Visa – Einreise in die Schweiz und Aufenthalt

Für die Einreise in die Schweiz gelten unterschiedliche Regeln, grundsätzlich wird zwischen Staatsangehörigen von EU-/EFTA-Ländern und Drittstaatsangehörigen unterschieden. Zuständig ist das Staatssekretariat für Migration (SEM).

SEM

Seit dem Inkrafttreten des Assoziierungsabkommens zu Schengen und Dublin zwischen der Schweiz und der EU (12. Dezember 2008) können die Vertretungen im Ausland je nach Aufenthaltsdauer und Reisezweck nachfolgende Kategorien von Visum erteilen. Bitte wählen Sie die Rubrik, welche für Sie zutrifft.

Schengen-Visum für einen Aufenthalt bis maximal 90 Tage

Betrifft Personen, welche in die Schweiz einreisen und sich in der Schweiz bis maximal 90 Tage innerhalb von 180 Tagen aufhalten möchten: z.B. Reisende für touristische Aufenthalte, Besuche, kurzfristige Sprachaufenthalte, Teilnahme an Konferenzen oder sportlichen/kulturellen Veranstaltungen, usw.

Nationales Visum für einen Aufenthalt von mehr als 90 Tagen

Betrifft Personen, welche in die Schweiz einreisen und sich in der Schweiz mehr als 90 Tage aufhalten möchten. Für die Erteilung dieses Visums ist die Bewilligung des kantonalen Migrationsamts erforderlich, das für den in der Schweiz angestrebten Aufenthaltsort zuständig ist. z.B. Studium in der Schweiz, Familiennachzug, Eheschliessung mit Wohnsitznahme, usw.

Flughafentransitvisum

Betrifft nur Staatsangehörige von bestimmten Ländern; diese brauchen ein Flughafentransitvisum, auch wenn sie den internationalen Flughafentransitraum nicht verlassen und nicht in den Schengen-Raum einreisen.

Arbeit / Arbeitsbewilligungen

Betrifft den Arbeitsantritt einer ausländischen Arbeitskraft bei einem Arbeitgeber in der Schweiz. Ein Visum wird erst erteilt, wenn die notwendige Bewilligung von der zuständigen kantonalen Behörde vorhanden ist.

Einführung des Visa Information System (VIS)

Am 11. Oktober 2011 haben die Schengen-Mitgliedstaaten das Visainformationssystem (VIS) eingeführt. Im VIS werden neu die biometrischen Daten (10 Fingerabdrücke und das Gesichtsbild) der Visumantragsteller gespeichert. Die Auslandvertretungen der Schengen-Mitgliedstaaten werden weltweit nach Regionen gestaffelt an das System angeschlossen.

Mit dem VIS-Anschluss am 12. Oktober 2015 müssen sämtliche Auslandvertretungen der Schengen-Mitgliedstaaten in Chinesisch Taipei (Taiwan) die biometrischen Daten von Personen, welche ein Schengen-Visum beantragen, erfassen.

Zur Einführung des VIS und der Erfassung biometrischer Daten finden Sie auf unserer Website ein Informationsblatt der Europäischen Union (PDF, 2 Seiten, 648.9 kB) mit detaillierten Informationen.