Gültig am:
Publiziert am: 18.08.2023

Das Kapitel grundsätzliche Einschätzung ist aktualisiert worden. (Die schwedischen Behörden weisen auf das hohe Risiko terroristischer Anschläge hin)


Reisehinweise für Schweden

Diese Reisehinweise entsprechen der aktuellen Lagebeurteilung des EDA. Sie werden laufend überprüft und bei Bedarf angepasst.

Beachten Sie auch die nachstehenden länderunabhängigen Reiseinformationen und die Fokus-Themen; sie sind Bestandteil dieser Reisehinweise.

Grundsätzliche Einschätzung

Die politische Lage ist stabil. In den grossen Städten kann es jedoch zu Demonstrationen kommen. Lassen Sie in der Umgebung von Demonstrationen Vorsicht walten, da einzelne Ausschreitungen möglich sind.

Die schwedischen Behörden weisen auf das hohe Risiko terroristischer Anschläge hin:
Swedish Security Service

Die Rubrik Terrorismus und Entführungen macht auf die Risiken des Terrorismus aufmerksam.
Terrorismus und Entführungen

Kriminalität

Taschendiebstähle kommen vor allem in den Städten vor. Vor allem im Süden des Landes, in der Region um Malmö, sind wiederholt Überfälle auf die Besitzerinnen und Besitzer von Fahrzeugen gemeldet worden, die auf Autobahnparkplätzen übernachtet haben.

In den Städten Malmö, Stockholm und Göteborg kann die Kriminalität je nach Stadtteil erheblich variieren. Die Bandenkriminalität nimmt zu. In einzelnen Stadtteilen kommt es häufig zu Auseinandersetzungen mit Schusswaffen zwischen verschiedenen kriminellen Banden.

Beachten Sie die üblichen Vorsichtsmassnahmen gegen Kleinkriminalität. Erkundigen Sie sich bei ortsansässigen Kontaktpersonen oder im Hotel, ob es in den genannten Städten Quartiere gibt, die – vor allem abends und nachts – besondere Vorsicht erfordern.

Verkehr und Infrastruktur

Das Strassennetz ist gut ausgebaut. Auf dem Land besteht das Risiko von schweren Unfällen mit Wildtieren. Unterschätzen Sie die langen Distanzen nicht. Tragen Sie im Winter den klimatischen Bedingungen Rechnung (Schneestürme, Eisregen) und beachten Sie die Wettervorhersagen, bevor Sie lange Überlandfahrten antreten.
Swedish Meteorological and Hydrological Institute: Weather
Swedish Transport Agency

In einigen Städten müssen Autofahrerinnen und -fahrer Staugebühren und Infrastrukturabgaben bezahlen. Beachten Sie die Informationen unter
Transportverwaltung

Maut-Abrechnungsagentur EPASS24

Öffentlicher Verkehr: Es besteht ein gut ausgebautes, der Bevölkerungsdichte angepasstes, öffentliches Verkehrsnetz (Eisenbahn und Busse).

Besondere rechtliche Bestimmungen

Der Alkoholkonsum auf öffentlichen Plätzen, in Parks etc. ist kommunal geregelt und in einigen Gemeinden ganz oder teilweise verboten. Für Fahrzeuglenkerinnen und -lenker gilt eine Grenze von 0,2 Promille Blutalkoholgehalt. Überschreitungen werden hart bestraft (bis zu zwei Jahre Haft).
Schwedische Polizei: Verkehrsdelikte

Vergehen gegen das Betäubungsmittelgesetz werden schon bei geringen Mengen und bei jeder Art von Drogen mit mehrjährigen Haftstrafen geahndet.

Naturbedingte Risiken

Vor allem im Norden des Landes erfordern die extremen Witterungsbedingungen im Winter bei Outdoor-Aktivitäten eine gute Vorbereitung und Ausrüstung. Beachten Sie die Empfehlungen und Warnungen der lokalen Behörden und Bevölkerung. Es ist empfehlenswert, sich von einer lokalen Führerin oder einem lokalen Führer begleiten zu lassen.

Nach schweren Regenfällen muss mit Überschwemmungen und Erdrutschen gerechnet werden. Auch der Reiseverkehr kann vorübergehend beeinträchtigt werden.
Swedish Meteorological and Hydrological Institute: Weather

Im Sommer besteht vielerorts Waldbrandgefahr. Beachten Sie die Warnungen und Instruktionen der lokalen Behörden.
Swedish Meteorological and Hydrological Institute: Fire Risk

Swedish Civil Contingencies Agency

Medizinische Versorgung

Die medizinische Versorgung ist gewährleistet. Bei medizinischen Behandlungen muss die Europäische Krankenversicherungskarte vorgewiesen werden.
Gemeinsame Einrichtung KVG

Wenn Sie auf bestimmte Medikamente angewiesen sind, sollte Ihre Reiseapotheke einen ausreichenden Vorrat enthalten. Bedenken Sie jedoch: In vielen Ländern gelten besondere Vorschriften für die Mitnahme von betäubungsmittelhaltigen Medikamenten (z.B. Methadon) und Substanzen, mit denen psychische Erkrankungen behandelt werden. Erkundigen Sie sich gegebenenfalls vor der Abreise direkt bei der zuständigen ausländischen Vertretung (Botschaft oder Konsulat) und konsultieren Sie die Rubrik Reiselinks, wo Sie unter anderem weitere Informationen zu diesem Thema sowie generell zur Reisemedizin finden. Über die Verbreitung von Krankheiten und mögliche Schutzmassnahmen informieren medizinische Fachpersonen und Impfzentren.
Reiselinks

Nützliche Adressen

Allgemeine Notruf-Nummer: 112
Polizei allgemein: 114 14
Swedish Civil Contingencies Agency
Schwedische Zollvorschriften: Customs Guide

Schweizer Vertretungen im Ausland: Wenn Sie im Ausland in eine Notlage geraten, können Sie sich an die nächste Schweizer Vertretung oder an die Helpline EDA wenden.
Regionales Konsularcenter in Stockholm

Helpline EDA

Ausländische Vertretungen in der Schweiz: Auskunft über die Einreisevorschriften (zugelassene Ausweise, Visum etc.) erteilen die zuständigen ausländischen Botschaften und Konsulate. Sie informieren auch über die Zollbestimmungen für die Ein- und Ausfuhr von Tieren und Waren: elektronische Geräte, Souvenirs, Medikamente etc.
Ausländische Vertretungen in der Schweiz

Ausschluss der Haftung
Die Reisehinweise des Eidgenössischen Departements für auswärtige Angelegenheiten (EDA) stützen sich auf eigene, als vertrauenswürdig eingeschätzte Informationsquellen. Sie verstehen sich als nützliche Hinweise zur Planung einer Reise. Das EDA kann Reisenden aber den Entscheid und die Verantwortung für die Vorbereitung und Durchführung der Reise nicht abnehmen.
Gefahrensituationen sind oft nicht vorhersehbar, unübersichtlich und können sich rasch ändern. Das EDA übernimmt keine Gewähr für die Vollständigkeit der Reisehinweise und für die Richtigkeit des Inhalts von verlinkten externen Internetseiten. Es lehnt jede Haftung für allfällige Schäden im Zusammenhang mit einer Reise ab. Forderungen im Zusammenhang mit der Annullierung einer Reise sind direkt beim Reisebüro oder der Reiseversicherung geltend zu machen.