Wo soll ich mein Gesuch für ein Schengen-Visum einreichen?
Mein Wohnort | Mein Visumgesuch ist bei der folgenden Behörde oder Stelle einzureichen |
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Myanmar | siehe Vertretungsvereinbarungen unten |
Vertretungsvereinbarungen
Wenn ein Staat über keine eigene Visasektion in einem Land verfügt, kann er im Schengen Visumbereich von einem anderen Schengen-Mitgliedstaat vertreten werden. Dazu wird eine Vertretungsvereinbarung zwischen den beiden betroffenen Staaten abgeschlossen.
Die Vertretungsvereinbarung erlaubt somit dem vertretenden Staat, die Schengen Visumgesuche in seiner eigenen Zuständigkeit zu erteilen oder zu verweigern, ohne den vertretenen Staat zu konsultieren.
Land / Region | Schengen Staat, welcher die Schweiz vertritt | Mein Visumgesuch ist bei der folgenden Behörde oder Stelle einzureichen |
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Myanmar | Frankreich | siehe Vertretungsvereinbarung |