Brauche ich ein Schengen-Visum?

Meine Staatsangehörigkeit Visumpflicht (ja/nein)
Belgisch  Nein 
Niederländisch Nein
Luxemburg  Nein 

Bei einem Aufenthalt von über 90 Tagen ist eine Aufenthaltsbewilligung des kantonalen Migrationsamts erforderlich, welches für den Aufenthaltsort in der Schweiz zuständig ist. Der Antrag auf eine Aufenthaltsbewilligung ist mit den erforderlichen Dokumenten direkt in der Schweiz beim zuständigen kantonalen Migrationsamt einzureichen. Innert 14 Tagen nach Ihrer Ankunft in der Schweiz und vor Stellenantritt, müssen sich die Bürgerinnen und Bürger der EU/EFTA bei ihrer Wohngemeinde anmelden und eine Aufenthaltsbewilligung beantragen.

Einreise und Aufenthalt in der Schweiz für EU/EFTA-Staatsangehörige

Sie sind EU/EFTA-Angehörige bzw. -Angehöriger und besitzen einen gültigen und anerkannten Ausweis. In diesem Fall benötigen Sie kein Visum für die Einreise in die Schweiz.

Bei einem Aufenthalt von über 90 Tagen ist eine Aufenthaltsbewilligung des kantonalen Migrationsamts erforderlich, welches für den Aufenthaltsort in der Schweiz zuständig ist. Der Antrag auf eine Aufenthaltsbewilligung ist mit den erforderlichen Dokumenten direkt in der Schweiz beim zuständigen kantonalen Migrationsamt einzureichen. Innert 14 Tagen nach Ihrer Ankunft in der Schweiz und vor Stellenantritt, müssen sich die Bürgerinnen und Bürger der EU/EFTA bei ihrer Wohngemeinde anmelden und eine Aufenthaltsbewilligung beantragen.

Andere Staatsangehörigkeiten mit Schengen-Aufenthaltsbewilligung

Gemäss der Verordnung über die Einreise und die Visumerteilung (VEV) Art. 9 sind Drittstaatsangehörige mit einem gültigen und anerkannten Reisedokument sowie einem gültigen Aufenthaltstitel eines Schengen-Mitgliedstaates oder einem gültigen nationalen Visum eines Schengen-Staates (Visum D) von der Visumpflicht befreit.

Bei einem Aufenthalt von über 90 Tagen ist eine Aufenthaltsbewilligung des kantonalen Migrationsamts erforderlich, welches für den Aufenthaltsort in der Schweiz zuständig ist. Der Antrag auf eine Aufenthaltsbewilligung ist mit den erforderlichen Dokumenten direkt in der Schweiz beim zuständigen kantonalen Migrationsamt einzureichen. Innert 14 Tagen nach Ihrer Ankunft in der Schweiz und vor Stellenantritt, müssen sich die Ausländer bei ihrer Wohngemeinde anmelden und eine Aufenthaltsbewilligung beantragen.

Einreise in die Schweiz für belgische, niederländische oder luxemburgische Staatsangehörige

Im Rahmen des visumfreien Verkehrs sind belgische, niederländische und luxemburgische Staatsangehörige berechtigt mit folgenden Reisedokumenten in die Schweiz für einen Aufenthalt ohne Erwerbstätigkeit bis maximal 90 Tage innerhalb von 180 Tagen zu reisen: 

  • gültiger Reisepass oder einer der nicht länger als 5 Jahre abgelaufen ist
  • gültiger Personalausweis

Bitte beachten:  die Fluggesellschaften sowie z.T. auch die Busunternehmen verlangen in der Regel einen gültigen Ausweis.

Andere Staatsangehörigkeiten

Haben Sie eine andere Staatsangehörigkeit, so erhalten Sie die entsprechenden Informationen auf den Internetseiten des SEM. 

SEM – Übersicht der Ausweis- und Visumvorschriften nach Staatsangehörigkeit (Anhang 1, Liste 1: Staatsangehörigkeit)

Sollten Sie visumpflichtig sein, reichen Sie bitte ein Visumgesuch ein. Sie erhalten weitere Informationen auf der Seite:

Wo soll ich mein Gesuch für ein Schengen Visum einreichen?

Sollten Sie visumbefreit sein, dürfen Sie ohne Visum in die Schweiz resp. in den Schengen-Raum einreisen und sich dort bis maximal 90 Tage innerhalb von 180 Tagen aufhalten.