Aus Sicht der GPK-S eignen sich die externen Evaluationen in der gegenwärtigen Ausgestaltung nur teilweise zur Wirksamkeitsmessung und Steuerung auf Projektstufe und geben keine Auskunft darüber, ob das evaluierte Projekt zur Erreichung der übergeordneten IZA-Ziele beiträgt.
Der Bundesrat misst der Wirksamkeitsmessung grosse Bedeutung zu und erachtet die Empfehlungen der GPK-S als zielführend und umsetzbar. Die Schweiz beteiligt sich international, insbesondere im Rahmen der OECD, an der laufenden Verbesserung der relevanten Methodik zur Wirksamkeitsmessung.
Der Bundesrat hat die zuständigen Departemente beauftragt, die Methode für eine aussagekräftige Bewertung der Wirkung der IZA zu verbessern und im Rahmen der regelmässigen Berichterstattung darüber zu informieren.
In seiner Stellungnahme zum Bericht führt der Bundesrat ausserdem zwölf Massnahmen auf, mit welchen die Empfehlungen der GPK-S bis 2026 umgesetzt werden sollen. Diese Massnahmen umfassen höhere Qualitätsanforderungen in den Evaluationsleitlinien und eine gezielte Ausbildung im Bereich der Evaluation.
Unter der nächsten IZA-Strategie 2025-2028 sollen auch Massnahmen getroffen werden, um die längerfristige Wirkung und Nachhaltigkeit von Projekten zu beurteilen. Die DEZA hat 2023 ein digitales Datenmanagementsystem eingeführt, welches das Monitoring der Zielerreichung auf Projektebene vereinfacht und transparenter macht. Das SECO wird bei der Umsetzung der Empfehlungen der GPK-S zudem durch ein unabhängiges Evaluationskomitee unterstützt.
Weiterführende Informationen
Wirksamkeitsmessung in der internationalen Zusammenarbeit: Bericht der Geschäftsprüfungskommission des Ständerates
Wirksamkeitsmessung in der internationalen Zusammenarbeit: Bericht der Parlamentarischen Verwaltungskontrolle zuhanden der Geschäftsprüfungskommission des Ständerates
Wirksamkeitsmessung in der internationalen Zusammenarbeit: Zusammenfassung (pdf)(pdf, 255kb)
Stellungnahme des Bundesrates 21.02.2024(pdf, 274kb)
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