Sozialversicherungen

Informationen über den Beitritt zu den Schweizer Sozialversicherungen AHV/IV, zur Kranken- und Unfallversicherung und zur Existenzabsicherung mit der Genossenschaft Solidaritätsfonds der Auslandschweizer Soliswiss:

AHV/IV

Unter bestimmten Voraussetzungen können Sie der freiwilligen Versicherung beitreten (freiwillige AHV/IV) und somit bei der Schweizer AHV/IV versichert bleiben.

Soliswiss

Als Auslandschweizer bzw. Auslandschweizerin können Sie der Genossenschaft Solidaritätsfonds der Auslandschweizer «Soliswiss» beitreten.

Kranken- und Unfallversicherung

Dank einer angemessenen Kranken- und Unfallversicherung haben alle Versicherten Zugang zur medizinischen Grundversorgung.

Antrag für eine Rente der AHV/IV für Schweden

In Schweden wohnhafte Schweizerbürgerinnen und Schweizerbürger sowie Ausländerinnen und Ausländer müssen den Antrag für eine Rente der schweizerischen AHV/IV-Versicherung über die schwedische Verbindungsstelle einreichen. Wenden Sie sich bitte direkt an die "Pensionsmyndigheten".

www.pensionsmyndigheten.se