Gültig am:
Publiziert am: 06.09.2022

Die Lagebeschreibung ist aktualisiert worden. Die Empfehlungen bleiben unverändert gültig: von Reisen nach Afghanistan und von Aufenthalten jeder Art wird abgeraten.


Reisehinweise für Afghanistan

Diese Reisehinweise entsprechen der aktuellen Lagebeurteilung des EDA. Sie werden laufend überprüft und bei Bedarf angepasst.

Beachten Sie auch die nachstehenden länderunabhängigen Reiseinformationen und die Fokus-Themen; sie sind Bestandteil dieser Reisehinweise.

Sonderinformation: Coronavirus (Covid-19)

In allen Regionen der Welt besteht das Risiko einer Ansteckung mit dem Coronavirus.

Um die Verbreitung des Coronavirus (Covid-19) einzudämmen, können Staaten Einreise- und Ausreiserestriktionen sowie Massnahmen innerhalb des Landes verfügen. Solche Vorschriften können kurzfristig ändern. Auslandreisen erfordern deshalb eine sorgfältige Vorbereitung und Flexibilität.

Beachten Sie die Informationen und Empfehlungen im Fokus «Coronavirus (COVID-19)» und des Bundesamtes für Gesundheit BAG. Erkundigen Sie sich bei den ausländischen Vertretungen in der Schweiz (Botschaften und Konsulate) über die aktuell gültigen Massnahmen.
Fokus «Coronavirus (COVID-19)

BAG: Coronavirus: Reisen

ausländische Vertretungen in der Schweiz

Grundsätzliche Einschätzung

Von Reisen nach Afghanistan und von Aufenthalten jeder Art wird abgeraten.

Schweizer Staatsangehörige, die sich entgegen der Empfehlung des EDA in Afghanistan aufhalten, müssen sich bewusst sein, dass die Schweiz nur eng begrenzte oder überhaupt keine Möglichkeiten zur Hilfeleistung hat.

Die Sicherheit ist nicht gewährleistet: es besteht das Risiko von schweren Gefechten, Raketeneinschlägen, Minen, Terroranschlägen, Entführungen und gewalttätigen kriminellen Angriffen einschliesslich Vergewaltigungen und bewaffneter Raubüberfälle.

Mit dem Abzug der NATO-Truppen haben die Taliban im August 2021 die Kontrolle über das Land übernommen. Die Lage bleibt unübersichtlich. Im ganzen Land bestehen hohe Sicherheitsrisiken. Gefechte und Anschläge können jederzeit und überall stattfinden.

Die Rechtslage ist unklar. Wiederholt sind ausländische Staatsangehörige wegen «Aktivitäten gegen die Gesetze des Landes und die Traditionen des afghanischen Volkes» verhaftet worden.

Vor allem im Osten und Nord-Osten des Landes sowie in der Hauptstadt sind Kämpfer aktiv, die sich zum «Islamischen Staat» bekennen. Die Kämpfe fordern zahlreiche Opfer.

Laut Angaben der UNO Mission in Afghanistan (UNAMA) sind zwischen August 2021 und Juni 2022 700 Zivilpersonen getötet und 1406 verletzt worden.

Regelmässig werden Bomben- und Selbstmordanschläge verübt. Sie richten sich unter anderem gegen die Behörden, die Sicherheitskräfte, religiöse Stätten, religiöse Minderheiten, Märkte, Schulen, Hilfsorganisationen und Kundgebungen. Nach wie vor können zudem gezielt Anschläge gegen ausländische Staatsangehörige verübt werden und gegen Einrichtungen, in denen sich Ausländerinnen und Ausländer häufig aufhalten (z.B. Restaurants, Hotels) und die Umgebung der Flughäfen. Beispiele von Anschlägen:

  • Wiederholt: Anschläge auf schiitische und andere religiöse Minderheiten sowie auf deren Kultstätten und Wohnorte.
  • September 2022: bei einer Explosion vor der russischen Botschaft wurden zwei Angestellte der Botschaft sowie mehrere andere Personen getötet.
  • Juni 2022: mehrere Todesopfer und Verletzte bei einer Attacke auf einen Sikh Gurdwara-Tempel in Kabul.
  • April 2022: mehrere Todesopfer und Verletzte bei Bombenanschlägen auf zwei Passagierbusse in Mazar-e-Sharif (Provinz Balkh).
  • April 2022: rund 80 Todesopfer und Verletzte bei einem Anschlag auf eine sunnitische Moschee und eine religiöse Schule in Kunduz.
  • April 2022: zahlreiche Todesopfer und Verletzte bei Bombenexplosionen in der Nähe einer Schule in Kabul.
  • Oktober 2021: mindestens 50 Todesopfer und rund 150 Verletzte bei einem Anschlag auf eine Moschee in Kunduz.
  • August 2021: mehrere Todesopfer und Verletzte bei einem Anschlag auf die Residenz des Verteidigungsministers in Kabul.
  • Juni 2021: mehrere Todesopfer und Verletzte bei einem Anschlag auf NGO-Mitarbeitende in der Provinz Baghlan.

Es besteht ein sehr hohes Entführungsrisiko. Entführungsopfer werden sowohl afghanische wie ausländische Staatsangehörige (Reisende sowie Mitarbeitende von Hilfsorganisationen und ausländischen Firmen). Beispiele von Entführungen:

  • September 2021: ein indischer Staatsangehöriger in Kabul.
  • Januar 2020: ein amerikanischer Staatsangehöriger in der Provinz Khost.
  • Wiederholt: Entführungen von lokalen Mitarbeitenden von Nichtregierungsorganisationen.
  • Wiederholt: Massenentführungen von Busreisenden.

Beachten Sie auch die Rubrik
Terrorismus und Entführungen

Nützliche Adressen

Schweizerische Vertretungen im Ausland: Wenn Sie im Ausland in eine Notlage geraten, können Sie sich an die nächste schweizerische Vertretung oder an die Helpline EDA wenden.
Schweizer Botschaft in Islamabad, Pakistan
Helpline EDA

Ausländische Vertretungen in der Schweiz: Auskunft über die Einreisevorschriften (zugelassene Ausweise, Visum etc.) erteilen die zuständigen ausländischen Botschaften und Konsulate. Sie informieren auch über die Zollbestimmungen für die Ein- und Ausfuhr von Tieren und Waren: elektronische Geräte, Souvenirs, Medikamente etc.
Ausländische Vertretungen in der Schweiz

Ausschluss der Haftung
Die Reisehinweise des Eidgenössischen Departements für auswärtige Angelegenheiten (EDA) stützen sich auf eigene, als vertrauenswürdig eingeschätzte Informationsquellen. Sie verstehen sich als nützliche Hinweise zur Planung einer Reise. Das EDA kann Reisenden aber den Entscheid und die Verantwortung für die Vorbereitung und Durchführung der Reise nicht abnehmen.
Gefahrensituationen sind oft nicht vorhersehbar, unübersichtlich und können sich rasch ändern. Das EDA übernimmt keine Gewähr für die Vollständigkeit der Reisehinweise und für die Richtigkeit des Inhalts von verlinkten externen Internetseiten. Es lehnt jede Haftung für allfällige Schäden im Zusammenhang mit einer Reise ab. Forderungen im Zusammenhang mit der Annullierung einer Reise sind direkt beim Reisebüro oder der Reiseversicherung geltend zu machen.