Gültig am:
Publiziert am: 03.12.2024

Die Lagebeschreibung ist aktualisiert worden. Weiterhin gültig: Von Reisen in den Libanon wird abgeraten.


Reisehinweise für Libanon

Diese Reisehinweise entsprechen der aktuellen Lagebeurteilung des EDA. Sie werden laufend überprüft und bei Bedarf angepasst.

Beachten Sie auch die nachstehenden länderunabhängigen Reiseinformationen und die Fokus-Themen; sie sind Bestandteil dieser Reisehinweise.

Grundsätzliche Einschätzung

Von Reisen in den Libanon wird abgeraten.

Nach 13 Monaten Konflikt zwischen Israel und der libanesischen Hisbollah ist seit dem 27. November 2024 ein Waffenstillstandsabkommen zwischen Israel und dem Libanon in Kraft. Die Situation bleibt dennoch angespannt und die Sicherheit im Libanon ist nicht gewährleistet.

Aufgrund der während Monaten dauernden militärischen Operationen sowie der massiven Bombardierungen Israels über das ganze Land wurden zahlreiche Wohnhäuser beschädigt oder zerstört, darunter auch Gebäude in der Nähe des Flughafens. Hunderttausende mussten flüchten und viele können noch nicht in ihre Häuser zurückkehren. Sicherheitszwischenfälle finden im Süden weiterhin statt. Das Waffenstillstandsabkommen sieht vor, dass die libanesische Armee ihre Präsenz im Süden des Landes verstärkt und die einzige bewaffnete Gruppierung bildet. Israel muss seine Truppen innerhalb von 60 Tagen zurückziehen.

Das Eskalationsrisiko in der gesamten Region bleibt hoch. Die Entwicklung der Lage ist ungewiss und eine erneute Verschlechterung der Sicherheitslage im ganzen Land ist möglich.

Es bestehen Engpässe bei der Versorgung mit Medikamenten, Strom, Wasser und anderen Gütern und es kommt zu Unterbrüchen der Telefon- und Internetverbindungen.

Es kann nicht ausgeschlossen werden, dass Bargeldbezüge zeitweise nicht mehr möglich sind.

Die meisten Fluggesellschaften haben ihre Flüge in und aus dem Libanon reduziert oder eingestellt. Der Flughafen kann vorübergehend geschlossen werden.

Für Schweizer Staatsangehörige, die sich im Libanon aufhalten:
Wenn Sie das Land verlassen möchten, nutzen Sie die verfügbaren kommerziellen Transportmittel. 
Auskunft erteilen die Fluggesellschaften. Beachten Sie dabei die Anordnungen der lokalen Behörden und die erforderlichen Vorsichtsmassnahmen.

Der Entscheid zur Ausreise erfolgt freiwillig, auf eigenes Risiko und auf eigene Kosten der ausreisenden Person.

Bleiben Sie in Kontakt mit Ihren Angehörigen und mit der Schweizer Botschaft in Beirut, und informieren Sie diese über Ihre Abreise.

Die Schweizer Botschaft in Beirut ist offen und erbringt weiterhin ihre üblichen Dienstleistungen.

Schweizer Staatsangehörige, die beschliessen im Land zu bleiben oder entgegen der Empfehlung des EDA in den Libanon zu reisen müssen sich bewusst sein, dass im Falle einer weiteren Verschlechterung der Sicherheitslage die Schweiz unter Umständen nur noch begrenzte oder gar keine Dienstleistungen mehr erbringen kann und auch nur begrenzte Möglichkeiten zur Hilfe in Notfällen haben wird.

Halten Sie sich über die Lageentwicklung auf dem Laufenden. Meiden Sie Demonstrationen und grössere Menschenansammlungen jeder Art und befolgen Sie die Anweisungen der lokalen Behörden. Beschränken Sie Reisen innerhalb des Landes auf das notwendige Minimum und klären Sie vorgängig die Sicherheitslage ab.

Schweizer Staatsangehörige, die Unterstützung benötigen, können sich an die Schweizer Botschaft in Beirut oder an die Helpline des EDA wenden. Bitte informieren Sie eine dieser Stellen, wenn Sie das Land verlassen haben.
Schweizer Botschaft im Libanon

Helpline EDA

Ausschluss der Haftung
Die Reisehinweise des Eidgenössischen Departements für auswärtige Angelegenheiten (EDA) stützen sich auf eigene, als vertrauenswürdig eingeschätzte Informationsquellen. Sie verstehen sich als nützliche Hinweise zur Planung einer Reise. Das EDA kann Reisenden aber den Entscheid und die Verantwortung für die Vorbereitung und Durchführung der Reise nicht abnehmen.
Gefahrensituationen sind oft nicht vorhersehbar, unübersichtlich und können sich rasch ändern. Das EDA übernimmt keine Gewähr für die Vollständigkeit der Reisehinweise und für die Richtigkeit des Inhalts von verlinkten externen Internetseiten. Es lehnt jede Haftung für allfällige Schäden im Zusammenhang mit einer Reise ab. Forderungen im Zusammenhang mit der Annullierung einer Reise sind direkt beim Reisebüro oder der Reiseversicherung geltend zu machen.