Gültig am:
Publiziert am: 08.08.2023

Das Kapitel besondere rechtliche Bestimmungen ist ergänzt worden (fotografieren von Einrichtungen des Militärs).


Reisehinweise für Nordmazedonien

Diese Reisehinweise entsprechen der aktuellen Lagebeurteilung des EDA. Sie werden laufend überprüft und bei Bedarf angepasst.

Beachten Sie auch die nachstehenden länderunabhängigen Reiseinformationen und die Fokus-Themen; sie sind Bestandteil dieser Reisehinweise.

Grundsätzliche Einschätzung

Die politische Lage im Land ist relativ stabil. In Skopje und anderen Städte kann es jedoch zu Demonstrationen kommen. Lassen Sie in der Umgebung von Demonstrationen Vorsicht walten.

Das Risiko von Terroranschlägen kann nicht ausgeschlossen werden. Die Rubrik Terrorismus und Entführungen macht auf die Risiken des Terrorismus aufmerksam.
Terrorismus und Entführungen

Kriminalität

Beachten Sie die üblichen Vorsichtsmassnahmen gegen Kleinkriminalität.

Verkehr und Infrastruktur

Die Transitstrassen sind grundsätzlich gut ausgebaut; trotzdem erfordern Schlaglöcher besondere Aufmerksamkeit. Es sind auch Pferdefuhrwerke, Fussgängerinnen und Fussgänger, Fahrräder, etc. auf den Transitstrassen unterwegs, und bei Dunkelheit muss mit unbeleuchteten Fahrzeugen gerechnet werden.

Ausländische Staatsangehörige, die in einen Verkehrsunfall verwickelt sind, müssen die Polizei verständigen, die ein Schadensprotokoll erstellt.

Besondere rechtliche Bestimmungen

Es ist verboten, Einrichtungen des Militärs und generell Installationen von strategischer Bedeutung wie Flughäfen etc. zu fotografieren. Es bestehen gewisse Unklarheiten, was alles unter diese Kategorien fällt. Beachten Sie die Hinweisschilder und fragen Sie im Zweifelsfall die lokalen Sicherheitskräfte um Erlaubnis oder verzichten Sie auf die Aufnahme.

Für Fahrzeuglenkerinnen und -lenker gilt eine Grenze von 0,5 Promille Blutalkoholgehalt (0,0 Promille für Berufsfahrerinnen und -fahrer).

Besondere Vorschriften gelten für Fahrerinnen und Fahrer in den ersten zwei Jahren nach Erwerb des Führerscheins, unter anderem auch tiefere Geschwindigkeitsbegrenzungen. Informieren Sie sich bei der Botschaft von Nordmazedonien in Bern.
Botschaft von Nordmazedonien

Das Mitnehmen von Flüchtlingen in einem Fahrzeug erfüllt den Straftatbestand des Menschenschmuggels und kann mit Gefängnisstrafe von mindestens einem Jahr geahndet werden. Nehmen Sie deshalb keine unbekannten Personen mit, auch nicht für Teilstrecken innerhalb Nordmazedoniens.

Vergehen gegen das Betäubungsmittelgesetz werden mit mehrjährigen Gefängnisstrafen geahndet.

Die Haftbedingungen sind härter als in der Schweiz.

Naturbedingte Risiken

Das Land befindet sich in einer Erdbebenzone.

Im Frühjahr besteht Erdrutsch- und im Sommer WaldbrandgefahrBeachten Sie die Warnungen und Instruktionen der lokalen Behörden, z.B. Absperrungen, Evakuationsbefehle.

Sollte sich während Ihres Aufenthalts eine Naturkatastrophe ereignen, melden Sie sich möglichst rasch bei Ihren Angehörigen und befolgen Sie die Anweisungen der lokalen Behörden. Sind die Verbindungen ins Ausland unterbrochen, kontaktieren Sie die Schweizer Botschaft in Skopje. 

Medizinische Versorgung

Ausserhalb der grösseren Städte ist die medizinische Versorgung beschränkt. Krankenhäuser verlangen vor Behandlungen eine Vorschusszahlung (Bargeld, Kreditkarte).

Wenn Sie auf bestimmte Medikamente angewiesen sind, sollte Ihre Reiseapotheke einen ausreichenden Vorrat enthalten. Bedenken Sie jedoch: In vielen Ländern gelten besondere Vorschriften für die Mitnahme von betäubungsmittelhaltigen Medikamenten (z.B. Methadon) und Substanzen, mit denen psychische Erkrankungen behandelt werden. Erkundigen Sie sich gegebenenfalls vor der Abreise direkt bei der zuständigen ausländischen Vertretung (Botschaft oder Konsulat) und konsultieren Sie die Rubrik Reiselinks, wo Sie unter anderem weitere Informationen zu diesem Thema sowie generell zur Reisemedizin finden.
Über die Verbreitung von Krankheiten und mögliche Schutzmassnahmen informieren medizinische Fachpersonen und Impfzentren.
Reiselinks

Besondere Hinweise

Reisende, die bei Privatpersonen logieren, müssen sich innerhalb von 48 Stunden nach der Einreise bei der Polizei anmelden. Die Botschaft von Nordmazedonien in Bern erteilt nähere Auskunft.

Nützliche Adressen

Notruf Polizei: 192
Zollvorschriften: Republic of North Macedonia Customs Administration

Schweizer Vertretungen im Ausland: Wenn Sie im Ausland in eine Notlage geraten, können Sie sich an die nächste Schweizer Vertretung oder an die Helpline EDA wenden.
Regionales Konsularcenter in Pristina, Kosovo

Schweizer Botschaft in Skopje

Helpline EDA

Ausländische Vertretungen in der Schweiz: Auskunft über die Einreisevorschriften (zugelassene Ausweise, Visum etc.) erteilen die zuständigen ausländischen Botschaften und Konsulate. Sie informieren auch über die Zollbestimmungen für die Ein- und Ausfuhr von Tieren und Waren: elektronische Geräte, Souvenirs, Medikamente etc.
Ausländische Vertretungen in der Schweiz


Ausschluss der Haftung
Die Reisehinweise des Eidgenössischen Departements für auswärtige Angelegenheiten (EDA) stützen sich auf eigene, als vertrauenswürdig eingeschätzte Informationsquellen. Sie verstehen sich als nützliche Hinweise zur Planung einer Reise. Das EDA kann Reisenden aber den Entscheid und die Verantwortung für die Vorbereitung und Durchführung der Reise nicht abnehmen.
Gefahrensituationen sind oft nicht vorhersehbar, unübersichtlich und können sich rasch ändern. Das EDA übernimmt keine Gewähr für die Vollständigkeit der Reisehinweise und für die Richtigkeit des Inhalts von verlinkten externen Internetseiten. Es lehnt jede Haftung für allfällige Schäden im Zusammenhang mit einer Reise ab. Forderungen im Zusammenhang mit der Annullierung einer Reise sind direkt beim Reisebüro oder der Reiseversicherung geltend zu machen.