26/01/2021 - Bulgarien - Epidemische Situation bis 30. April 2021
Der Gesundheitsminister der Republik Bulgarien erliess eine Verfügung, die während der epidemischen Situation im Land ab dem 14. Mai 2020 bis zum 30. April 2021 in Kraft bleiben wird.
Ab dem 1. Februar ist der Besuch von Kinos erlaubt, sofern nicht mehr als 30 Prozent der Kapazität genutzt werden und der räumliche Abstand eingehalten wird.
Ebenfalls ab dem 1. Februar dürfen Fitnessstudios wieder öffnen, vorausgesetzt, dass nicht mehr als 50 Prozent der Kapazität der Räumlichkeiten genutzt werden.
Restaurants und Bars bleiben bis zum 1. März geschlossen, obwohl Lieferungen und Take-aways für zu Hause oder das Büro erlaubt sind. Ab dem 1. März dürfen Restaurants und Cafés wieder öffnen.
Ab dem 1. Februar dürfen Einkaufszentren und Shopping Malls wieder öffnen.
Vom 1. Februar bis zum 30. April muss jeder in geschlossenen öffentlichen Räumen und in öffentlichen Verkehrsmitteln einen Gesichtsschutz tragen. Die gleichen Regeln gelten für offene öffentliche Plätze, an denen ein Gedränge nicht vermieden werden kann.
Helme und Schals, die Nase und Mund bedecken, dürfen nicht mehr verwendet werden, nur Masken sind erlaubt.