Weitere Bestätigungen

Lebensbescheinigungen

Im Allgemeinen können Lebensbescheinigungen von Schweizer Vertretungen im Ausland ausgestellt werden.

Die Schweizerische Botschaften in Skopje und Tirana verfügen über keine konsularische Sektion und keinen öffentlichen Schalter. Wir bitten Sie deshalb, sich bei Fragen an das Regionale Konsularcenter Westbalkan in Pristina (Kosovo) zu wenden.

Nachfolgend finden Sie eine Liste der Behörden, die für die Ausstellung von Lebensbescheinigungen zuständig sind.

Kosovo:

  • Ihre Wohnsitzgemeinde
  • Ministry of Internal Affairs
    Street: “Luan Haradinaj” n.n.
    10000 Pristina

Albanien:

  • Keine zuständige Stelle.

Mazedonien:

  • Fond Penzisko I Invalidsko
    Osiguruvanje na Makedonija
    Ul. "12 Udarna brigada" 2
    1000 Skopje