Gestützt auf das Embargogesetz, liegt die Zuständigkeit für die Nachführung der Sanktionsliste beim WBF. Dieses hat am 16. März 2022 Anhang 8 der «Verordnung über Massnahmen im Zusammenhang mit der Situation in der Ukraine» angepasst. 197 natürliche Personen werden neu den Finanz- und Reisesanktionen und 9 Organisationen neu den Finanzsanktionen unterstellt. Unter den Personen finden sich weitere Oligarchen und führende Geschäftsleute. Die Vermögenswerte dieser Personen in der Schweiz müssen gesperrt und dem Staatssekretariat für Wirtschaft (SECO) gemeldet werden. Die Änderung tritt am 16. März 2022 um 12:00 Uhr in Kraft.
Mit dieser Anpassung hat sich die Schweiz auch den Änderungen der Europäischen Union bezüglich der sanktionierten Personen und Organisationen angeschlossen, welche der Rat der EU am 15. März 2022 publizierte. Die Sanktionsliste der Schweiz entspricht damit vollständig derjenigen der EU.
Weiterführende Informationen
Massnahmen im Zusammenhang mit der Situation in der Ukraine
Adresse für Rückfragen:
Für Rückfragen Medien: Kommunikation WBF, Tel. 058 462 20 07, info@gs-wbf.admin.ch
Für Rückfragen Unternehmen: sanctions@seco.admin.ch, Tel. 058 464 08 12
Herausgeber:
Eidgenössisches Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung