Verlust und Diebstahl

Der Verlust oder Diebstahl eines Schweizer Reiseausweises im Ausland muss so schnell wie möglich bei einer örtlichen Polizeistelle angezeigt und der zuständigen Schweizer Vertretung gemeldet werden.

Wenn Sie einen Ersatzausweis bestellen wollen, müssen Sie einen Polizeirapport (Verlustanzeige) vorweisen.

Bei einer Schweizer Vertretung als verloren oder gestohlen gemeldete Schweizer Ausweisschriften werden im entsprechenden Register des Bundesamts für Polizei (fedpol) erfasst. Solche Ausweise dürfen keinesfalls weiter benutzt werden; anderenfalls ist bei Identitätskontrollen mit unangenehmen Folgen zu rechnen. Wiederaufgefundene Ausweise müssen umgehend einer Schweizer Amtsstelle zur Vernichtung übermittelt werden.