Bilaterales Rahmenabkommen mit Griechenland

Zweiter Schweizer Beitrag – Rahmenkredit Migration: Bundesrätin Karin Keller-Sutter unterzeichnet das erste Umsetzungsabkommen mit Griechenland.

Der griechische Minister für Migration und Asylwesen, Notis Mitarachi, und Bundesrätin Karin Keller-Sutter.
Der griechische Minister für Migration und Asylwesen, Notis Mitarachi, und Bundesrätin Karin Keller-Sutter. © EDA

Am 14. Oktober 2022 unterzeichneten die Schweiz und Griechenland ein Rahmenabkommen zur Umsetzung migrations­bezogener Projekte in Bereichen wie Asylverfahren, Infrastruktur, Integration sowie freiwillige Rückkehr und Reintegration. Die Unterzeichnung des Abkommens durch Bundesrätin Karin Keller-Sutter und den griechischen Minister für Migration und Asyl Notis Mitarachi erfolgte am Rande eines Treffens der EU-Ministerinnen und ‑Minister für Justiz und Inneres in Luxemburg.

Der Beitrag von 40 Millionen Franken ist Teil des zweiten Schweizer Beitrags an ausgewählte EU-Mitgliedstaaten, die einem hohen Migrationsdruck ausgesetzt sind. Der Schweizer Beitrag konzentriert sich auf jene Bereiche, in denen das Partnerland einen hohen Bedarf aufweist und in denen die Schweiz dank ihrer Expertise und Erfahrung einen Mehrwert bieten kann. Die Unterstützungsmassnahmen im Rahmen des Kooperationsprogramms sollen 2023 beginnen und bis Ende 2026 umgesetzt werden.

Rahmenabkommen mit Griechenland (PDF, 16 Seiten, 11.9 MB, Englisch)