Die Entwicklung der EU-Gesetzgebung im statistischen Bereich erforderte die Revision des Anhangs A, damit die Kohärenz und die Vergleichbarkeit der Statistiken zwischen der Schweiz und der EU erhalten bleiben. Dank dem bilateralen Statistikabkommen können die Statistiken harmonisiert werden und somit Vergleiche gezogen und Informationen geliefert werden zu den Zusammenarbeitsbereichen zwischen der Schweiz und der EU, namentlich zu jenen, die Gegenstand der verschiedenen bilateralen Abkommen sind.
Darüber hinaus ermöglicht die Genehmigung des spezifischen statistischen Jahresprogramms Schweiz / EU für das Jahr 2013, Prioritäten für die statistische Zusammenarbeit zwischen der Schweiz und der EU zu setzen.
Die wichtigsten Änderungen betreffen die Initiative «Ergänzung des BIP» (Messung des Fortschritts), die Strategie Europa 2020, die Messung der Globalisierung und der Lebensqualität sowie die Methoden zur Produktion der europäischen Statistiken.
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Michel A. Di Pietro, Europäische Angelegenheiten BFS, Tel. 032 713 61 56
Herausgeber:
Der Bundesrat,Eidgenössisches Departement des Innern,Eidgenössisches Departement für auswärtige Angelegenheiten