Antrag auf Erteilung eines Schengen-Visums und Verfahren
Die Schweizer Vertretungen in Deutschland stellen im Prinzip keine Schengen Visa aus.
In Ausnahmefällen kann jedoch ein Schengen Visum erteilt werden, wenn dies aus humanitären Gründen, aus Gründen des nationalen Interesses oder aufgrund internationaler Verpflichtungen für erforderlich erachtet wird.
Notwendigen Unterlagen: kontaktieren Sie bitte die für Ihren Aufenthaltsort zuständige Schweizer Vertretung.
In der Regel trifft das Konsulat innerhalb von 15 Tagen eine Entscheidung. Diese Frist kann im Einzelfall verlängert werden.
Einige Schengen-Staaten verlangen, dass sie zu gewissen Visumanträgen an andere Schengen-Staaten konsultiert werden – dies bei Visumanträgen von Staatsangehörigen bestimmter Länder. Der Konsultationsprozess kann bis zu 14 Kalendertage dauern. Eine solche Konsultation ist derzeit für Staatsangehörige der hier aufgeführten Länder erforderlich:
Es wird deshalb empfohlen den Visumantrag frühzeitig einzureichen, frühestens 6 Monate vor der geplanten Reise.
Die Verweigerungsgründe werden dem Antragsteller unter Verwendung eines Standardformulars mitgeteilt.
Sie haben das Recht, innerhalb von 30 Tagen nach Erhalt der Verweigerung Einsprache zu erheben. Informationen zum Einspracheverfahren finden Sie auf der Webseite des Staatssekretariats für Migration.
Die Erfassung der biometrischen Daten (Fingerabdrücke) erfolgt grundsätzlich ab dem 12. Lebensjahr alle 59 Monate ab der ersten Aufnahme.
Wenn Sie Familienangehöriger eines Staatsangehörigen der Schweiz, der Europäischen Union (EU) oder der Europäischen Freihandelsassoziation (EFTA) sind, haben Sie das Recht, Ihren Antrag direkt bei der zuständigen Botschaft oder dem Konsulat der Schweiz einzureichen. Ein Termin ist obligatorisch und muss im Voraus gebucht werden.
Bürgerinnen und Bürger der EU und EFTA – einschliesslich der Schweiz – und ihre Familienangehörigen
Falls Sie sich über das Verhalten des Konsulatspersonals und gegebenenfalls über den externen Dienstleistungserbringer oder über den Prozess beschwerden möchten, wenden Sie sich bitte schriftlich an die zuständige Vertretung.
Einführung des VIS
Am 11. Oktober 2011 haben die Schengen-Mitgliedstaaten das Visainformationssystem (VIS) eingeführt. Im VIS werden neu die biometrischen Daten (10 Fingerabdrücke und das Gesichtsbild) der Visumantragsteller gespeichert. Die Auslandvertretungen der Schengen-Mitgliedstaaten werden weltweit nach Regionen gestaffelt an das System angeschlossen.
Mit dem VIS-Anschluss am 20. November 2015 müssen sämtliche Auslandvertretungen der Schengen-Mitgliedstaaten in Deutschland die biometrischen Daten von Personen, welche ein Schengen-Visum beantragen, erfassen.
Zur Einführung des VIS und der Erfassung biometrischer Daten finden Sie nachstehend ein Informationsblatt der Europäischen Union mit detaillierten Informationen:
Informationsblatt VIS (PDF, 2 Seiten, 1.2 MB)
Weitere Informationen zum System Schengen finden Sie in Englisch auf der Webseite der Europäischen Kommission:
Webseite Schengen, Borders & Visas der Europäischen Kommission
Bitte kontaktieren Sie die für Ihren Wohnort in Deutschland zuständige Schweizer Vertretung.