Kosovo: Zuschüsse für Kleinaktionen

Die Schweizer Kooperationsstrategie legt den Fokus auf grossangelegte, langfristige Programme, die zusammen mit Partnern umgesetzt werden. Um Bürgerinitiativen zu unterstützen, können die Botschaft und das Kooperationsbüro der Schweiz zusätzlich Projekte von lokalen Organisationen rasch und unbürokratisch durch Zuschüsse für Kleinaktionen (mit-)finanzieren. 

Das Ziel dieser Finanzhilfen besteht darin, zur Verbesserung der sozialen Integration und der Lebensbedingungen beizutragen, vor allem für die am stärksten Benachteiligten in der kosovarischen Gesellschaft. In der Vergangenheit gewährte Zuschüsse betrafen Kleinaktionen in den Bereichen Kultur, Sport, Umwelt, Menschenrechte sowie kleinere Entwicklungsprojekte.

Auswahlkriterien

Gefördert werden Projekte, die:

  • unmittelbar mindestens einer benachteiligten Bevölkerungsgruppe zugutekommen – vor allem Minderheiten, Frauen, Kinder, Kriegsopfer, LGBTQI und Menschen mit Behinderungen – und die auf deren (Wieder-)Eingliederung, Teilhabe oder die Durchsetzung ihrer Menschenrechte ausgerichtet sind;

  • hauptsächlich im Kosovo stattfinden (regionale Initiativen können nur berücksichtigt werden, wenn mindestens die Hälfte der Aktivitäten im Kosovo stattfinden);

  • von einer Organisation mit geeigneten Strukturen eingereicht werden, die im Kosovo registriert ist;

  • ein Budget vorlegen, bei dem die Verwaltungskosten nicht mehr als 15 Prozent der Gesamtkosten ausmachen und bei dem die durchführende Organisation einen Teil der Gesamtkosten (in Form von Geld- oder Sachleistungen) beiträgt;

  • gesetzeskonform sind und bewährte Management- und Finanzmethoden anwenden.

  • bei Projekten von nationaler Reichweite und solchen, die vorwiegend von Minderheiten bewohnte Gebiete betreffen, sollten beide Landessprachen des Kosovo – Albanisch und Serbisch – Anwendung finden.

Ausschlusskriterien

Zuschüsse für Kleinaktionen dienen nicht zur Finanzierung von:

  • einzelnen Begünstigten;

  • laufenden Kosten einer öffentlichen Einrichtung;

  • Organisationen, die politischen Parteien, religiösen Institutionen oder dem Militär nahestehen;

  • diskriminierenden oder antidemokratischen Aktivitäten;

  • rein kommerziellen Tätigkeiten;

  • Projekten, die ausschliesslich zur Beschaffung von Material dienen;

  • Infrastruktur- oder Baukosten;

  • Projekten ausserhalb des Kosovo;

  • Stipendien, Studienreisen im Ausland, Besoldungen oder Studiengebühren;

  • Missionen ausländischer Experten;

  • Planungs- und Evaluationstätigkeiten;

  • Beiträgen an grössere Projekte oder Programme;

  • Benefizveranstaltungen; oder

  • Anträgen über EUR 20 000.

Berichterstattung

Die Zuschussempfänger haben innerhalb von 60 Tagen nach Ende der Projektaktivitäten einen Tätigkeits- und einen Finanzbericht zu unterbreiten. Der Tätigkeitsbericht sollte die Aktivitäten, Leistungen, Ergebnisse (Outputs) und Wirkungen (Outcomes) gemessen an der Planung gemäss Antragsformular beurteilen. Der Finanzbericht sollte eine Liste aller eingereichten Originalbelege (Rechnungen, Quittungen, Verträge usw.) enthalten. Diese sind den entsprechenden Positionen des Budgets zuzuordnen, das mit dem Antrag eingereicht wurde. 

Anträge

Die Antragsteller werden gebeten, das vollständig ausgefüllte Antragsformular und das beigefügte Budgetformular (siehe Vorlagen unten) zusammen mit ihrem Projektvorschlag (maximal 5 Seiten) elektronisch an die folgende E-Mail-Adresse zu senden: pia.smallactions@eda.admin.ch

Denken Sie daran, die Vorlagen auf Ihrem Computer zu speichern, bevor Sie mit dem Ausfüllen des Formulars beginnen.

Antragsformular Zuschüsse für Kleinaktionen – Vorlage (PDF, 4 Seiten, 51.2 kB)

Antrag Kleinaktionen Budgetformular – Vorlage (XLSX, 11.0 kB)