Die Gebühren richten sich nach Artikel 46 bzw. Anhang 2 der Verordnung über die Ausweise für Schweizer Staatsangehörige (VAwG, SR 143.11). Die zuständige Schweizer Vertretung legt fest, in welcher Währung sie erhoben werden.
Gebühren
Identitätskarte | Pass | Kombi (Pass und IDK | Provisorischer Pass | |
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Kinder und Jugendliche bis zum vollendeten 18. Lebensjahr | 430.00 | 760.00 | 950.00 | 1090.00 |
Zuschlag für die Ausstellung eines provisorischen Passes ausserhalb der Bürozeiten | erwachsene | 810.00 | 1'630.00 | 1'820.00 |
Zuschlag für die Ausstellung eines provisorischen Passes an Samstagen, Sonntagen und gesetzlichen Feiertagen | - | - | - | - |
Versandkosten aus der Schweiz | - | - | - | - |
Versandkosten der Vertretung | Lokaltarif | Lokaltarif | Lokaltarif | Lokaltarif |
Pass 10 und Identitätskarte werden separat versandt (andere Produktionsstätten).
Die Schweizer Vertretung behält sich jederzeit Anpassungen aufgrund der Wechselkursentwicklung vor.
Verordnung über die Ausweise für Schweizer Staatsangehörige (VAwG; SR 143.11).