuständigen ausländischen Botschaften und Konsulate. Sie informieren auch über die Zollbestimmungen für die Ein- und Ausfuhr von Tieren und Waren: elektronische Geräte, Souvenirs, Medikamente etc.
Ausländische Vertretungen in der Schweiz

Ausschluss der Haftung
Die Reisehinweise des Eidgenössischen Departements für auswärtige Angelegenheiten (EDA) stützen sich auf eigene, als vertrauenswürdig eingeschätzte Informationsquellen. Sie verstehen sich als nützliche Hinweise zur Planung einer Reise. Das EDA kann Reisenden aber den Entscheid und die Verantwortung für die Vorbereitung und Durchführung der Reise nicht abnehmen.
Gefahrensituationen sind oft nicht vorhersehbar, unübersichtlich und können sich rasch ändern. Das EDA übernimmt keine Gewähr für die Vollständigkeit der Reisehinweise und für die Richtigkeit des Inhalts von verlinkten externen Internetseiten. Es lehnt jede Haftung für allfällige Schäden im Zusammenhang mit einer Reise ab. Forderungen im Zusammenhang mit der Annullierung einer Reise sind direkt beim Reisebüro oder der Reiseversicherung geltend zu machen.