
Schweizerisches Generalkonsulat in Vancouver

COVID-19
Reisen in die Schweiz
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Besuch auf dem Konsulat
Lebensbescheinigung für die AHV
Aufgrund der Coronavirus-Pandemie akzeptiert die Schweizerische Ausgleichskasse (SAK) in Genf nun – und dies bis zum 30.04.2021 – die vom versicherten Auslandschweizer selbst ausgefüllte und unterzeichnete Lebensbescheinigung mit einer Kopie eines gültigen Ausweises (mit Foto).
Die Dokumente können per E-Mail oder Post an das Generalkonsulat geschickt werden, das sie an die zuständige Stelle in Genf weiterleitet. Sie haben auch die Möglichkeit, das Lebenszertifikat (Vorder- und Rückseite) mit einer Kopie eines gültigen Ausweises (mit Foto) direkt der SAK zu senden.
Versicherte Ausländer müssen die Lebensbescheinigung von einer lokalen Behörde beglaubigen lassen bevor sie die Bescheinigung dem Konsulat oder SAK zukommen lassen.
Detaillierte Informationen finden Sie auf der französischen und englischen Seite.