Beglaubigung privater Unterschriften

Sie müssen Ihre Unterschrift auf einem Dokument beglaubigen lassen, das für eine Behörde oder Einrichtung in der Schweiz bestimmt ist – zum Beispiel eine Vollmacht zuhanden des Grundbuch- oder Handelsregisteramtes.

In diesem Fall müssen Sie persönlich während der Öffnungszeiten am Schalter der Schweizer Vertretung vorsprechen. Bringen Sie bitte einen gültigen Identitätsausweis und das Dokument mit, das unterzeichnet werden soll. Die Schweizer Vertretungen behalten sich vor, bei Bedarf ergänzende Unterlagen zu verlangen. 

Soll Ihre Unterschrift auf einem für ein Drittland (also für eine ausländische Behörde) bestimmten Dokument beglaubigt werden, informieren Sie sich bitte bei der für Ihren Wohnort zuständigen ausländischen Vertretung des Bestimmungslandes über das Vorgehen. Es ist möglich, dass die ausländische Behörde nur Beglaubigungen anerkennt, die durch die entsprechende Botschaft oder durch das Konsulat des Landes im Ausland vorgenommen wurden.

Bei Bankangelegenheiten ist zu beachten, dass Schweizer Banken aufgrund der Vereinbarung über die Standesregeln zur Sorgfaltspflicht der Banken (VSB) verpflichtet sind, die Identität jedes Kunden auf der Grundlage eines amtlichen Dokuments, z. B. eines Passes, zu überprüfen.

Verfügt die Schweizer Bank, für die Sie sich interessieren, in Ihrem Wohnsitzland über eine Tochtergesellschaft, eine Geschäftsstelle, eine Vertretung, ein Unternehmen der Bankengruppe oder einen Finanzintermediär, so kann dieses Institut Sie bei der Regelung Ihrer Bankgeschäfte unterstützen. Die Geschäftsstelle Ihrer Bank in der Schweiz gibt Auskunft darüber, welche Optionen Ihnen offenstehen.

Vereinbarung über die Standesregeln zur Sorgfaltspflicht der Banken (VSB)

Informationen über die Beglaubigung privater Unterschriften auf Erklärungen im Zivilstandsbereich finden Sie unter der Rubrik Zivilstand dieser Website.