Brauche ich ein nationales Visum?

Meine Staatsangehörigkeit Visumpflicht
Italienisch  Nein, verfahren bei der zuständige Migrationsbehörde in der Schweiz
Maltesisch   Nein, verfahren bei der zuständige Migrationsbehörde in der Schweiz
San Marino  Nein, verfahren bei der zuständige Migrationsbehörde in der Schweiz

Andere Staatsangehörigkeiten mit Schengen Aufenthaltsbewilligung

Gemäss der Verordnung über die Einreise und die Visumerteilung (VEV) Art. 9 sind Drittstaatsangehörige mit einem gültigen und anerkannten Reisedokument sowie einem gültigen Aufenthaltstitel eines Schengen-Mitgliedstaates oder einem gültigen nationalen Visum eines Schengen-Staates (Visum D) von der Visumpflicht befreit.

Bitte beachten Sie die Übersicht der Ausweis- und Visumvorschriften nach Staatsangehörigkeit in welcher die Visumpflicht und entsprechende Ausnahmen nach Länder in alphabetischer Ordnung gelistet werden.

Für Fragen bezüglich ihrem zukünftigen Aufenthaltstitel in der Schweiz bitten wir Sie, sich direkt mit der zuständigen kantonalen Migrationsbehörde in Verbindung zu setzen.

Sollte die oberwähnte Situation nicht auf Sie zutreffen, bitten wir Sie sich mit der zuständigen Schweizer Vertretung in Verbindung zu setzen:

Wo soll ich mein Gesuch für ein nationales Visum einreichen?

Andere Staatsangehörigkeiten

Haben Sie eine andere Staatsangehörigkeit, so erhalten Sie die entsprechenden Informationen auf den Internetseiten des SEM. 

SEM – Übersicht der Ausweis- und Visumvorschriften nach Staatsangehörigkeit (Anhang 1, Liste 1: Staatsangehörigkeit)

Sollten Sie visumpflichtig sein, reichen Sie bitte ein Visumgesuch ein. Sie erhalten weitere Informationen auf der Seite:

Wo soll ich mein Gesuch für ein nationales Visum einreichen?

Sollten Sie visumbefreit sein, dürfen Sie ohne Visum in die Schweiz einreisen. Sie sind aber verpflichtet, Ihre Ankunft innerhalb 14 Tagen nach der Einreise in die Schweiz bei der für Ihren Wohnort zuständigen kantonalen Behörde zu melden.