Bilaterales Rahmenabkommen mit Kroatien

Botschafter Stefan Estermann und der Stv. Premierminister und Minister für Regionalentwicklung und EU-Fonds, Branko Grčić
Botschafter Stefan Estermann und der Stv. Premierminister und Minister für Regionalentwicklung und EU-Fonds, Branko Grčić. © EDA

Die Schweiz hat mit Kroatien 2015 ein bilaterales Rahmenabkommen abgeschlossen. Dieses Abkommen hält die Ziele des Beitrags, dessen Umfang, die Form und Verwendung der Unterstützung sowie die wichtigsten Bestimmungen zur Umsetzung des Beitrags fest.

Das Rahmenabkommen zwischen dem Schweizerischen Bundesrat und der Regierung Kroatien betrifft die Durchführung der schweizerisch-kroatischen Zusammenarbeit zur Verringerung der wirtschaftlichen und sozialen Ungleichheiten innerhalb der erweiterten Europäischen Union. Es wurde am 30. Juni 2015 abgeschlossen.

Hauptabkommen (PDF, 8 Seiten, 27.8 kB, Englisch)

Annex 1 des Rahmenabkommens beinhaltet die Grundsätze der Zusammenarbeit, beschreibt die wichtigsten strategischen Leitlinien für die Umsetzung und legt die geographische sowie die thematische Fokussierung fest.

Annex 1 (PDF, 17 Seiten, 60.1 kB, Englisch)

In Annex 2 sind die Abwicklungsprozeduren vereinbart. Die Prozeduren für die Projektgenehmigung, die Projektrealisierung, die Auszahlung, das Controlling und die Audits sind im Detail beschrieben und die entsprechenden Verantwortlichkeiten festgelegt.

Annex 2 (PDF, 22 Seiten, 66.8 kB, Englisch)

Annex 3 schliesslich beinhaltet die Prozeduren für spezielle Finanzierungsfazilitäten, wie die sogenannten «Block Grants», die «Project Preparation Facility», den «Technical Assistance Fund» sowie den «Scholarship Fund».

Annex 3 (PDF, 8 Seiten, 29.7 kB, Englisch)