Die Gebühren richten sich nach Artikel 46 bzw. Anhang 2 der Verordnung über die Ausweise für Schweizer Staatsangehörige (VAwG, SR 143.11). Die zuständige Schweizer Vertretung legt fest, in welcher Währung sie erhoben werden.
Gebühren
Identitätskarte | Pass 10 | Kombi (Pass und IDK | Provisorischer Pass | |
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Kinder und Jugendliche bis zum vollendeten 18. Lebensjahr | 5'700.00 | 10'000.00 | 12'500.00 | 14'500.00 |
Erwachsene | 10'800.00 | 21'600.00 | 24'100.00 | 14'500.00 |
Zuschlag für die Ausstellung eines provisorischen Passes ausserhalb der Bürozeiten | - | - | - | 3'625.00 |
Zuschlag für die Ausstellung eines provisorischen Passes an Samstagen, Sonntagen und gesetzlichen Feiertagen | - | - | - | 7'250.00 |
Versandkosten aus der Schweiz | inklusive | inklusive | inklusive | inklusive |
Versandkosten der Vertretung | Lokaltarif | Lokaltarif | Lokaltarif | Lokaltarif |
Pass 10 und Identitätskarte werden separat versandt (andere Produktionsstätten).
Die Schweizer Vertretung behält sich jederzeit Anpassungen aufgrund der Wechselkursentwicklung vor.
Verordnung über die Ausweise für Schweizer Staatsangehörige (VAwG; SR 143.11).