Neuer Mechanismus bei der Visumsbefreiung

Medienmitteilung, 22.03.2017

Bern - Der Bundesrat hat in seiner Sitzung vom 22. März 2017 einer EU-Verordnung zugestimmt, mit der es einfacher wird, gegen Missbrauch der Visafreiheit vorzugehen. Gleichzeitig hat er eine Änderung der Verordnung über die Einreise und die Visumerteilung (VEV) verabschiedet, da georgische Staatsangehörige ab dem 28. März 2017 bei der Einreise in den Schengen-Raum neu von der Visumpflicht befreit sind.        

Die EU hat den Mechanismus zur Aussetzung der Visumbefreiung gestärkt und effizienter gestaltet. Die entsprechende Verordnung ermöglicht den Schengen-Staaten, die Visumpflicht neu für neun statt wie bisher für sechs Monate wieder einzuführen. Diese vorübergehende Aussetzung der Visumbefreiung kann durch eine Mitteilung eines Mitgliedstaats oder durch die Europäische Kommission ausgelöst werden. Weiter wird ein Überwachungsmechanismus eingeführt, um sicherzustellen, dass die visumbefreiten Staaten die notwendigen Kriterien hierfür weiterhin erfüllen.

Gleichzeitig werden georgische Staatsangehörige, die im Besitz eines biometrischen Reisepasses sind, für einen Aufenthalt von höchstens 90 Tagen ohne Erwerbstätigkeit im Schengen-Raum ab dem 28. März 2017 neu von der Visumpflicht befreit. Die Aufnahme einer Erwerbstätigkeit ist hingegen weiterhin nur sehr beschränkt möglich. Sie wird gemäss der VEV georgischen Staatsangehörigen nur unter der Voraussetzung gewährt, dass sie gut qualifiziert sind und auf dem inländischen Arbeitsmarkt sowie auf den Arbeitsmärkten der EU/EFTA-Länder keine anderen entsprechend ausgebildeten Personen zur Verfügung stehen. Im Weiteren müssen die im Ausländerrecht vorgesehenen Lohn- und Arbeitsbedingungen eingehalten werden.

 

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