Brauche ich ein Flughafentransitvisum?

Meine Staatsangehörigkeit Transitvisumpflicht (ja/nein)
Brasilien (BRA)  nein 

(V1)

Visumpflicht im Hinblick auf die Ausübung einer Erwerbstätigkeit:

  • im Bauhaupt- oder Baunebengewerbe, im Gastgewerbe, im Reinigungsgewerbe in Betrieben und Haushalten, im Überwachungs- und Sicherheitsdienst sowie im Erotikgewerbe;
  • anderer Art, sofern diese länger als 8 Tage innerhalb des Kalenderjahrs dauert.

Visumbefreiung im Hinblick auf die Ausübung einer Erwerbstätigkeit:

  • Inhaber einer langfristigen Aufenthaltsbewilligung ausgestellt durch einen Schengen-Mitgliedstaat oder eines gültigen D-Visums, sofern sie im Besitz eines gültigen Reisedokuments sind. 

Andere Staatsangehörigkeiten

Haben Sie eine andere Staatsangehörigkeit, so ersehen Sie die entsprechenden Informationen auf der Liste, welche auf der Internetseite des SEM publiziert ist. 

SEM – Weisungen Visa – Anhang 1, Liste 2 - Besondere Bestimmungen unabhängig von der Staatsangehörigkeit

Sollten Sie visumpflichtig sein, reichen Sie bitte ein Visumgesuch ein. Sie erhalten weitere Informationen auf der Seite:

Wo soll ich mein Gesuch für ein Flughafentransitvisum einreichen?

Sollten Sie visumbefreit sind, dürfen Sie ohne Visum in den internationalen Flughafentransitraum in die Schweiz ein- und wieder ausreisen.