Gültig am:
Publiziert am: 12.01.2024

Das Kapitel Verkehr und Infrastruktur ist aktualisiert worden (Entfernung Tsunamiwarnung).


Reisehinweise für Japan

Diese Reisehinweise entsprechen der aktuellen Lagebeurteilung des EDA. Sie werden laufend überprüft und bei Bedarf angepasst.

Beachten Sie auch die nachstehenden länderunabhängigen Reiseinformationen und die Fokus-Themen; sie sind Bestandteil dieser Reisehinweise.

Grundsätzliche Einschätzung

Japan ist ein stabiles Land.

Es ist jedoch zu bedenken, dass sich die Spannungen auf der koreanischen Halbinsel vereinzelt auch auf Japan auswirken können. Beispielsweise hatte der Überflug einer nordkoreanischen Rakete am 4. Oktober 2022 im Norden Japans kurzzeitig einen Alarm ausgelöst.

Das Risiko von terroristischen Anschlägen kann auch in Japan nicht ausgeschlossen werden. Die Rubrik Terrorismus und Entführungen macht auf die Risiken des Terrorismus aufmerksam.
Terrorismus und Entführungen

Spezifische regionale Risiken

Bei der Beschreibung von Gefahrenzonen handelt es sich um ungefähre Angaben; Risiken lassen sich nicht auf exakt umrissene Gebiete einschränken.

Nordosten des Landes: In der Präfektur Fukushima ereignete sich 2011 nach einem starken Erbeben und dem darauffolgenden Tsunami ein Kernreaktorunfall. Die japanischen Behörden bezeichnen folgende Gebiete als Evakuations-/Sperrzonen:
Safety in Fukushima

Beachten Sie die Informationen und Anweisungen der japanischen Behörden. Die International Atomic Energy Agency IAEA informiert ebenfalls über den Unfall und seine Folgen.
Ministry of Economy, Trade and Industry
(Karte: Evacuation Areas)
Nuclear Regulation Authority, Ministry of the Environment

IAEA

Kriminalität

Die Kriminalitätsrate ist gering. Beachten Sie dennoch die üblichen Vorsichtsmassnahmen gegen Taschen- und Entreissdiebstähle.

Vereinzelt gab es Angriffe mit Stichwaffen.

In gewissen Nachtklubs von Tokio, speziell in den Stadtvierteln Roppongi und Shinjuku, kommt es immer häufiger vor, dass Getränke mit Betäubungsmitteln versetzt werden, um das Opfer zu berauben oder anzugreifen.

Verkehr und Infrastruktur

Am 1. Januar 2024 hat ein schweres Erdbeben im Umkreis der Präfektur Ishikawa in Zentraljapan schwere Infrastrukturschäden verursacht und zahlreiche Todesopfer und Verletzte gefordert.
Informieren Sie sich vor Reisen in die betroffenen Regionen bei Ihrem Reisebüro über die Durchführbarkeit der Reise.

Japan verfügt über ein weit verzweigtes Netz von Bahn- und Buslinien. Wer die japanische Sprache nicht beherrscht, benutzt für Überlandreisen mit Vorteil die öffentlichen Verkehrsmittel.

Es herrscht Linksverkehr. Beachten Sie die Informationen der
Japanese Automobile Federation (JAF)

Grenzübergänge können kurzfristig vorübergehend geschlossen werden, z.B. um die Ausbreitung von Krankheiten zu verhindern. Informieren Sie sich bei den lokalen Behörden.

Besondere rechtliche Bestimmungen

Alkohol am Steuer ist verboten (0 Promille!).

Vergehen gegen das Betäubungsmittelgesetz werden schon bei geringsten Mengen und bei jeder Art von Drogen mit mehrjährigen Gefängnisstrafen geahndet.

Die Haftbedingungen sind hart: strenge Disziplin, kulturelle Isolation, stark reglementierter Kontakt zur Aussenwelt (auch Briefverkehr). Für gewisse Delikte kann die Todesstrafe verhängt werden, z.B. Mord, Brandstiftung, Raub oder Vergewaltigung mit Todesfolge.

Das Mitführen gewisser Schwerter, Scheren und Messer (zum Beispiel auch Taschenmesser) unterliegt in Japan strengen Vorschriften und ist zum Teil strafbar.

Erkundigen Sie sich bei Bedarf vor der Abreise bei der japanischen Botschaft in Bern über die genauen Vorschriften.

Kulturelle Besonderheiten

Das tägliche Leben ist von traditionellen Umgangsformen geprägt. Informieren Sie sich in Reiseführern oder bei Ihrem Reisebüro und passen Sie Ihr Verhalten den Gepflogenheiten des Landes an.

Naturbedingte Risiken

Mit Erdbeben und Vulkanausbrüchen muss jederzeit gerechnet werden. Erdbeben und Vulkanausbrüche können neben Verwüstungen auf dem Land auch Tsunami verursachen. Tsunami, die durch Vulkanausbrüche oder Erdbeben im pazifischen Raum ausgelöst werden, können auch Japan erreichen.
Informieren Sie sich in den Hotels über das Erdbebendispositiv (Ausgänge, Sammelpunkte etc.). Das Merkblatt Earthquake Preparedness der Schweizer Botschaft in Tokio enthält weitere Angaben zu diesem Thema.
Earthquake Preparedness

Von Juni bis November muss mit Taifunen und starken Regenfällen gerechnet werden. Sie können Überschwemmungen, Erdrutsche und Infrastrukturschäden verursachen. Auch der Reiseverkehr kann vorübergehend beeinträchtigt werden.

Beachten Sie die Wettervorhersagen sowie die Warnungen und Anweisungen der lokalen Behörden, z.B. Absperrungen um aktive Vulkane, Evakuationsbefehle.
Japan Meteorological Agency: warnings and advisories

Japan Meteorological Agency: Tsunami warnings and advisories

Sollte sich während Ihres Aufenthalts eine Naturkatastrophe ereignen, befolgen Sie unbedingt die Anweisungen der Behörden und melden Sie sich möglichst rasch bei Ihren Angehörigen. Falls die Telefonleitungen blockiert sind, bitten Sie die japanischen Behörden des jeweiligen Sammelpunkts, die Schweizer Botschaft in Tokio über Ihre Anwesenheit zu informieren.
App der japanischen Behörden (die App ist in Englisch verfügbar)

Medizinische Versorgung

Die medizinische Versorgung ist gewährleistet. Krankenhäuser verlangen teilweise vor Behandlungen eine finanzielle Garantie (Nachweis einer Krankenversicherung, Kreditkarte oder Vorschusszahlung). Personen mit einem negativen Rhesusfaktor können unter Umständen nur mit Schwierigkeiten eine Bluttransfusion erhalten.

In Japan sind nicht alle europäischen Medikamente erhältlich. Wenn Sie auf bestimmte Medikamente angewiesen sind, sollte Ihre Reiseapotheke einen ausreichenden Vorrat enthalten. Bedenken Sie jedoch: In vielen Ländern gelten besondere Vorschriften für die Mitnahme von betäubungsmittelhaltigen Medikamenten (z.B. Methadon) und Substanzen, mit denen psychische Erkrankungen behandelt werden. Erkundigen Sie sich gegebenenfalls vor der Abreise direkt bei der zuständigen ausländischen Vertretung (Botschaft oder Konsulat) und konsultieren Sie die Rubrik Reiselinks, wo Sie unter anderem weitere Informationen zu diesem Thema sowie generell zur Reisemedizin finden. Über die Verbreitung von Krankheiten und mögliche Schutzmassnahmen informieren medizinische Fachpersonen und Impfzentren.
Weitere Informationen über gesundheitliche Aspekte:
Reiselinks
Japanese Ministry of Health, Labour and Welfare

Guide for when you are feeling ill

Besondere Hinweise

Sie sind verpflichtet, sich jederzeit mit dem Reisepass ausweisen zu können.

Nützliche Adressen

Notruf Polizei: 110 (Japanisch)
Notruf Ambulanz und Feuerwehr: 119 (Japanisch)
Zollbehörde: Japan Customs

Schweizer Vertretungen im Ausland: Wenn Sie im Ausland in eine Notlage geraten, können Sie sich an die nächste Schweizer Vertretung oder an die Helpline EDA wenden.
Schweizer Botschaft in Japan

Helpline EDA

Ausländische Vertretungen in der Schweiz: Auskunft über die Einreisevorschriften (zugelassene Ausweise, Visum etc.) erteilen die zuständigen ausländischen Botschaften und Konsulate. Sie informieren auch über die Zollbestimmungen für die Ein- und Ausfuhr von Tieren und Waren: elektronische Geräte, Souvenirs, Medikamente etc.
Ausländische Vertretungen in der Schweiz

Ausschluss der Haftung
Die Reisehinweise des Eidgenössischen Departements für auswärtige Angelegenheiten (EDA) stützen sich auf eigene, als vertrauenswürdig eingeschätzte Informationsquellen. Sie verstehen sich als nützliche Hinweise zur Planung einer Reise. Das EDA kann Reisenden aber den Entscheid und die Verantwortung für die Vorbereitung und Durchführung der Reise nicht abnehmen.
Gefahrensituationen sind oft nicht vorhersehbar, unübersichtlich und können sich rasch ändern. Das EDA übernimmt keine Gewähr für die Vollständigkeit der Reisehinweise und für die Richtigkeit des Inhalts von verlinkten externen Internetseiten. Es lehnt jede Haftung für allfällige Schäden im Zusammenhang mit einer Reise ab. Forderungen im Zusammenhang mit der Annullierung einer Reise sind direkt beim Reisebüro oder der Reiseversicherung geltend zu machen.