Gültig am:
Publiziert am: 09.02.2024

Das Kapitel Aktuelles ist entfernt worden (nationale Wahlen).


Reisehinweise für Bangladesch

Diese Reisehinweise entsprechen der aktuellen Lagebeurteilung des EDA. Sie werden laufend überprüft und bei Bedarf angepasst.

Beachten Sie auch die nachstehenden länderunabhängigen Reiseinformationen und die Fokus-Themen; sie sind Bestandteil dieser Reisehinweise.

Grundsätzliche Einschätzung

Der persönlichen Sicherheit ist grosse Aufmerksamkeit zu schenken. 

Aufgrund politischer, ethnischer und religiöser Spannungen kann es jederzeit zu gewalttätigen Zusammenstössen kommen.

Demonstrationen und Streiks (Hartals) können jederzeit kurzfristig stattfinden. Dabei kann es zu Brandstiftungen, Sachbeschädigungen und Strassenblockaden kommen. Es kommt auch zu Konfrontationen zwischen Demonstrierenden und Sicherheitskräften sowie zwischen Demonstrierenden verschiedener Lager. Diese fordern immer wieder Verletzte und Todesopfer.

Auch Behinderungen des Reiseverkehrs können die Folge sein. Beispielsweise kommt es bei Unruhen vereinzelt zu Sabotageakten auf die Bahninfrastruktur. Im Falle von Zugsausfällen, Strassenblockaden und Streiks bleibt den Reisenden nichts anderes übrig, als sich lokal über alternative Reisemöglichkeiten zu erkundigen und gegebenenfalls die Normalisierung der Lage abzuwarten. Die Schweizer Botschaft in Dhaka hat bei Blockaden nur eng begrenzte - je nach Situation gar keine - Möglichkeiten zur Unterstützung der Ausreise aus den betroffenen Regionen.

Terroristische Akte sind jederzeit im ganzen Land möglich. Sie können sich auch gezielt gegen ausländische Staatsangehörige und religiöse Minderheiten richten. Bei der Aushebung von Terrorzellen durch die Sicherheitskräfte haben Schusswechsel wiederholt Todesopfer und Verletzte gefordert. Zu den möglichen Zielen von Terrorangriffen zählen öffentliche und touristische Einrichtungen sowie grosse Menschenansammlungen, z.B. belebte Märkte, religiöse und staatliche Einrichtungen, Einkaufszentren, öffentlicher Verkehr (Bus-, Bahn-, Flug- und Schiffsverkehr) Nachtlokale, bekannte internationale Hotels, bei ausländischen Staatsangehörigen beliebte Restaurants.

Das Risiko von Entführungen kann nicht ausgeschlossen werden. Beachten Sie auch die Rubrik
Terrorismus und Entführungen

Im Kampf gegen die Drogenkriminalität gehen die Sicherheitskräfte hart gegen Personen vor, die in die Produktion, den Handel oder den Konsum von Drogen involviert sind. Dabei kommt es immer wieder zu Todesopfern. Es besteht das Risiko, dass unbeteiligte Personen in Mitleidenschaft gezogen werden.

Informieren Sie sich vor und während der Reise in den Medien über die aktuelle Lage. Lassen Sie sich in Bangladesch von einer ortskundigen Person begleiten und klären Sie mit ihr die Sicherheitslage vorgängig ab. Lassen Sie im ganzen Land grosse Vorsicht walten, besonders auch nach dem Freitagsgebet. Meiden Sie Massenveranstaltungen und Demonstrationen jeder Art, und befolgen Sie die Anweisungen der lokalen Behörden (Ausgangssperren, etc.) sowie die Ratschläge von ortsansässigen Kontaktpersonen, Ihrer Reiseleiterin oder Ihres Reiseleiters.

Spezifische regionale Risiken

Bei der Beschreibung von Gefahrenzonen handelt es sich um ungefähre Angaben; Risiken lassen sich nicht auf exakt umrissene Gebiete einschränken.

Nordgrenze zu Indien: An der Nordgrenze zu Indien kommt es vereinzelt zu bewaffneten Auseinandersetzungen zwischen Truppen der beiden Länder. Auch wenn sich die dortige Lage zeitweise etwas entspannt, bleibt sie grundsätzlich labil. Wenn Sie aus zwingenden Gründen abseits der Hauptverkehrsrouten an die Nordgrenze zu Indien reisen müssen, klären Sie die Lage vorgängig mit den lokalen Sicherheitsbehörden ab und seien Sie äusserst vorsichtig.

Chittagong Division: Der inter-ethnische Konflikt in Myanmar wirkt sich auf Bangladesch aus. Er hat gewisse politische, soziale und ethnisch-religiöse Spannungen verstärkt, insbesondere aufgrund der Anwesenheit von rund einer Million Rohingya-Flüchtlingen. Die Mehrheit davon hält sich in Flüchtlingslagern rund um die Stadt Cox’s Bazar auf. Spannungen in und um die Lager können zu kurzfristigen, lokalen Gewaltausbrüchen führen. Schiessereien zwischen rivalisierenden Gruppierungen in den Flüchtlingslagern fordern regelmässig Todesopfer.

In den Bezirken Bandarban, Khagrachari und Rangamati (Chittagong Hill Tracts) ist die Sicherheit nicht überall gewährleistet. Entlang der Grenze zu Myanmar besteht ausserdem die Gefahr von Landminen. In diesen drei Bezirken dürfen nur bewilligte und durch ein registriertes lokales Reisebüro organisierte Reisen unternommen werden. Eine vorgängig eingeholte Bewilligung der Behörden ist zum Besuch der Chittagong Hill Tracts erforderlich. Vergewissern Sie sich, dass der Reiseveranstalter die aktuelle Sicherheitslage abgeklärt hat und lassen Sie erhöhte Vorsicht walten.

Kriminalität

Die Kriminalitätsrate ist hoch. Taschen- und Entreissdiebstähle sind verbreitet; dabei kann es auch zu Gewaltanwendung kommen. Auch bewaffnete Raubüberfälle sind gemeldet worden.

Entführungen zwecks Lösegelderpressung kommen vor; sie richten sich hauptsächlich gegen Personen bangladeschischen Ursprungs.

Im ganzen Land werden viele Vergewaltigungen und andere Sexualdelikte verzeichnet.

Beachten Sie unter anderem nachstehende Vorsichtsmassnahmen:

  • Tragen Sie möglichst keine Wertgegenstände (Uhren, Schmuck etc.) und nur das notwendigste Geld auf sich.
  • Reagieren Sie auf Hilfsangebote, wie beispielsweise Koffer tragen oder Taxifahrdienste, in den internationalen Flughäfen (vor allem Dhaka und Sylhet) mit grösster Vorsicht, denn oft stecken kriminelle Absichten dahinter. Lassen Sie sich von einer Vertrauensperson abholen oder nutzen Sie die Hoteltaxis.
  • Seien Sie in öffentlichen Verkehrsmitteln besonders vorsichtig und reisen Sie ausschliesslich tagsüber.
  • Seien Sie möglichst wenig zu Fuss unterwegs und verzichten Sie generell auf nächtliche Spaziergänge. Benutzen Sie Rikscha- und sog. Babytaxis sowie dreirädrige motorisierte Taxis (CNG) möglichst nicht alleine und seien Sie nach Einbruch der Dunkelheit besonders vorsichtig. Überfälle können zu keiner Tageszeit ganz ausgeschlossen werden.
  • Leisten Sie bei einem Überfall keinen Widerstand, denn die Gewaltbereitschaft nimmt zu.
  • Frauen wird zu besonderer Vorsicht geraten und es ist für sie nicht ratsam, alleine zu reisen. Frauen wird ausserdem empfohlen, bei Bedarf Polizeistationen nur in Begleitung einer Vertrauensperson aufzusuchen.

In den bangladeschischen Gewässern und Häfen ist Piraterie verbreitet, die sich auch gegen Handelsschiffe und Jachten richtet. Beachten Sie die spezifischen Informationen:
Maritime Risiken und Piraterie

Verkehr und Infrastruktur

Es herrscht Linksverkehr. Schlecht unterhaltene Strassen und Fahrzeuge sowie das unberechenbare Verhalten vieler Verkehrsteilnehmenden stellen ein äusserst hohes Unfallrisiko dar (auch bei Reisen mit Überlandbussen). Für Reisen mit einem Personenwagen ist es empfehlenswert, einen Wagen mit Chauffeurin oder Chauffeur zu mieten. Von nächtlichen Überlandfahrten wird abgeraten.

Die Infrastruktur des Eisenbahnnetzes ist veraltet.

Die Sicherheitsvorkehrungen der Schiffsverbindungen sind mangelhaft (Überbelegung, ungenügende Ausrüstung).

Es kann nicht ausgeschlossen werden, dass die Telefon- und Internetverbindungen zeitweise eingeschränkt werden.

Grenzübergänge können kurzfristig vorübergehend geschlossen werden, z.B. um die Ausbreitung von Krankheiten zu verhindern. Informieren Sie sich bei den lokalen Behörden oder direkt bei den Grenzposten.

Besondere rechtliche Bestimmungen

Strafbar sind unter anderem:

  • Gleichgeschlechtliche Handlungen und aussereheliche Beziehungen.
  • Beleidigung und Kritik des bangladeschischen Staats oder Verletzung von religiösen Empfindungen. Vermeiden Sie generell politische und religiöse Diskussionen sowie kritische Äusserungen – auch in den sozialen Medien. Es muss mit teils heftigen Reaktionen gerechnet werden, wenn gewisse Aussagen oder Handlungen als Gotteslästerung interpretiert werden. Vereinzelt ist es zu Fällen von Lynchjustiz gekommen.
  • Fotografieren von Einrichtungen des Militärs und der Polizei, von Regierungsgebäuden und anderen öffentlichen Bauten wie Flughäfen, Brücken usw.

Vergehen gegen das Betäubungsmittelgesetz werden schon bei geringsten Mengen und bei jeder Art von Drogen mit langjährigen Haftstrafen (bis lebenslänglich) oder der Todesstrafe geahndet.

Die Ein- und Ausfuhr von Gold in jeder Form untersteht strengen Bestimmungen. Bei Zuwiderhandlung werden langjährige Haftstrafen verhängt. Auskunft über die Einfuhrbestimmungen erteilt die Botschaft von Bangladesch in Genf.

Die Haftbedingungen sind prekär.

Kulturelle Besonderheiten

Bangladesch ist ein mehrheitlich muslimisches Land. Passen Sie Kleidung und Verhalten den lokalen Gepflogenheiten an. Informieren Sie sich in Reiseführern, bei Ihrem Reisebüro oder vor Ort über die Verhaltensregeln und die genauen Bestimmungen. Denken Sie daran, dass während des Ramadans besondere Regeln und Vorschriften zu beachten sind.

Naturbedingte Risiken

Erdbeben können im ganzen Land auftreten. Erdbeben können neben Verwüstungen auf dem Land auch Tsunami auslösen.
Tsunami, die durch Vulkanausbrüche oder Erdbeben im südostasiatischen Raum ausgelöst werden, können auch Bangladesch erreichen.

Während der Monsunzeit (Juni bis September/Oktober) verursachen die starken Regenfälle Überschwemmungen und Erdrutsche, die oft schwere Schäden anrichten. Im April/Mai und Ende der Monsunzeit können speziell im Süden des Landes und in den Küstengebieten Wirbelstürme auftreten. Sie können neben Verwüstungen auf dem Land auch Flutwellen auslösen. Auch der Reiseverkehr kann vorübergehend beeinträchtigt werden.
Bangladesh Meteorological Department
Weltorganisation für Meteorologie (WMO)

Sollte sich während Ihres Aufenthalts eine Naturkatastrophe ereignen, melden Sie sich möglichst rasch bei Ihren Angehörigen und befolgen Sie die Anweisungen der Behörden. Sind die Verbindungen ins Ausland unterbrochen, kontaktieren Sie die Schweizerische Botschaft in Dhaka.

Medizinische Versorgung

Die medizinische Versorgung ist nur beschränkt gewährleistet. Ernsthafte Krankheiten und Verletzungen werden mit Vorteil im Ausland behandelt. Krankenhäuser verlangen eine finanzielle Garantie, bevor sie ausländische Staatsangehörige behandeln (Kreditkarte oder Vorschusszahlung in bar). Personen mit einem negativen Rhesusfaktor können unter Umständen nur mit Schwierigkeiten eine Bluttransfusion erhalten.

Wenn Sie auf bestimmte Medikamente angewiesen sind, sollte Ihre Reiseapotheke einen ausreichenden Vorrat enthalten. Bedenken Sie jedoch: In vielen Ländern gelten besondere Vorschriften für die Mitnahme von betäubungsmittelhaltigen Medikamenten (z.B. Methadon) und Substanzen, mit denen psychische Erkrankungen behandelt werden. Erkundigen Sie sich gegebenenfalls vor der Abreise direkt bei der zuständigen ausländischen Vertretung (Botschaft oder Konsulat) und konsultieren Sie die Rubrik Reiselinks, wo Sie unter anderem weitere Informationen zu diesem Thema sowie generell zur Reisemedizin finden.

Über die Verbreitung von Krankheiten und mögliche Schutzmassnahmen informieren medizinische Fachpersonen und Impfzentren.
Reiselinks

Besondere Hinweise

Tragen Sie Ihren Ausweis auf sich, um sich bei Sicherheitskontrollen ausweisen zu können.

Einige Regionen dürfen nur mit einer Bewilligung der lokalen Behörden bereist werden. Die Botschaft von Bangladesch in Genf erteilt Auskunft.

Nützliche Adressen

Zollvorschriften: Bangladesh Customs

Notruf Polizei: 999 in Dhaka; 02-999 ausserhalb von Dhaka. Die Kommunikation in englischer Sprache ist nicht immer gewährleistet.

Ausländische Staatsangehörige, die Opfer eines schweren Verbrechens geworden sind, können sich an das 24-Stunden Helpdesk der Dhaka Metropolitan Police wenden. Hotline-Telefonnummer (+88) 0171 339 83 55.

Schweizer Vertretungen im Ausland: Wenn Sie im Ausland in eine Notlage geraten, können Sie sich an die nächste Schweizer Vertretung oder an die Helpline EDA wenden.
Schweizer Botschaft in Bangladesch
Helpline EDA

Ausländische Vertretungen in der Schweiz: Auskunft über die Einreisevorschriften (zugelassene Ausweise, Visum etc.) erteilen die zuständigen ausländischen Botschaften und Konsulate. Sie informieren auch über die Zollbestimmungen für die Ein- und Ausfuhr von Tieren und Waren: elektronische Geräte, Souvenirs, Medikamente etc.
Ausländische Vertretungen in der Schweiz

eVisa

Ausschluss der Haftung
Die Reisehinweise des Eidgenössischen Departements für auswärtige Angelegenheiten (EDA) stützen sich auf eigene, als vertrauenswürdig eingeschätzte Informationsquellen. Sie verstehen sich als nützliche Hinweise zur Planung einer Reise. Das EDA kann Reisenden aber den Entscheid und die Verantwortung für die Vorbereitung und Durchführung der Reise nicht abnehmen.
Gefahrensituationen sind oft nicht vorhersehbar, unübersichtlich und können sich rasch ändern. Das EDA übernimmt keine Gewähr für die Vollständigkeit der Reisehinweise und für die Richtigkeit des Inhalts von verlinkten externen Internetseiten. Es lehnt jede Haftung für allfällige Schäden im Zusammenhang mit einer Reise ab. Forderungen im Zusammenhang mit der Annullierung einer Reise sind direkt beim Reisebüro oder der Reiseversicherung geltend zu machen.