Die EU-Kommission hatte der Schweiz bereits Anfang Juni 2015 die volle und zeitlich unbefristete Äquivalenz ihrer Versicherungsregulierung ab 2016 zugestanden. Da in den darauf folgenden drei Monaten weder das EU-Parlament noch der Ministerrat ein Veto einlegten, konnte der formelle Entscheid Ende September im EU-Amtsblatt publiziert werden und ist ab dem 14. Oktober gültig. Mit der Äquivalenz der Versicherungsregulierung und -aufsicht anerkennt die EU die Eidgenössische Finanzmarktaufsicht FINMA als globalen Gruppenaufseher. EU-Gruppen können zudem für die Gruppensolvenz die Resultate des schweizerischen Solvenztests SST einbeziehen. Positiv wirkt sich die Äquivalenzanerkennung auch auf die Rückversicherer aus. Sie können ihre Kunden in der EU direkt aus der Schweiz bedienen, wobei sie nicht schlechter gestellt sein dürfen als Rückversicherer aus der EU.
„Dieser Entscheid der EU-Kommission ist erfreulich und stärkt die Wettbewerbsfähigkeit der Schweizer Versicherungswirtschaft", sagt Botschafter René Weber, Leiter der Abteilung Märkte im Staatssekretariat für internationale Finanzfragen (SIF). „Ausserdem können Doppelspurigkeiten in der Aufsicht vermieden werden."
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