Visumantragsformular
Weitere Sprachen - wichtig: Rubrik "nationales Visum D (langfristige Aufenthalte)" anklicken / danach die Sprachversion wählen:
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Visumpflichtig sind alle Nicht-EU/EFTA-Bürger. Für einen Schul- oder Studienaufenthalt von mehr als 90 Tagen Dauer (z.B. Besuch einer Hotelfachschule, Studium an einer staatlichen oder kantonalen Hochschule resp. Universität, usw.) sind folgende Unterlagen erforderlich:
Visumpflichtig sind alle Nicht-EU/EFTA-Bürger, die beabsichtigen mit einem/r in der Schweiz lebenden Familienangehörigen (unter anderem: Ehegatten, Partner/innen, eigene Kinder und Kinder des Ehegatten jeweils bis zum Alter von 21 Jahren) zusammenzuziehen. Erforderliche Unterlagen:
Konsultieren Sie bitte folgende Webseite: