Scheidung/Auflösung der eingetragenen Partnerschaft

Länderspezifische Informationen finden Sie auf der englischen Seite.

Ihre Scheidung oder die Auflösung Ihrer eingetragenen Partnerschaft muss Ihrer Schweizer Auslandvertretung gemeldet werden, damit die Daten in den verschiedenen Schweizer Registern aktualisiert werden können.

Wird der Entscheid im Ausland erlassen, so wird die Schweizer Vertretung von den ausländischen Behörden nicht informiert. Deshalb müssen Sie ihr die notwendigen Dokumente zustellen. Die Zivilstandsbehörde in der Schweiz ist für die Eintragung des Entscheids in ihrem Register zuständig.

Wird der Entscheid in der Schweiz erlassen, müssen Sie die Änderung Ihres Zivilstandes ebenfalls im Auslandschweizerregister eintragen lassen.