(V12)
Kosovo-Bürger benötigen kein Visum. Die Befreiung von der Visumpflicht gilt nur für Inhaber biometrischer Pässe, welche für kurzfristigen Zwecken reisen (z. B. Besuch von Familie oder Freunden, Geschäftsbesprechungen, Tourismus, medizinische Behandlungen usw., außer für Arbeit).
Bei Reisen müssen alle visumsbefreite Nicht-EU/EFTA-Bürger (inkl. Kosovo) die Einreisevoraussetzungen erfüllen und dafür die erforderlichen Dokumente mitnehmen, welche den Zweck und die Umstände ihres Aufenthalts in der Schweiz und/oder in den Schengen-Staaten belegen, siehe Details: SEM-FAQ unter Kapitel 3.1.1
Achtung: Das Visum ist weiterhin für alle Arten von Arbeiten erforderlich, auch wenn die Tätigkeit 8 Tage innerhalb eines Kalenderjahres nicht überschreitet, und für alle Aufenthalte von mehr als 90 Tagen über einen Zeitraum von 180 Tagen.
Nützlicher Link (auf Englisch, Albanisch und Serbisch): Website der Regierung des Kosovo