Gültig am:
Publiziert am: 13.12.2024

Diese Reisehinweise sind vollständig überarbeitet worden. Weiterhin gültig: Von Reisen nach Afghanistan und von Aufenthalten jeder Art wird abgeraten.


Reisehinweise für Afghanistan

Diese Reisehinweise entsprechen der aktuellen Lagebeurteilung des EDA. Sie werden laufend überprüft und bei Bedarf angepasst.

Beachten Sie auch die nachstehenden länderunabhängigen Reiseinformationen und die Fokus-Themen; sie sind Bestandteil dieser Reisehinweise.

Grundsätzliche Einschätzung

Von Reisen nach Afghanistan und von Aufenthalten jeder Art wird abgeraten.

Schweizer Staatsangehörige, die sich entgegen der Empfehlung des EDA in Afghanistan aufhalten, müssen sich bewusst sein, dass die Schweiz nur eng begrenzte oder überhaupt keine Möglichkeiten zur Hilfeleistung hat.

Die Lage ist unübersichtlich. Gefechte und Anschläge können jederzeit und überall stattfinden. Im ganzen Land bestehen hohe Sicherheitsrisiken; Raketeneinschläge, Terroranschläge, Entführungen und gewalttätige kriminelle Angriffe einschliesslich Vergewaltigungen und bewaffnete Raubüberfälle.

Die Rechtslage ist unklar. Wiederholt sind ausländische Staatsangehörige wegen sogenannten Aktivitäten gegen die Gesetze des Landes und die Traditionen des afghanischen Volkes verhaftet worden.

Es werden regelmässig Bomben- und Selbstmordanschläge verübt. Sie richten sich unter anderem gegen die Behörden, die Sicherheitskräfte, religiöse Stätten, religiöse Minderheiten, Märkte, Schulen, Hilfsorganisationen und Kundgebungen. Nach wie vor können zudem gezielt Anschläge gegen ausländische Staatsangehörige (Reisende sowie Mitarbeitende von Hilfsorganisationen und ausländischen Firmen etc.) verübt werden und gegen Einrichtungen, in denen sich Ausländerinnen und Ausländer aufhalten (z.B. Restaurants, Hotels, Flughäfen). Beispiele von Anschlägen:

  • Wiederholt: Anschläge auf schiitische und andere religiöse Minderheiten sowie auf deren Kultstätten und Wohnorte.
  • Mai 2024: mehrere Todesopfer, darunter drei spanische Staatsbürger bei einem Angriff in der Provinz Bamyan
  • Mai 2024: mehrere Todesopfer und Verletzte bei einem Anschlag auf eine Schule Faizabad
  • März 2024: mehrere Todesopfer und Verletzte bei einem Anschlag auf eine Bank in Kandahar
  • Januar 2024: mehrere Todesopfer und Verletzte bei einem Selbstmordanschlag auf einen Bus in Kabul
  • November 2023: mehrere Todesopfer und Verletze bei verschiedenen Anschlägen in Kabul gegen die Behörden und Quartiere der Shia Minderheit
  • Oktober 2023: mehrere Todesopfer und Verletzte bei einem Selbstmordanschlag auf eine Moschee in Pol-e-Khomri
  • März 2023: mehrere Todesopfer und Verletzte bei einem Anschlag in der Nähe des Aussenministeriums in Kabul
  • Januar 2023: mehrere Todesopfer und Verletzte bei einem Anschlag in der Nähe des militärischen Teils des internationalen Flughafens von Kabul

Es besteht ein sehr hohes Entführungsrisiko. Entführungsopfer können sowohl afghanische wie ausländische Staatsangehörige (Reisende sowie Mitarbeitende von Hilfsorganisationen und ausländischen Firmen etc.) werden.

Beachten Sie auch die Rubrik
Terrorismus und Entführungen

Ausschluss der Haftung
Die Reisehinweise des Eidgenössischen Departements für auswärtige Angelegenheiten (EDA) stützen sich auf eigene, als vertrauenswürdig eingeschätzte Informationsquellen. Sie verstehen sich als nützliche Hinweise zur Planung einer Reise. Das EDA kann Reisenden aber den Entscheid und die Verantwortung für die Vorbereitung und Durchführung der Reise nicht abnehmen.
Gefahrensituationen sind oft nicht vorhersehbar, unübersichtlich und können sich rasch ändern. Das EDA übernimmt keine Gewähr für die Vollständigkeit der Reisehinweise und für die Richtigkeit des Inhalts von verlinkten externen Internetseiten. Es lehnt jede Haftung für allfällige Schäden im Zusammenhang mit einer Reise ab. Forderungen im Zusammenhang mit der Annullierung einer Reise sind direkt beim Reisebüro oder der Reiseversicherung geltend zu machen.