Aktuelle Reisehinweise
Einreise in die Schweiz für Staatsangehörige von Bosnien und Herzegowina
Staatsangehörige von Bosnien und Herzegowina haben zur Zeit nur sehr begrenzte Möglichkeiten, in die Schweiz einzureisen. Ein Touristenaufenthalt ist zur Zeit nicht möglich! In Ausnahmefällen (dringende geschäftliche Reise, gerechtfertigte Familienbesuche usw.), kann es möglich sein, in die Schweiz einzureisen. Ihre Anfrage richten Sie bitte in einer der schweizerischen Amtssprachen oder auf Englisch an marina.kopp@eda.admin.ch oder Tel. 00 41 58 481 9707.
Reisende aus Bosnien und Herzegowina müssen sich ab 05.04.2021 nach der Einreise in die Schweiz einer 10-tägigen Selbstisolation unterstellen.
Auf den folgenden Internetseiten können Sie alle Informationen zu den aufgrund der Pandemie COVID-19 geltenden Einschränkungen überprüfen:
Einreise nach Bosnien und Herzegowina für Staatsangehörige der Schweiz und der EU-Länder
Die Grenzen von Bosnien und Herzegowina für Staatsangehörige der Schweiz und der EU sind wieder geöffnet. Reisende müssen einen negativen Test (PCR) von einem autorisierten Labor auf SARS-COV-2-Virus vorweisen, welcher nicht älter als 48 Stunden ist.
Auf den folgenden Internetseiten können Sie alle Informationen zu den aufgrund der Pandemie COVID-19 geltenden Einschränkungen überprüfen:
Grenzpolizei von Bosnien und Herzegowina