Grundsätzliche Einschätzung
Von Reisen in den Iran wird abgeraten.
Die Schweizer Botschaft im Iran ist zurzeit offen, erbringt jedoch wegen den aktuellen Internet-Einschränkungen nur beschränkte konsularische Dienstleistungen. Aufgrund der volatilen Situation ist nicht absehbar, wann die konsularischen Dienstleistungen wieder aufgenommen werden.
Die Vertretung beantwortet Anfragen per E-Mail (tehran@eda.admin.ch) und ist per Telefon während den Bürozeiten unter der Nummer +98 21 22 00 83 33 erreichbar.
Bei Notfällen können Sie sich an die Helpline EDA wenden (24/7): Tel. +41 800 24 7 365 oder +41 58 465 33 33.
Seit Ende Dezember 2025 kommt es im ganzen Land zu Protesten. Meiden Sie Demonstrationen und grössere Menschenansammlungen jeder Art und befolgen Sie die Anweisungen der lokalen Behörden.
Die iranischen Behörden lassen die Gewährung von konsularischem Schutz durch die Schweiz bei Haftfällen nur beschränkt oder gar nicht zu.
Zwischen dem Iran und Israel ist am 24. Juni 2025 ein Waffenstillstand in Kraft getreten. Das Eskalationsrisiko in der gesamten Region bleibt hoch. Die Entwicklung der Lage ist ungewiss und eine weitere markante Verschlechterung der Sicherheitslage im ganzen Land ist jederzeit möglich.
Der Luftraum kann jederzeit gesperrt und die Flughäfen geschlossen werden. Internationale Flüge wurden oder können gestrichen werden.
Es kann zu Versorgungsengpässen kommen. Die Telefon- und Internetverbindungen sind zeitweise unterbrochen. Dies gilt auch für Dienste wie WhatsApp, Instagram und VPNs.
Für ausländische Reisende besteht ein erhebliches Risiko, ohne erkennbaren Grund festgenommen, verhört und inhaftiert zu werden; es können lange Haftstrafen drohen. Nach der militärischen Auseinandersetzung zwischen dem Iran und Israel im Juni 2025, hat die Zahl der Verhaftungen von ausländischen Reisenden zugenommen. In vielen Fällen informieren die iranischen Behörden die ausländischen Botschaften weder über die Verhaftung noch über die Anklage und den Aufenthaltsort der inhaftierten Personen. Das Risiko einer Verhaftung besteht auch für Schweizer Staatsangehörige sowie iranisch-schweizerische Doppelbürgerinnen und Doppelbürger. Doppelbürgerinnen und Doppelbürger werden als iranische Staatsangehörige betrachtet.
Für Schweizer Staatsangehörige, die sich im Iran aufhalten:
Wenn Sie das Land verlassen möchten, nutzen Sie die verfügbaren kommerziellen Transportmittel. Auskunft erteilen die Fluggesellschaften. Informieren Sie sich vor Ort über die lokalen Transportmöglichkeiten. Beachten Sie dabei die Anordnungen der lokalen Behörden und die erforderlichen Vorsichtsmassnahmen.
Der Entscheid zur Ausreise erfolgt freiwillig, auf eigenes Risiko und auf eigene Kosten der ausreisenden Person.
Bleiben Sie in Kontakt mit Ihren Angehörigen.
Schweizer Staatsangehörige, die beschliessen im Land zu bleiben oder entgegen der Empfehlung des EDA in den Iran zu reisen müssen sich bewusst sein, dass im Falle einer Verschlechterung der Sicherheitslage die Schweiz unter Umständen nur begrenzte Möglichkeiten zur Hilfe in Notfällen hat.
Halten Sie sich über die Lageentwicklung auf dem Laufenden. Beschränken Sie Reisen innerhalb des Landes auf das notwendige Minimum und klären Sie vorgängig die Sicherheitslage ab.