(V)
Von der Visumpflicht ausgenommen sind Drittstaatsangehörige mit einem gültigen Aufenthaltstitel eines Schengen-Mitgliedstaates oder eines gültigen nationalen Visum D in Verbindung mit einem anerkannten Reisedokument.
Meine Staatsangehörigkeit | Visumpflicht (ja/nein) |
---|---|
Myanmar | ja (V) |
(V)
Von der Visumpflicht ausgenommen sind Drittstaatsangehörige mit einem gültigen Aufenthaltstitel eines Schengen-Mitgliedstaates oder eines gültigen nationalen Visum D in Verbindung mit einem anerkannten Reisedokument.
Haben Sie eine andere Staatsangehörigkeit, so erhalten Sie die entsprechenden Informationen auf den Internetseiten des SEM.
Sollten Sie visumpflichtig sein, reichen Sie bitte ein Visumgesuch ein. Sie erhalten weitere Informationen auf der Seite:
Wo soll ich mein Gesuch für ein Schengen Visum einreichen?
Sollten Sie visumbefreit sein, dürfen Sie ohne Visum in die Schweiz resp. in den Schengen-Raum einreisen und sich dort bis maximal 90 Tage innerhalb von 180 Tagen aufhalten.