Welche Unterlagen sind dem Gesuch für ein nationales Visum beizulegen?
Studentenvisum
Merkblatt (Visum Typ D) (PDF, 2 Seiten, 240.3 kB, Deutsch)
Für Personen, die in der Schweiz studieren wollen.
Wohnsitznahme- / Familiennachzugsvisum
Merkblatt (PDF, 2 Seiten, 214.5 kB, Deutsch)
Für Personen, die in der Schweiz Wohnsitz nehmen möchten (ohne Erwerbstätigkeit) oder zusammen mit einem erwerbstätigen Familienmitglied in die Schweiz übersiedeln wollen (Ehegatten und minderjährige Kinder).
Der Antrag wird zur Entscheidung an die zuständigen kantonalen Migrationsbehörden in der Schweiz weitergeleitet. Die Schweizer Botschaft kann das Visum erst nach Genehmigung durch die zuständigen Behörden ausstellen. Die ungefähre Gesamtbearbeitungsdauer beträgt 8 bis 12 Wochen. Diese Frist wird nur als Richtwert angegeben und kann je nach zuständigem Kanton und den Elementen des Antrags erheblich variieren.
Die Botschaft erteilt während des Verfahrens keine Auskünfte. Daher bitten wir Sie, sich direkt an die für Ihren Wohnort zuständige kantonale Migrationsbehörde zu wenden:
- Seien Sie äußerst vorsichtig bei Geldforderungen von Personen, die ein Visum beantragen möchten und Sie in dieser Hinsicht um finanzielle Hilfe angehen. Schicken oder überweisen Sie kein Geld.
- Die Kosten für ein Visum für russische Staatsbürger betragen EUR 35.00 (seit Einführung des Visaerleichterungsabkommens Schweiz - Russland am 01.02.2011). Nicht-russische Antragssteller bezahlen EUR 60.00. Diese Gebühr muss nur einmal bezahlt werden!
- Die schweizerische Botschaft oder das schweizerische Generalkonsulat verlangt nie eine Kaution oder das Vorzeigen von Bargeldbeträgen.
- Ausführliche Informationen zum Visumsprozess und die benötigten Unterlagen und Dokumente finden Sie auf dieser Webseite.
- Für weiterführende Auskünfte rufen Sie uns an oder senden Sie uns eine E-Mail.
In der heutigen Zeit erfolgt das Kennenlernen oftmals über Bekanntschaftswebseiten im Internet.
Bitte seien Sie vorsichtig, wenn Sie Personen, die Sie über das Internet kennen gelernt haben, in die Schweiz einladen oder diese Sie mit einem Touristenvisum besuchen möchten und Sie dazu um substanzielle finanzielle Unterstützung bitten.
Nicht alle Internetnutzerinnen und -nutzer sind ehrlich, einige haben in Wirklichkeit kriminelle oder unlautere Absichten. Die Anonymität des Internets macht Täuschungen ziemlich einfach. Betrugsfälle kommen regelmäßig vor und sind professionell organisiert. Es wird viel Aufwand betrieben, um Geldforderungen glaubwürdiger erscheinen zu lassen.
Falsche Rechnungen oder Emails von fiktiven Reisebüros und/oder deren Webseiten, gefälschte Briefe und Dokumente von russischen und/oder schweizerischen Behörden und gefälschte, respektive verfälschte Passkopien, Kopien von angeblich schon ausgestellten Schengen Visa und mehr werden zwecks Missbrauchs produziert. So wird beispielsweise geltend gemacht, dass vor der Abreise noch Bussen oder Steuern beglichen werden müssen. Auch wird behauptet, dass bei der Ausreise die Hinterlage eines Gelddepots geleistet werden müsse oder eine Kontrolle des „Reisegeldes“ erfolge und vieles mehr.
Folgende Tatsachen und Ratschläge sollten deshalb besonders im Zusammenhang mit neuen Bekanntschaften immer beachtet werden:
Betrug und Betrugsversuche sind Strafdelikte und können in der Schweiz zur Anzeige gebracht werden (Art. 146, Schweizerisches Strafgesetzbuch). Mehr Informationen zum Thema finden Sie auf der Webseite der Koordinationsstelle zur Bekämpfung der Internetkriminalität (KOBIK).
Sehr geehrte Antragssteller,
Nur die Visasektion der Schweizerischen Botschaft in Moskau ist für die Übermittlung und Bearbeitung von Anträgen für nationale Visa von Personen mit festem Wohnsitz in der Russischen Föderation, in der Republick Belarus und in Usbekistan zuständig.
Allgemeine Informationen betreffend Einreise in die Schweiz und Weisungen zu Visa und Grenzkontrolle finden Sie auf der Internetseite des Staatssekretariats für Migration (SEM).
Auf unserer Internetseite www.eda.admin.ch/moscow finden Sie Informationen betreffend Beantragung von Visa bei der Schweizerischen Botschaft in Moskau für Personen, die in der Russischen Föderation, der Republik Belarus oder in Usbekistan leben.
Vereinbarung eines Termins:
Antragssteller für nationale Visa für die Schweiz (Typ D, Aufenthalt von mehr als 90 Tagen) müssen die Dokumente – mit vorheriger Terminvereinbarung – bei der Visasektion der Schweizerischen Botschaft in Moskau einreichen. Termine können über die TLScontact Internetseite gebucht werden und über das Call Center unter der Nummer +7 495 995 85 12 oder +7 495 232 23 34 (Verfügbar an Werktagen von Montag bis Freitag, 09:00-12:30, 13.30-17:00). Die Termine werden aufgrund der Verfügbarkeit vergeben. Je nach Menge der Anträge, kann es zu einer Wartezeit kommen.
Die Visaanträge werden an das zuständige kantonale Migrationsamt in der Schweiz weitergeleitet. Die Visasektion der Schweizerischen Botschaft kann ein Visum nur nach Erhalt der Ermächtigung zur Visumserteilung ausstellen. Die Visasektion empfiehlt den Visaantrag früh genug einzureichen, (mindestens 3 Monate vor dem Einreisedatum in die Schweiz), da die Bearbeitung etwa 6-12 Wochen in Anspruch nimmt. Die Visasektion der Schweizer Botschaft in Moskau interveniert nirgendwo und in keiner Weise um den Entscheidungsprozesses in der Schweiz zu beschleunigen.