Zu den migrationspolitischen Zielen des Bundes gehört ein stärkerer Schutz von Migrantinnen und Migranten in den Herkunfts- und Transitregionen. Die departementsübergreifenden Aktivitäten stützen sich auf verschiedene Instrumente, die von einer partnerschaftlichen Zusammenarbeit mit den Herkunfts-, Transit- und Zielstaaten bis zur Arbeit an den Ursachen von irregulärer und erzwungener Migration und zur Schaffung von Perspektiven vor Ort reichen.
Die Schweiz hat sich auch 2018 zum Ziel gesetzt, ihre Interessen im Migrationsbereich mit der internationalen Zusammenarbeit zu verknüpfen. Sie hat sich insbesondere weiter für den Schutz von Flüchtlingen, von verletzlichen Migrantinnen und Migranten und von intern Vertriebenen im Mittleren Osten und am Horn von Afrika eingesetzt. Indem versucht wird, nachhaltige Lösungen und sozioökonomische Perspektiven auf lokaler Ebene zu schaffen, sollen die Ursachen von Zwangsumsiedlungen bekämpft und die Lebensbedingungen der Migrationsbevölkerung vor Ort verbessert werden.
Bilaterale und regionale Zusammenarbeit
Die Schweiz hat ihre bilaterale Zusammenarbeit mit mehreren Staaten intensiviert. Neben den zahlreichen Dialogen zur Stärkung der Migrationszusammenarbeit hat der Bund im August 2018 eine neue Migrationspartnerschaft mit Sri Lanka abgeschlossen. Für die Schweiz ist es die sechste Migrationspartnerschaft und die erste mit einem asiatischen Land.
Mit Äthiopien konnte die Schweiz im November 2018 eine Einigung im Rückkehrbereich erzielen. Es wurde vereinbart, dass für Schweizer Fälle dieselben Verfahren Anwendung finden, die seit Februar 2018 zwischen der Europäischen Union (EU) und Äthiopien in Kraft sind.
Ausserdem hat die Schweiz im Jahr 2018 im Rahmen des Resettlement-Programms über 960 besonders verletzliche syrische Flüchtlinge aus dem Mittleren Osten aufgenommen. Resettlement setzt ein wichtiges Zeichen der Solidarität gegenüber den Erstaufnahmestaaten. In diesem Sinn hat der Bundesrat beschlossen, sich weiter an diesem Programm des UNO-Hochkommissariats für Flüchtlinge (UNHCR) zu beteiligen.
Schliesslich haben die Schweiz und die EU im Jahr 2018 ihre Zusammenarbeit im Migrationsbereich vertieft. Über die Lastenverteilung im Asylbereich zwischen den Mitgliedsstaaten von Schengen/Dublin und über die Bekämpfung der irregulären Migration wurden auch 2018 kontroverse Debatten geführt. Die Schweiz hat sich im Rahmen ihrer Mitspracherechte an den Gesprächen zur Suche nach einer fairen und solidarischen Lösung beteiligt. Bei der Reform des Dublin-Systems wurden im Berichtsjahr keine Fortschritte erzielt. Die Schweiz hat sich aber weiterhin dafür stark gemacht, dass die Mitgliedstaaten gemeinsam Verantwortung tragen.
Multilaterales Engagement
Die Schweiz setzt sich seit Jahren für eine globale Migrationsgouvernanz ein. Diese soll die Wahrung der Menschenrechte sicherstellen, Ausbeutung und Zwangsvertreibung verhindern und dafür sorgen, dass Migration einen Nutzen für alle hat.
Der Bericht hebt insbesondere die innenpolitische Debatte rund um den UNO-Migrationspakt hervor, der 2018 von der Generalversammlung der Vereinten Nationen angenommen wurde. Der Bundesrat hat dem Wunsch der Bundesversammlung nach einer eingehenderen Prüfung dieses Pakts entsprochen. Er hat vorläufig von einer Annahme abgesehen und wartet das Ergebnis der parlamentarischen Debatte ab, bevor er definitiv entscheidet.
Hingegen hat die Schweiz im Dezember 2018 den Globalen Pakt für Flüchtlinge angenommen. Dieser Pakt verstärkt das internationale System zum Schutz von Flüchtlingen, das wiederum auf der Genfer Flüchtlingskonvention beruht.
Weiterführende Informationen
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Herausgeber:
Der Bundesrat
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