Besondere rechtliche Bestimmungen
Alkohol am Steuer ist verboten (0 Promille).
Vergehen gegen das Betäubungsmittelgesetz werden schon bei geringsten Mengen und bei jeder Art von Drogen mit mehrjährigen Gefängnisstrafen geahndet.
Die Haftbedingungen sind hart: strenge Disziplin, kulturelle Isolation, stark reglementierter Kontakt zur Aussenwelt (auch Briefverkehr). Für gewisse Delikte kann die Todesstrafe verhängt werden, z.B. Mord, Brandstiftung, Raub oder Vergewaltigung mit Todesfolge.
Das Mitführen gewisser Schwerter, Scheren und Messer (zum Beispiel auch Taschenmesser) unterliegt in Japan strengen Vorschriften und ist zum Teil strafbar.
Erkundigen Sie sich bei Bedarf vor der Abreise bei der japanischen Botschaft in Bern über die genauen Vorschriften.