Gültig am:
Publiziert am: 30.09.2026

Diese Reisehinweise sind vollständig überarbeitet worden. Weiterhin gültig: Von Reisen in einzelne Landesteile wird abgeraten.


Reisehinweise für Türkei

Diese Reisehinweise entsprechen der aktuellen Lagebeurteilung des EDA. Sie werden laufend überprüft und bei Bedarf angepasst.

Beachten Sie auch die nachstehenden länderunabhängigen Reiseinformationen und die Fokus-Themen; sie sind Bestandteil dieser Reisehinweise.

Grundsätzliche Einschätzung

Aufgrund innenpolitischer Spannungen kommt es landesweit, vor allem in Istanbul sowie in den Grossstädten regelmässig zu Protesten und Demonstrationen. Dabei sind Zusammenstösse zwischen Demonstrierenden und den Sicherheitskräften nicht auszuschliessen. Der Zugang zu Kurznachrichtendiensten und sozialen Netzwerken könnte teilweise eingeschränkt sein.

Die Lage im Nahen und Mittleren Osten bleibt angespannt und die weitere Entwicklung ungewiss. Die Entwicklungen in den Nachbarländern Syrien und Irak, wo die Lage weiterhin volatil und instabil ist, können kurzfristig Auswirkungen auf die Sicherheitslage insbesondere in den Grenzgebieten haben.

Im Südosten und Osten finden regelmässig Operationen der Streitkräfte gegen terroristische und aufständische Gruppierungen statt.

Die Sicherheitskräfte können jederzeit die Bewegungs- und Versammlungsfreiheit einschränken sowie kurzfristig lokale Ausgangssperren verhängen.

Trotz erhöhter Sicherheitsmassnahmen besteht im ganzen Land jederzeit die Gefahr von Terroranschlägen. In den letzten Jahren kam es zu einer Reihe schwerer Anschläge; die meisten ereigneten sich im Südosten, in Istanbul und Ankara.

Lassen Sie Vorsicht walten, insbesondere an belebten Orten wie zum Beispiel;

  • Restaurants, Einkaufszentren
  • religiöse Einrichtungen
  • Sport- und Kulturveranstaltungen
  • Märkte, öffentliche Versammlungen
  • Unterhaltungseinrichtungen und Nachtlokale

Beachten Sie auch die Rubrik
Terrorismus und Entführungen

Tragen Sie immer Ihren Pass oder Ihre Identitätskarte auf sich, um sich bei Kontrollen ausweisen zu können. Halten Sie sich an die Anweisungen der lokalen Sicherheitskräfte (Absperrungen, Ausgangssperren etc.) und bleiben Sie in Kontakt mit Ihrem Reiseveranstalter.

 Meiden Sie Demonstrationen und grössere Menschenansammlungen jeder Art und befolgen Sie die Anweisungen der lokalen Behörden. Informieren Sie sich vor und während der Reise in den Medien, bei Ihrem Reiseveranstalter oder bei den lokalen Behörden über die Entwicklung der Lage.

Spezifische regionale Risiken

Bei der Beschreibung von Gefahrenzonen handelt es sich um ungefähre Angaben; Risiken lassen sich nicht auf exakt umrissene Gebiete einschränken.

Von Reisen in die Grenzgebiete zu Syrien und dem Irak wird abgeraten.
Im Norden Syriens kommt es weiterhin zu Kampfhandlungen zwischen verschiedenen Parteien. Diese haben auch Auswirkungen auf die angrenzenden türkischen Gebiete. Es gab Anschläge gegen zivile Ziele. Die türkischen Sicherheitskräfte unterhalten zahlreiche Strassencheckpoints und sperren ihre Operationsgebiete vor militärischen Operationen weiträumig ab.
Entlang der Grenze im Osten besteht teilweise die Gefahr von Landminen.

Von touristischen und anderen nicht dringenden Reisen in die folgenden Provinzen wird abgeraten: Sirnak, Hakkari

Bei Reisen in alle Grenzprovinzen zu Syrien und dem Irak wird grösste Vorsicht empfohlen.
Informieren Sie sich vor und während der Reise bei den lokalen Behörden über die aktuelle Sicherheitslage. Lassen Sie sich von einer lokalen Vertrauensperson begleiten und befolgen Sie die Anweisungen der Sicherheitskräfte (Sperrzonen meiden, Ausgangssperren befolgen etc.).

Aufgrund der angespannten Sicherheitslage im Norden Syriens könnte sich das Entführungsrisiko in den angrenzenden Provinzen in der Türkei verschärfen.  

Reisen Sie nur tagsüber und verzichten Sie auf Fahrten auf ländlichen Strassen. Informieren Sie sich vor und während der Reise bei den lokalen Behörden und Sicherheitskräften über die aktuelle Lage und über militärische Sicherheitszonen. Befolgen Sie die Anweisungen der lokalen Behörden (z.B. Ausgangssperren) und bleiben Sie in Kontakt mit Ihrem Reiseveranstalter. 

Von Wanderungen in militärischen Sicherheits- und Sperrzonen sowie in abgelegenen oder grenznahen Gebieten wird abgeraten. Informieren Sie sich vor Wanderungen bei den lokalen Behörden über die aktuelle Sicherheitslage und mögliche Zugangsbeschränkungen.

Kriminalität

Vor allem in Istanbul kommen Taschendiebstähle sowie vereinzelt Raubüberfälle und Aggressionen vor. Besondere Vorsicht ist unter anderem in Flughäfen, Bahnhöfen, U-Bahn-Stationen, belebten Einkaufsstrassen und offenen Märkten angezeigt.

Fälschungen von alkoholischen Getränken mit toxischem Inhalt (u.a. Methanol) sind im Umlauf und stellen ein hohes Gesundheitsrisiko dar. Vermeiden Sie solche Getränke, wenn die Herkunft nicht bekannt ist. Kaufen Sie alkoholische Getränke nur in vertrauenswürdigen Geschäften, Bars oder Restaurants und vermeiden Sie Getränke von Strassen- und Strandverkäufern.

Es werden unter anderem folgende Vorsichtsmassnahmen empfohlen:

  • Lassen Sie bei grösseren Menschenansammlungen besondere Vorsicht walten.
  • Tragen Sie keine Wertsachen (Uhren, Schmuck usw.) auf sich und bewahren Sie Ihre Wertsachen im Hotelsafe auf.
  • Sexuelle Belästigung von Frauen kommt vor.
  • Seien Sie vorsichtig im Umgang mit Gruppen von Bettlern (vor allem Frauen in Begleitung von Kindern).
  • Wählen Sie ausschliesslich offiziell registrierte Taxis.
  • Wechseln Sie Geld nur in offiziellen Finanzinstituten (Banken und Wechselstuben).

Verkehr und Infrastruktur

Die Türkei verfügt über ein gut ausgebautes Strassennetz. Der Verkehr ist vor allem in den Städten dicht; es kommt oft zu Unfällen. Verzichten Sie auf nächtliche Überlandfahrten.

Es kommt vor, dass die Grenzübergänge kurzfristig vorübergehend geschlossen werden, z.B. um die Ausbreitung von Krankheiten zu verhindern. Informieren Sie sich bei den lokalen Behörden, direkt bei den Grenzposten oder bei der
Botschaft der Republik Türkei in Bern

Öffentlicher Verkehr: Die meisten Grossstädte können durch Inlandflüge und/oder mit der Eisenbahn erreicht werden. Es gibt ein ausgedehntes Netz von Überlandbussen. Die Sicherheitsvorkehrungen der Busunternehmen können variieren. Erkundigen Sie sich bei lokalen Personen.

Besondere rechtliche Bestimmungen

Strafbar sind unter anderem:

  • die Ausfuhr von Kulturgütern jeglicher Art, auch von geringem Wert (Antiquitäten, alte Gegenstände und Münzen, Fossilien, behauene Steine etc); Verstösse werden mit langjährigen Haftstrafen geahndet.
  • Äusserungen oder Handlungen, welche die Einheit des Staates gefährden oder die den Staat, seine Institutionen, hochrangige Persönlichkeiten oder Symbole in irgendeiner Form beleidigen oder verunglimpfen. Unter diesen Strafbestand können auch regierungskritische Äusserungen im Internet und in den sozialen Medien fallen.
  • das Verbreiten von Informationen, welche gemäss türkischer Rechtsprechung falsch sind oder zum Ziel haben, die öffentliche Sicherheit und Ordnung zu stören (Desinformationsgesetz). Unter diesen Strafbestand können auch Äusserungen im Internet und in den sozialen Medien fallen; es können Haftstrafen verhängt werden.
  • das Verunstalten der türkischen Flagge oder von Banknoten.
  • die Unterstützung einer in der Türkei verbotenen Organisation, selbst wenn diese Unterstützung aus einem anderen Land erfolgt.
  • das Fotografieren von Sicherheitskräften, militärischen Anlagen oder militärischen Sicherheitszonen.

Vergehen gegen das Betäubungsmittelgesetz werden schon bei geringen Mengen und bei jeder Art von Drogen hart bestraft.

Fahrzeuglenkerinnen und Fahrzeuglenker, die in einen Verkehrsunfall mit Verletzten oder Todesopfern verwickelt sind, dürfen im Zweifelsfall während den Ermittlungen oder des Gerichtverfahrens das Land nicht verlassen.

Auch bei anderen strafrechtlichen Verfahren können die Strafverfolgungsbehörden unter Umständen den involvierten Personen langandauernde Ausreiseverbote auferlegen bis der Fall abgeschlossen ist.

Die türkischen Behörden betrachten türkisch-schweizerische Doppelbürgerinnen und Doppelbürger ausschliesslich als türkische Staatsangehörige und gestatten der Schweiz nicht grundsätzlich die Gewährung von konsularischem Schutz.

Kulturelle Besonderheiten

Abseits der touristischen Badestrände ist es angezeigt, Verhalten und Kleidung den lokalen Gepflogenheiten anzupassen. Informieren Sie sich über die Verhaltensregeln und die genauen Bestimmungen. Während des Fastenmonats Ramadan und an religiösen Orten sind besondere Regeln und Vorschriften zu beachten.

Gleichgeschlechtliche Beziehungen und Transsexualität werden nicht in allen Landesteilen toleriert. Das Zeigen von Zuneigung in der Öffentlichkeit kann unerwünschte Aufmerksamkeit auf sich ziehen. Übergriffe und Diskriminierung gegenüber LGBTQ+ Reisenden kommen vor. Informieren Sie sich vorab über geltende Empfehlungen.

Naturbedingte Risiken

Grosse Teile der Türkei liegen in einer Erdbebenzone. Es kann nicht ausgeschlossen werden, dass Erdbeben oder Vulkanausbrüche im Mittelmeerraum Tsunami auslösen, die alle Küstengebiete des Mittelmeeres erreichen können.

Starke Regenfälle können Überschwemmungen, Erdrutsche und Infrastrukturschäden verursachen. Auch der Reiseverkehr kann vorübergehend beeinträchtigt werden.

Vor allem im Sommer besteht vielerorts Waldbrandgefahr. 

Beachten Sie die Informationen und Instruktionen der lokalen Behörden.
AFAD Disaster and Emergency Management Presidency

Sollte sich während Ihres Aufenthalts eine Naturkatastrophe ereignen, befolgen Sie die Anweisungen der türkischen Behörden und melden Sie sich möglichst rasch bei Ihren Angehörigen. Sind die Verbindungen ins Ausland unterbrochen, kontaktieren Sie das Schweizerische Generalkonsulat in Istanbul.

Medizinische Versorgung

Generell ist die medizinische Versorgung gut. Ausserhalb der Städte ist sie jedoch nur beschränkt verfügbar. Bei Notfällen sind sämtliche Krankenhäuser gesetzlich zur medizinischen Versorgung verpflichtet; diese wird verrechnet. Grössere chirurgische Eingriffe und stationäre Aufenthalte müssen im Voraus bezahlt werden.

Bevor medizinische Reisen unternommen werden empfiehlt es sich, dies vorgängig mit einem Arzt/einer Ärztin in der Schweiz zu besprechen und die Anbieter sorgfältig zu prüfen.

Wenn Sie auf bestimmte Medikamente angewiesen sind, sollte Ihre Reiseapotheke einen ausreichenden Vorrat enthalten. Beachten Sie jedoch: In vielen Ländern gelten restriktive Vorschriften. Dies gilt insbesondere, aber nicht ausschliesslich, für betäubungsmittelhaltige Medikamente (z.B. Methadon) und Substanzen zur Behandlung von psychischen Erkrankungen. Erkundigen Sie sich vor der Abreise direkt bei der zuständigen ausländischen Vertretung (Botschaft oder Konsulat) und konsultieren Sie die Rubrik Reiselinks, wo Sie weitere Informationen zu diesem Thema sowie generell zur Reisemedizin finden.
Über die Verbreitung von Krankheiten und mögliche Schutzmassnahmen informieren medizinische Fachpersonen und Impfzentren.
Reiselinks

Besondere Hinweise

Wehrpflichtige schweizerisch-türkische Doppelbürger sollten sich vor der Reise in die Türkei bei der zuständigen Vertretung der Republik Türkei in der Schweiz über Rechte und Pflichten gemäss türkischen Gesetzen erkundigen; sie könnten auch in der Türkei militärdienstpflichtig sein.

Nützliche Adressen

Allgemeiner Notruf (Polizei, Feuerwehr, Ambulanz): 112

Schweizer Vertretungen im Ausland: Wenn Sie im Ausland in eine Notlage geraten, können Sie sich an die nächste Schweizer Vertretung oder an die Helpline EDA wenden.
Schweizerische Botschaft in der Türkei
Schweizerisches Generalkonsulat in Istanbul

Helpline EDA

Ausländische Vertretungen in der Schweiz: Auskunft über die Einreisevorschriften (zugelassene Ausweise, Visum etc.) erteilen die zuständigen ausländischen Botschaften und Konsulate. Sie informieren auch über die Zollbestimmungen für die Ein- und Ausfuhr von Tieren und Waren: elektronische Geräte, Souvenirs, Medikamente etc.
Ausländische Vertretungen in der Schweiz

Ausschluss der Haftung
Die Reisehinweise des Eidgenössischen Departements für auswärtige Angelegenheiten (EDA) stützen sich auf eigene, als vertrauenswürdig eingeschätzte Informationsquellen. Sie verstehen sich als nützliche Hinweise zur Planung einer Reise. Das EDA kann Reisenden aber den Entscheid und die Verantwortung für die Vorbereitung und Durchführung der Reise nicht abnehmen.
Gefahrensituationen sind oft nicht vorhersehbar, unübersichtlich und können sich rasch ändern. Das EDA übernimmt keine Gewähr für die Vollständigkeit der Reisehinweise und für die Richtigkeit des Inhalts von verlinkten externen Internetseiten. Es lehnt jede Haftung für allfällige Schäden im Zusammenhang mit einer Reise ab. Forderungen im Zusammenhang mit der Annullierung einer Reise sind direkt beim Reisebüro oder der Reiseversicherung geltend zu machen.