Gültig am:
Publiziert am: 01.05.2026

Das Kapitel Aktuelles ist entfernt worden (Wahlen 2026).


Reisehinweise für Benin

Diese Reisehinweise entsprechen der aktuellen Lagebeurteilung des EDA. Sie werden laufend überprüft und bei Bedarf angepasst.

Beachten Sie auch die nachstehenden länderunabhängigen Reiseinformationen und die Fokus-Themen; sie sind Bestandteil dieser Reisehinweise.

Grundsätzliche Einschätzung

Die politische Situation war durch eine angespannte Sicherheitslage geprägt und verschärfte sich infolge des Putschversuchs vom 7. Dezember 2025 zusätzlich. Nach den Präsidentschaftswahlen hat sich die politische Situation stabilisiert. Im Norden des Landes bleibt die Sicherheitslage jedoch volatil. Meiden Sie Demonstrationen jeder Art, denn Ausschreitungen sind möglich. Bei Unruhen und Strassenblockaden kann es zu Gewaltanwendung kommen.

Im Falle von Strassensperren und Verkehrsbehinderungen wird Reisenden empfohlen, sich lokal über alternative Reisemöglichkeiten zu erkundigen und gegebenenfalls die Normalisierung der Lage abzuwarten. Die Schweizerische Konsularagentur in Cotonou hat bei Blockaden nur eng begrenzte - je nach Situation gar keine - Möglichkeiten zur Unterstützung der Ausreise aus den betroffenen Regionen.

Im ganzen Land besteht das Risiko von terroristischen Anschlägen. Vor allem im Norden des Landes besteht ein erhöhtes Risiko (siehe Kapitel spezifische regionale Risiken).
Beachten Sie auch die Rubrik
Terrorismus und Entführungen

Informieren Sie sich vor und während der Reise in den Medien und bei Ihrem Reiseveranstalter über die Entwicklung der Lage. Meiden Sie Demonstrationen und grosse Menschenansammlungen jeder Art und befolgen Sie die Anweisungen der lokalen Behörden und Ihrer Reiseleitung (z.B. Ausgangssperren).

Spezifische regionale Risiken

Bei der Beschreibung von Gefahrenzonen handelt es sich um ungefähre Angaben; Risiken lassen sich nicht auf exakt umrissene Gebiete einschränken.

Norden des Landes:

Die Sicherheitslage im Norden Benins verschlechtert sich zunehmend. Im Grenzgebiet zu Burkina Faso, Nord-Togo und Niger sowie in den und um die Nationalparks W und Pendjari kommt es vermehrt zu Angriffen und Hinterhalten. Zudem besteht ein Entführungsrisiko.

  • Es wird abgeraten von Reisen in die Departemente Alibori und Atakora. Dies schliesst die Nationalparks W und Pendjari mit ein.
  • Im Departement Borgou wird abgeraten von der Gegend Forêt des Trois-Rivières.
  • Im Osten ist das Grenzgebiet zu Nigeria grossräumig zu meiden.

Informieren Sie sich vor und während der Reise in die anderen Regionen im Norden bei Ihrem Reiseveranstalter oder einer Vertrauensperson über die aktuelle Sicherheitslage. Lassen Sie erhöhte Vorsicht walten.

Im Norden Benins sind bewaffnete Banden und terroristische Gruppierungen aktiv. Terroristische Anschläge und bewaffnete Angriffe fordern regelmässig Todesopfer. 

Das Entführungsrisiko ist sehr hoch.

Kriminalität

Kleinkriminalität (Taschen- und Entreissdiebstähle) ist vorhanden, insbesondere in Cotonou. Auch Diebstähle von Autos unter Androhung oder Anwendung von Gewalt kommen vor. Unter anderem werden nachstehende Vorsichtsmassnahmen empfohlen:

  • Deponieren Sie Wertgegenstände (Uhren, Schmuck usw.) an einem sicheren Ort und tragen Sie nur wenig Geld auf sich.
  • Deponieren Sie Ihre Dokumente im Hotelsafe. Tragen Sie jedoch immer eine Fotokopie des Reisepasses (einschliesslich der Seite mit dem Visum) auf sich, denn Polizeikontrollen sind häufig.
  • Gehen Sie nicht allein an den Strand.
  • Meiden Sie nachts schlecht beleuchtete und wenig besuchte Quartiere.
  • Meiden Sie grosse Menschenansammlungen.
  • Lassen Sie besonders auf öffentlichen Plätzen (z.B. Märkten) und an Touristenorten besondere Vorsicht walten.
  • Verriegeln Sie die Autotüren und halten Sie die Fenster geschlossen.

Es kommt immer wieder zu Betrügereien aus Westafrika, bei denen die Opfer per E-Mail und unter Vorgabe von Gründen aller Art zu Geldzahlungen angehalten werden (Cyberkriminalität). Häufig stecken beispielsweise betrügerische Absichten dahinter, wenn:

  • Sie eine unbekannte Person wegen eines medizinischen oder anderen Notfalles (Raubüberfall, Verhaftung, Problem mit Behörden, Visumproblem etc.) um eine rasche Geldüberweisung bittet;
  • Sie um die Angabe von Bankverbindungen gebeten werden, um Erbschaften und andere Gelder zu überweisen;
  • Sie Angebote erhalten, welche einen hohen Gewinn versprechen;
  • Sie offiziell aussehende Beweisdokumente zugesandt erhalten. Solche sind oftmals gefälscht.

Im Golf von Guinea und auch in den Gewässern von Benin, ist es wiederholt zu Piratenüberfällen gekommen. Beachten Sie die spezifischen Informationen:
Maritime Risiken und Piraterie

Verkehr und Infrastruktur

Verzichten Sie auf nächtliche Überlandfahrten.

Wegen des oft schlechten Strassenzustands ist das Unfallrisiko bei Dunkelheit sehr hoch und es besteht die Gefahr von Überfällen.

Strassenkontrollen sind häufig. 

Die Sicherheitsstandards der öffentlichen Transportmittel sind oft mangelhaft. Motorradtaxis stellen ein grosses Unfallrisiko dar.

Es kommt vor, dass die Grenzübergänge kurzfristig vorübergehend geschlossen werden, z.B. um die Ausbreitung von Krankheiten zu verhindern. Informieren Sie sich bei den lokalen Behörden oder direkt bei den Grenzposten.

Besondere rechtliche Bestimmungen

Strafbar sind unter anderem:

  • Der Besitz und die Benutzung von Plastiktaschen;
  • Das Fotografieren von militärischen Anlagen, Grenzübergängen, Regierungsgebäuden, Flughäfen, Brücken, etc.

Vergehen gegen das Betäubungsmittelgesetz werden schon bei geringsten Mengen und bei jeder Art von Drogen hart bestraft.

Die Haftbedingungen sind prekär.

Kulturelle Besonderheiten

Informieren Sie sich in Reiseführern, bei Ihrem Reisebüro oder vor Ort über die Verhaltensregeln und die genauen Bestimmungen. Fotografieren Sie Personen oder Personengruppen nur mit deren Einverständnis.

Gleichgeschlechtliche Beziehungen werden allgemein missbilligt.

Naturbedingte Risiken

Es muss mit saisonbedingten starken Regenfällen gerechnet werden. Sie können Überschwemmungen und Erdrutsche auslösen, die Infrastrukturschäden verursachen. Auch der Reiseverkehr kann vorübergehend beeinträchtigt werden.

Beachten Sie die Wettervorhersagen sowie die Warnungen und Anweisungen der lokalen Behörden.
Meteo Bénin

Medizinische Versorgung

Die medizinische Grundversorgung ist nur beschränkt gewährleistet. Krankenhäuser verlangen vor Behandlungen eine finanzielle Garantie (Kreditkarte oder Vorschusszahlung). Bei ernsthaften Verletzungen und Erkrankungen empfiehlt sich die Rückkehr in die Schweiz.

Wenn Sie auf bestimmte Medikamente angewiesen sind, sollte Ihre Reiseapotheke einen ausreichenden Vorrat enthalten. Bedenken Sie jedoch: In vielen Ländern gelten besondere Vorschriften für die Mitnahme von betäubungsmittelhaltigen Medikamenten (z.B. Methadon) und Substanzen, mit denen psychische Erkrankungen behandelt werden. Erkundigen Sie sich gegebenenfalls vor der Abreise direkt bei der zuständigen ausländischen Vertretung (Botschaft oder Konsulat) und konsultieren Sie die Rubrik Reiselinks, wo Sie unter anderem weitere Informationen zu diesem Thema sowie generell zur Reisemedizin finden. Über die Verbreitung von Krankheiten und mögliche Schutzmassnahmen informieren medizinische Fachpersonen und Impfzentren.
Reiselinks

Nützliche Adressen

Notruf allgemein: 166

Schweizer Vertretungen im Ausland: Wenn Sie im Ausland in eine Notlage geraten, können Sie sich an die nächste Schweizer Vertretung oder an die Helpline EDA wenden.
Schweizerische Botschaft in Ghana
Schweizerisches Kooperationsbüro und Konsularagentur in Benin
Helpline EDA

Ausländische Vertretungen in der Schweiz: Es gibt keine Vertretung der Republik Benin in der Schweiz. Auskunft über die Einreisevorschriften (zugelassene Ausweise, Visum, etc.) erteilt die Botschaft der Republik Benin in Paris. Sie informiert auch über die Zollbestimmungen für die Ein- und Ausfuhr von Tieren und Waren: Elektronische Geräte, Souvenirs, Medikamente, etc.: 87 Avenue Victor Hugo, 75116 Paris, Tel. +33 01 45 00 98 82

Benin e-Visa

Ausschluss der Haftung
Die Reisehinweise des Eidgenössischen Departements für auswärtige Angelegenheiten (EDA) stützen sich auf eigene, als vertrauenswürdig eingeschätzte Informationsquellen. Sie verstehen sich als nützliche Hinweise zur Planung einer Reise. Das EDA kann Reisenden aber den Entscheid und die Verantwortung für die Vorbereitung und Durchführung der Reise nicht abnehmen.
Gefahrensituationen sind oft nicht vorhersehbar, unübersichtlich und können sich rasch ändern. Das EDA übernimmt keine Gewähr für die Vollständigkeit der Reisehinweise und für die Richtigkeit des Inhalts von verlinkten externen Internetseiten. Es lehnt jede Haftung für allfällige Schäden im Zusammenhang mit einer Reise ab. Forderungen im Zusammenhang mit der Annullierung einer Reise sind direkt beim Reisebüro oder der Reiseversicherung geltend zu machen.