Bundesrat will Zusammenarbeit mit der EU bei der militärischen Friedensförderung erleichtern

Medienmitteilung, 15.05.2024

Die Schweiz hat ein Interesse daran, Beiträge zu Frieden und Stabilität in Krisenregionen zu leisten. Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 15. Mai 2024 beschlossen, die Modalitäten für künftige Beteiligungen auch an militärischen Missionen und Operationen der EU zur Krisenbewältigung und Friedensförderung zu regeln und die Zusammenarbeit administrativ zu erleichtern.

Die Schweiz leistet seit 2004 einen Beitrag an EUFOR ALTHEA, die militärische EU-Operation zur Friedenserhaltung in Bosnien und Herzegowina, und entsendet Expertinnen und Experten an zivile EU-Missionen. Derzeit muss die Schweiz für jede neue Beteiligung die rechtlichen und administrativen Voraussetzungen mit einem spezifischen Abkommen vereinbaren.

Um das Verfahren für Schweizer Entsendungen an zivile EU-Missionen administrativ zu erleichtern und effizienter zu gestalten, beschloss der Bundesrat bereits 2020, die Beteiligungsmodalitäten in einem sogenannten «Framework for Participation Agreement» (FPA) grundsätzlich zu regeln. Im FPA sollen neu auch die militärischen Friedensförderungseinsätze geregelt werden, dies vor dem Hintergrund der aktuellen sicherheitspolitischen Lage und der Absicht, die internationale Kooperation zu intensivieren sowie die militärische Friedensförderung weiterzuentwickeln.

Erleichterte Beteiligungsmöglichkeit ohne Beteiligungsverpflichtung

Ein FPA schafft für die Schweiz keine Verpflichtung zur Beteiligung an zivilen oder militärischen Missionen beziehungsweise Operationen der EU zur Krisenbewältigung und Friedensförderung im Rahmen ihrer Gemeinsamen Sicherheits- und Verteidigungspolitik (GSVP). Die Schweiz entscheidet weiterhin selbstständig, ob sie einen Beitrag leistet oder nicht. Sie orientiert sich dabei an ihren friedens- und sicherheitspolitischen Prioritäten und den im Militärgesetz verankerten rechtlichen Rahmenbedingungen.

Der Abschluss eines FPA erlaubt es dem Bundesrat, die friedens- und sicherheitspolitischen Interessen und Ziele der Schweiz effizienter und flexibler umzusetzen und zu fördern sowie den Bürokratieaufwand bei Entsendungen an EU-Missionen zu verringern.

Die militärische Friedensförderung ist ein zentraler Bestandteil in der Absicht des Bundesrats, die internationale sicherheits- und verteidigungspolitische Zusammenarbeit zu intensivieren. Dabei kann die Schweizer Armee von Erfahrungen und Standards anderer Streitkräfte profitieren und gleichzeitig mit ihren Fähigkeiten einen Beitrag zur Sicherheit in Europa leisten.

In einem nächsten Schritt werden die Aussenpolitischen Kommissionen der eidgenössischen Räte zum Vorhaben konsultiert und die Sicherheitspolitischen Kommissionen darüber informiert.


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Eidgenössisches Departement für Verteidigung, Bevölkerungsschutz und Sport