Adoption

Im Jornanien ist eine Adoption nicht möglich, da die Gesetzgebung dies nicht zulässt. 

Die Adoption Ihres Kindes muss Ihrer Schweizer Auslandvertretung gemeldet werden, damit die Daten in den verschiedenen Schweizer Registern aktualisiert werden können.

Die Zivilstandsbehörde in der Schweiz ist für die Anerkennung gemäss Schweizer Recht und die Eintragung der Daten im schweizerischen Personenstandsregister zuständig. Die Schweizer Vertretung nimmt die Eintragung im Auslandschweizerregister vor.

Zu diesem Zweck benötigt Ihre Schweizer Vertretung bestimmte Dokumente.

Alle original Dokumente müssen auf Englisch übersetzt sein und vom Aussenministerium beglaubigt werden.