
Schweizerisches Generalkonsulat in Guangzhou

COVID-19
Einreise in die Schweiz
Die Schweiz hat die letzten verbliebenen Massnahmen im Bereich der Einreise, welche zur Bekämpfung der Covid-19 Pandemie eingeführt wurden, aufgehoben. Seit 02.05.2022 gelten für Reisende aus allen Ländern und Territorien wieder die ordentlichen Einreisevoraussetzungen für die Schweiz.
Falls die Einreise in den Schengenraum in einem anderen europäischen Land erfolgt (beispielsweise zwecks Weiterreise in die Schweiz), so können nach wie vor bestehende pandemiebedingte Einreiserestriktionen des jeweiligen Landes zur Anwendung kommen. Bitte informieren Sie sich selbstständig vor Antritt Ihrer Reise über die jeweiligen nationalen Einreise- und Transitvoraussetzungen.
Bitte beachten Sie ausserdem, dass die Fluggesellschaft den Check-in und das Boarding nach eigenem Ermessen vornimmt. Wir empfehlen Ihnen deshalb, sich allenfalls vorgängig auch mit der Airline in Verbindung zu setzen.
Impfungen für Auslandschweizerinnen und Auslandschweizer
Auslandschweizerinnen und Auslandschweizer sowie deren enge, im gleichen Haushalt lebende Familienangehörige ohne Schweizer Bürgerrecht, können sich nun während ihres Aufenthalts in der Schweiz impfen lassen.
Die Umsetzung der Impfung ist kantonal geregelt. Bitte kontaktieren Sie direkt die zuständige kantonale Stelle desjenigen Kantons, in welchem Sie Ihren nächsten Schweiz-Aufenthalt verbringen werden.
Rückreise nach China
Weitere Informationen über die Anforderungen der chinesischen Behörden, nach Ihrem Aufenthalt in der Schweiz nach China zurückzukehren, finden Sie auf der Webseite der Botschaft der Volksrepublik China in der Schweiz.
Bei weiteren Fragen betreffend Visaangelegenheiten, bitte kontaktieren Sie uns via: guangzhou.visa@eda.admin.ch
Konsularabteilung (nicht für Visa): In Notfällen stehen die konsularischen Dienste auch außerhalb der Bürozeiten zur Verfügung:
Helpline EDA: +41 800 247 365, +41 58 465 33 33 helpline@eda.admin.ch
Detaillierte Informationen finden Sie auf der englischen Seite.