Gültig am:
Publiziert am: 07.02.2023

Das Kapitel Aktuelles ist entfernt worden (Covid-19). Beachten Sie die Empfehlungen des Bundesamtes für Gesundheit BAG und den Fokus Coronavirus (Covid-19).

BAG
Fokus Coronavirus (Covid-19)


Reisehinweise für Benin

Diese Reisehinweise entsprechen der aktuellen Lagebeurteilung des EDA. Sie werden laufend überprüft und bei Bedarf angepasst.

Beachten Sie auch die nachstehenden länderunabhängigen Reiseinformationen und die Fokus-Themen; sie sind Bestandteil dieser Reisehinweise.

Sonderinformation: Coronavirus (Covid-19)

In allen Regionen der Welt besteht das Risiko einer Ansteckung mit dem Coronavirus.

Um die Verbreitung des Coronavirus (Covid-19) einzudämmen, können Staaten Einreise- und Ausreiserestriktionen sowie Massnahmen innerhalb des Landes verfügen. Solche Vorschriften können kurzfristig ändern. Auslandreisen erfordern deshalb eine sorgfältige Vorbereitung und Flexibilität.

Beachten Sie die Informationen und Empfehlungen im Fokus «Coronavirus (COVID-19)» und des Bundesamtes für Gesundheit BAG. Erkundigen Sie sich bei den ausländischen Vertretungen in der Schweiz (Botschaften und Konsulate) über die aktuell gültigen Massnahmen.
Fokus «Coronavirus (COVID-19)

BAG: Coronavirus: Reisen

ausländische Vertretungen in der Schweiz

Grundsätzliche Einschätzung

Meiden Sie Demonstrationen jeder Art, denn Ausschreitungen sind möglich. Bei Unruhen und Strassenblockaden kann es zu Gewaltanwendung kommen.

Im Falle von Strassensperren und Verkehrsbehinderungen bleibt den Reisenden nichts anderes übrig, als sich lokal über alternative Reisemöglichkeiten zu erkundigen und gegebenenfalls die Normalisierung der Lage abzuwarten. Die Schweizer Konsularagentur in Cotonou hat bei Blockaden nur eng begrenzte - je nach Situation gar keine - Möglichkeiten zur Unterstützung der Ausreise aus den betroffenen Regionen.

Mit dem wachsenden Einfluss und den zunehmenden Aktivitäten von terroristischen Gruppierungen in Burkina Faso, Niger und Nigeria hat sich das Entführungs- und Anschlagsrisiko in Benin erhöht. Die Rubrik Terrorismus und Entführungen macht auf die Risiken des Terrorismus aufmerksam.
Terrorismus und Entführungen

Informieren Sie sich vor und während der Reise in den Medien und bei Ihrem Reiseveranstalter über die Entwicklung der Lage. Meiden Sie Demonstrationen und grosse Menschenansammlungen jeder Art, und befolgen Sie die Anweisungen der lokalen Behörden und Ihres Reisebüros.

Spezifische regionale Risiken

Bei der Beschreibung von Gefahrenzonen handelt es sich um ungefähre Angaben; Risiken lassen sich nicht auf exakt umrissene Gebiete einschränken.

Norden des Landes: In Burkina Faso, Niger und Teilen von Nigeria sind zunehmend bewaffnete Banden und Terroristen aktiv. Es besteht ein sehr hohes Risiko, dass sie auch über die Grenze hinweg in Benin Anschläge und Entführungen ausüben. Beispiele:

  • September 2022: zwei Personen wurden bei einem Angriff in der Nähe von Malanville im Departement Alibori getötet
  • Juli 2022: sechs Soldaten wurden bei zwei Angriffen im Departement Alibori getötet
  • Juni 2022: drei Sicherheitskräfte wurden bei einem Angriff auf eine Polizeistation im Departement Atakora getötet
  • April 2022: mindestens fünf Soldaten wurden bei einem Bombenanschlag im Pendjari-Nationalpark (Departement Atakora) getötet.

Diese Risiken bestehen auch für ausländische Staatsangehörige. Im Mai 2019 ist ein französisches Paar im Pendjari-Nationalpark entführt worden.

Es wird abgeraten von Reisen ins Departement Alibori und in Gebiete nördlich der Linie Boukoumbé –Toucountouna– Kérou im Departement Atakora; dies schliesst die Nationalparks Pendjari und W mit ein.
Im Departement Borgou wird abgeraten von Reisen ins Grenzgebiet zu Nigeria, das grossräumig zu meiden ist.

Informieren Sie sich vor und während der Reise in die anderen Regionen im Norden bei Ihrem Reiseveranstalter oder einer Vertrauensperson über die aktuelle Sicherheitslage. Lassen Sie erhöhte Vorsicht walten.

Kriminalität

Die Kleinkriminalität, vor allem Taschen- und Entreissdiebstähle, nimmt insbesondere in Cotonou zu. Auch Diebstähle von Autos unter Androhung oder Anwendung von Gewalt kommen vor. Unter anderem werden nachstehende Vorsichtsmassnahmen empfohlen:

  • Deponieren Sie Wertgegenstände (Uhren, Schmuck usw.) an einem sicheren Ort, und tragen Sie nur wenig Geld auf sich.
  • Deponieren Sie Ihre Dokumente im Hotelsafe. Tragen Sie jedoch immer eine Fotokopie des Reisepasses (einschliesslich der Seite mit dem Visum) auf sich, denn Polizeikontrollen sind häufig.
  • Gehen Sie nicht alleine an den Strand.
  • Meiden Sie nachts schlecht beleuchtete und wenig besuchte Quartiere.
  • Meiden Sie grosse Menschenansammlungen.
  • Lassen Sie besonders auf öffentlichen Plätzen (z.B. Märkten) und an Touristenorten besondere Vorsicht walten.
  • Unternehmen Sie keine nächtlichen Überlandfahrten. Es besteht das Risiko von Überfällen.

Es kommt immer wieder zu Betrügereien aus Westafrika, bei denen die Opfer per E-Mail und unter Vorgabe von Gründen aller Art zu Geldzahlungen angehalten werden. Häufig stecken betrügerische Absichten dahinter, wenn:

  • Sie jemand wegen eines medizinischen oder anderen Notfalles (Raubüberfall, Verhaftung, Problem mit Behörden, Visumproblem etc.) um eine rasche Geldüberweisung bittet;
  • Sie um die Angabe von Bankverbindungen gebeten werden, um Erbschaften und andere Gelder zu überweisen;
  • Sie Angebote erhalten, welche einen hohen Gewinn versprechen;
  • Sie offiziell aussehende Beweisdokumente zugesandt erhalten. Solche sind oftmals gefälscht.

Im Golf von Guinea und auch in den Gewässern von Benin, kommt es gehäuft zu Piratenüberfällen. Beachten Sie die spezifischen Informationen:
Maritime Piraterie

Verkehr und Infrastruktur

Verzichten Sie auf nächtliche Überlandfahrten.

Wegen des oft schlechten Strassenzustands ist das Unfallrisiko bei Dunkelheit sehr hoch, und es besteht die Gefahr von Überfällen.

Strassenkontrollen sind häufig. Halten Sie an Kontrollstellen an, auch wenn dort keine Personen in Polizeiuniform zu erkennen sind.

Die Sicherheitsstandards der öffentlichen Transportmittel sind oft gering. Motorradtaxis stellen ein grosses Unfallrisiko dar.

Es kommt vor, dass die Grenzübergänge kurzfristig vorübergehend geschlossen werden, z.B. um die Ausbreitung von Krankheiten zu verhindern. Informieren Sie sich bei den lokalen Behörden oder direkt bei den Grenzposten.

Besondere rechtliche Bestimmungen

Strafbar sind unter anderem:

  • der Besitz und die Benützung von Plastiktaschen
  • fotografieren von militärischen Anlagen, Grenzübergängen, Regierungsgebäuden, Flughäfen, Brücken, etc.
  • gleichgeschlechtliche Handlungen

Vergehen gegen das Betäubungsmittelgesetz werden hart bestraft.

Die Haftbedingungen sind prekär.

Kulturelle Besonderheiten

Respektieren Sie religiöse Riten und Stätten und passen Sie Ihr Verhalten den lokalen Gepflogenheiten an. Fotografieren Sie Personen oder Personengruppen nur mit deren Einverständnis. Informieren Sie sich in Reiseführern, bei Ihrem Reisebüro oder vor Ort über die Verhaltensregeln.

Naturbedingte Risiken

Von März bis Juli und von September bis November muss mit starken Regenfällen gerechnet werden. Sie können Überschwemmungen und Erdrutsche auslösen, die Infrastrukturschäden verursachen. Auch der Reiseverkehr kann vorübergehend beeinträchtigt werden.

Beachten Sie die Wettervorhersagen sowie die Warnungen und Anweisungen der lokalen Behörden.
Meteo Bénin

Medizinische Versorgung

Die medizinische Grundversorgung ist nur beschränkt gewährleistet. Krankenhäuser verlangen vor Behandlungen eine finanzielle Garantie (Kreditkarte oder Vorschusszahlung). Bei ernsthaften Verletzungen und Erkrankungen empfiehlt sich die Rückkehr in die Schweiz.

Wenn Sie auf bestimmte Medikamente angewiesen sind, sollte Ihre Reiseapotheke einen ausreichenden Vorrat enthalten. Bedenken Sie jedoch: In vielen Ländern gelten besondere Vorschriften für die Mitnahme von betäubungsmittelhaltigen Medikamenten (z.B. Methadon) und Substanzen, mit denen psychische Erkrankungen behandelt werden. Erkundigen Sie sich gegebenenfalls vor der Abreise direkt bei der zuständigen ausländischen Vertretung (Botschaft oder Konsulat) und konsultieren Sie die Rubrik Reiselinks, wo Sie unter anderem weitere Informationen zu diesem Thema sowie generell zur Reisemedizin finden. Über die Verbreitung von Krankheiten und mögliche Schutzmassnahme informieren medizinische Fachpersonen und Impfzentren.

Nützliche Adressen

Notruf allgemein: 166

Beninische Zollvorschriften: Douanes Béninoises

Schweizer Vertretungen im Ausland: Wenn Sie im Ausland in eine Notlage geraten, können Sie sich an die nächste Schweizer Vertretung oder an die Helpline EDA wenden.
Schweizer Botschaft in Akkra, Ghana

Schweizer Konsularagentur in Cotonou

Helpline EDA

Ausländische Vertretungen in der Schweiz: Es gibt keine Vertretung von Benin in der Schweiz. Auskunft über die Einreisevorschriften (zugelassene Ausweise, Visum etc.) erteilt die Botschaft von Benin in Paris. Sie informiert auch über die Zollbestimmungen für die Ein- und Ausfuhr von Tieren und Waren: elektronische Geräte, Souvenirs, Medikamente etc.: 87 Avenue Victor Hugo, 75116 Paris, Tel. +33 01 45 00 98 82
Benin e-Visa

Ausschluss der Haftung
Die Reisehinweise des Eidgenössischen Departements für auswärtige Angelegenheiten (EDA) stützen sich auf eigene, als vertrauenswürdig eingeschätzte Informationsquellen. Sie verstehen sich als nützliche Hinweise zur Planung einer Reise. Das EDA kann Reisenden aber den Entscheid und die Verantwortung für die Vorbereitung und Durchführung der Reise nicht abnehmen.
Gefahrensituationen sind oft nicht vorhersehbar, unübersichtlich und können sich rasch ändern. Das EDA übernimmt keine Gewähr für die Vollständigkeit der Reisehinweise und für die Richtigkeit des Inhalts von verlinkten externen Internetseiten. Es lehnt jede Haftung für allfällige Schäden im Zusammenhang mit einer Reise ab. Forderungen im Zusammenhang mit der Annullierung einer Reise sind direkt beim Reisebüro oder der Reiseversicherung geltend zu machen.