Wozu dient die Ventilklausel im Personenfreizügigkeitsabkommen? Was symbolisiert die Europa-Flagge? Was ist der Unterschied zwischen einer Freihandelszone und einer Zollunion? Die Antworten zu diesen und mehr Fragen geben Auskunft zu den vielschichtigen Beziehungen zwischen der Schweiz, Europa und der EU.
FAQ Europapolitik
Europapolitik der Schweiz
Seit 2002 wurde die Personenfreizügigkeit zwischen der Schweiz und den Mitgliedstaaten der EU schrittweise eingeführt. Vor der Gewährung der vollständigen Personenfreizügigkeit hat die Schweiz gemäss Art. 10 des Personenfreizügigkeitsabkommens (FZA) die Möglichkeit, während maximal zehn Jahren gewisse Beschränkungen beim Zugang zum Arbeitsmarkt aufrechtzuerhalten. Die Ventilklausel ist ein Element davon, welche es dem Bundesrat bei überdurchschnittlich hoher Zuwanderung aus gewissen Ländergruppen erlaubt, die Zuwanderung aus diesen Ländern während höchstens zwei Jahren zu plafonieren.
Institutionen, Agenturen, Organisationen
Der Europäische Rat ist das oberste politische Steuerungsgremium der EU. Er setzt sich aus den Staats- bzw. Regierungschefs der Mitgliedstaaten sowie dem Präsidenten des Europäischen Rats und der Europäischen Kommission zusammen. Der Europarat hingegen ist keine Institution der EU, sondern eine internationale Organisation mit Sitz in Strassburg, die auf der klassischen zwischenstaatlichen Kooperation basiert.
Die Präsidentschaft im Rat der Europäischen Union (EU) wird von den EU-Mitgliedstaaten im halbjährlichen Turnus wahrgenommen. Der Staat, welcher den Vorsitz innehat, leitet sämtliche Treffen des Ministerrates, mit Ausnahme des Aussenministerrates, und vermittelt zwischen den Mitgliedstaaten. Dadurch kann er politische Impulse und thematische Prioritäten setzen. Er vertritt den Rat gegenüber anderen EU-Organen, Drittstaaten und internationalen Organisationen und erhält so die Chance, seine diplomatischen Fähigkeiten und seine Rolle in der internationalen Gemeinschaft unter Beweis zu stellen.
Eurodac ist die Fingerabdruckdatenbank der EU in Asylangelegenheiten und wurde für die effektive Anwendung der Dublin-Verordnung errichtet. Registriert werden Personen, die in einem Dublin-Staat ein Asylgesuch stellen oder bei der illegalen Einreise aufgegriffen werden. Durch einen Abgleich der Fingerabdrücke soll verhindert werden, dass Personen in mehreren Dublin-Staaten ein Asylgesuch stellen können. Unter bestimmten Bedingungen kann ein Abgleich auch zur Verhütung, Aufdeckung oder Untersuchung terroristischer oder anderer schwerer Straftaten erfolgen.
Geschichte der EU
Das Datum des Europatags ist auf die Schuman-Erklärung zurückzuführen: Am 9. Mai 1950 hielt der damalige französische Aussenminister Robert Schuman in Paris eine Rede, in der er eine neue Art der politischen Zusammenarbeit in Europa präsentierte. Seine Idee war, eine überstaatliche Organisation für die Zusammenlegung der Kohle- und Stahlproduktion zu schaffen, um weitere Kriege in Europa zu verhindern. Dieser Vorschlag gilt als Grundstein der heutigen Europäischen Union.
Die Flagge wurde 1955 zum offiziellen Symbol des Europarats erklärt und 1986 von den Institutionen der Europäischen Gemeinschaft übernommen. Die zwölf kreisförmig angeordneten goldenen Sterne auf blauem Hintergrund symbolisieren die Union, Solidarität und Harmonie zwischen den Völkern Europas. Die unveränderliche Zahl 12 hat keinen Zusammenhang mit der Anzahl Mitgliedstaaten, sondern steht für Vollkommenheit und Einheit (z.B. die 12 Apostel, die Monate des Jahres).
Juristische Fragen
Der Gerichtshof der Europäischen Freihandelsassoziation (EFTA) ist zuständig für die Überwachung und Auslegung des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum (EWR), welchem die EFTA-Staaten Island, Liechtenstein und Norwegen angehören. Da die Schweiz nicht Mitglied des EWR ist und somit nicht an das EWR-Abkommen gebunden ist, ist sie auch nicht dem EFTA-Gerichtshof unterstellt.
Eine automatische Übernahme würde bedeuten, dass EU-Rechtsakte mit ihrem Inkrafttreten direkt auch in der Schweiz gelten würden. Eine dynamische Übernahme hingegen bedeutet, dass die Schweiz sich grundsätzlich zu einer Übernahme von EU-Rechtsakten verpflichtet, soweit sie relevant für ein Abkommen sind. Sie entscheidet aber selbständig und unter Einhaltung ihrer innerstaatlichen Verfahren und der demokratischen Prozesse, ob sie einen Rechtsakt übernimmt.
Grundsätzlich ist die Schweiz als Nicht-Mitglied der EU nicht an der Rechtssetzung der EU-Organe beteiligt. Im Bereich Schengen kann die Schweiz als assoziiertes Mitglied jedoch an Sitzungen der relevanten Ausschüsse teilnehmen und sich zu wichtigen Punkten äussern, aber nicht darüber abstimmen. Schweizer Sachverständige werden zudem bei der Ausarbeitung neuer Rechtsakten in grösstmöglichem Umfang beigezogen.
In einer Freihandelszone wie der EFTA vereinbaren Vertragsstaaten durch ein Freihandelsabkommen, tarifäre und nicht-tarifäre Handelshemmnisse wie Zölle oder Kontingente zu reduzieren oder aufzuheben. In einer Zollunion wie der EU definieren die Vertragsstaaten zusätzlich zur Freihandelszone einen gemeinsamen Zolltarif für den Import von Gütern aus Drittstaaten und eine gemeinsame Aussenhandelspolitik.
Zur Verwaltung der meisten bilateralen Verträge wurden Gemischte Ausschüsse eingesetzt. Sie bestehen aus Vertretern der Schweiz und der EU. In der Regel tagen sie einmal jährlich und fällen ihre Entscheide einstimmig. Sie dienen der Überwachung und Weiterentwicklung des jeweiligen Abkommens und als Plattform für den regelmässigen Informationsaustausch, Beratungen und Konsultationen. Sie können etwa über technische Anpassungen des Anhangs eines Abkommens beschliessen (z. B. an relevantes EU-Recht).
Es handelt sich um ein Streitbeilegungsverfahren, welches auf eine für die Parteien verbindliche Streitbeilegung abzielt. Die Parteien können das anwendbare Recht, die Gerichtszusammensetzung und die Verfahrensordnung gemeinsam festlegen. Der Vorteil liegt insbesondere darin, dass der Streitgegenstand durch ein gemeinsames Gericht entschieden wird.
Ein Assoziierungsabkommen regelt die Teilnahme eines Drittstaats an einem Teil des Tätigkeitsfelds einer internationalen oder supranationalen Organisation, begründet aber keine Mitgliedschaft. Die Schweiz ist über Assoziierungsabkommen mit der EU an der Zusammenarbeit im Rahmen von Schengen/Dublin beteiligt. Bei der Weiterentwicklung des entsprechenden Rechtsbestands hat die Schweiz ein Mitsprache-, nicht aber Mitentscheidungsrecht. Sie entscheidet jeweils, ob sie einen neuen Rechtsakt übernehmen will. Lehnt die Schweiz die Übernahme eines neuen Rechtsakts ab, suchen die Vertragsparteien gemeinsam nach einer Lösung. Findet sich innert den vorgegebenen Fristen keine Einigung, fallen die Schengen/Dublin-Assoziierungsabkommen automatisch dahin.
Ein internationaler Text wird von dessen Unterzeichnern manchmal «Memorandum of Understanding» (MoU) genannt. Es kann sich dabei um einen Vertrag mit Rechten und Pflichten oder um eine rein politische Absichtserklärung handeln. Ob der Text rechtsverbindlich ist oder nicht, lassen grundsätzlich der Inhalt des Texts als Ganzes und der gemeinsame Wille der Partner erkennen.