Antrag auf Erteilung eines Schengen-Visums und Verfahren

Einführung des VIS

Am 11. Oktober 2011 haben die Schengen-Mitgliedstaaten das Visainformationssystem (VIS) eingeführt. Im VIS werden neu die biometrischen Daten (10 Fingerabdrücke und das Gesichtsbild) der Visumantragsteller gespeichert. Die Auslandvertretungen der Schengen-Mitgliedstaaten werden weltweit nach Regionen gestaffelt an das System angeschlossen. 

Mit dem VIS-Anschluss am 20. November 2015 müssen sämtliche Auslandvertretungen der Schengen-Mitgliedstaaten in Deutschland die biometrischen Daten von Personen, welche ein Schengen-Visum beantragen, erfassen. 

Zur Einführung des VIS und der Erfassung biometrischer Daten finden Sie nachstehend ein Informationsblatt der Europäischen Union mit detaillierten Informationen:

Informationsblatt VIS (PDF, 2 Seiten, 1.2 MB) 

Weitere Informationen zum System Schengen finden Sie in Englisch auf der Webseite der Europäischen Kommission: 

Webseite Schengen, Borders & Visas der Europäischen Kommission

 


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