Bundesgesetz Ostzusammenarbeit vom Volk angenommen

Lokale News, 26.11.2006

Der Bundesrat hat die Annahme des Bundesgesetzes Ostzusammenarbeit durch das Volk begrüsst. Die Ostzusammenarbeit sei ein solidarischer Beitrag der Schweiz zu einem stabilen und sozialen Europa. Gleichzeitig sei dieses Engagement eine politische und wirtschaftliche Investition und zum Vorteil der Schweiz.

Junge Menschen
Im November 2006 haben die Schweizer Stimmberechtigten mit ihrem Ja zum Osthilfegesetz unter anderem entschieden, dass die Schweiz in den zehn Staaten, die 2004 der Europäischen Union beigetreten sind, eine Milliarde Franken in Form des Erweiterungsbeitrags investieren kann. © SECO (Stefan Salzmann)

Die Vorsteherin des Eidgenössischen Departements für auswärtige Angelegenheiten, Bundesrätin Micheline Calmy-Rey, wies auf die aussenpolitische Bedeutung der Abstimmung hin. Die Schweiz zeige damit, dass sie auch weiterhin ihre Rolle als solidarische und zuverlässige Partnerin auf dem Kontinent wahrnehmen wolle. Dieses Engagement trage damit zum weiteren Erfolg des bilateralen Wegs und der Zusammenarbeit mit der EU bei.

Die langjährige Unterstützung Osteuropas stärke das Ansehen der Schweiz und finde internationale Beachtung, sagte die Vorsteherin des Volkswirtschaftsdepartements, Bundesrätin Doris Leuthard. Darauf könne die Schweiz stolz sein. Die Zusammenarbeit mit Osteuropa könne nun fortgesetzt werden. Dies sei namentlich auch eine Investition in neue Handelspartnerschaften und Absatzmärkte.

Das Bundesgesetz Ostzusammenarbeit erneuert die Rechtsgrundlage für die seit 1990 geleistete Transitionshilfe an die ehemals kommunistischen Staaten Osteuropas und Zentralasiens (traditionelle Osthilfe). Zusätzlich ermöglicht das Gesetz einen Erweiterungsbeitrag der Schweiz an die zehn neuen EU-Staaten. Auf Grund dieses neuen Gesetzes wird der Bundesrat in einem nächsten Schritt beim Parlament zwei separate Rahmenkredite beantragen (für die traditionelle Osthilfe sowie für den Erweiterungsbeitrag).

Zudem wird mit jedem der zehn neuen EU-Staaten ein bilaterales Rahmenabkommen ausgehandelt, in dem die künftige Zusammenarbeit im Detail geregelt wird (insbesondere die Schwerpunktsbereiche sowie die Auswahl, Finanzierung und Begleitung der Projekte). Erste Projekteingaben und -verpflichtungen können voraussichtlich ab Ende des nächsten Jahres erfolgen.